Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-lnfektionsschutz-Maßnahmenverordnung - ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) Vom 31. März 2021 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Infektionsschutz-Bestimmungen § 1 Mindestabstand, Grundsätze § 2 Anwendungsvorrang, Begriffsbestimmungen § 3 Allgemeine Infektionsschutzregeln § 4 Besondere Infektionsschutzregeln § 5 Infektionsschutzkonzepte, verantwortliche Person § 6 Mund-Nasen-Bedeckung, qualifizierte Gesichtsmaske § 7 Arbeitsschutz § 8 Öffentliche Verwaltung, Mitarbeitervertretungen und Betriebsveranstaltungen § 9 Absonderungspflicht für ansteckungsverdächtige Personen § 10 Selbsttest Zweiter Abschnitt Besondere Infektionsschutz-Bestimmungen § 11 Gemeinsamer Aufenthalt, Kontaktbeschränkung § 12 Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen § 13 Veranstaltungen § 14 Versammlungen § 15 Versammlungen, Veranstaltungen und Zusammenkünfte von politischen Parteien und deren Gliederungen und Organe § 16 Zusammenkünfte Religiöse oder weltanschauliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte § 17 Bestattungen, Eheschließungen § 18 Öffentlicher Personenverkehr § 19 Alkoholverbot § 20 Gastronomiebetriebe § 21 Reisen, Übernachtungsangebote § 22 Geschäfte des Einzelhandels § 23 Körpernahe Dienstleistungen § 24 Blut- und Plasmaspendedienste § 25 Einrichtungen, Dienstleistungen und Angebote der Freizeitgestaltung § 26 Institutionell geförderte Theater und Orchester § 27 Fitnessstudios und Saunen § 28 Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder sowie Thermen § 29 Tanzklubs, Diskotheken, Swingerklubs sowie sexuelle Dienstleistungen in Prostitutionsfahrzeugen und bei Prostitutionsveranstaltungen § 30 Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen der Pflege, in Angeboten der Eingliederungshilfe und Tagespflegeeinrichtungen § 31 Krankenhäuser § 32 Regelungen für Leistungen der Eingliederungshilfe § 33 Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung Dritter Abschnitt Besondere infektionsschutzrechtliche Bestimmungen im Bereich Bildung, Jugend, Sport § 34 Schullandheime, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb, Schulen § 35 Freizeitsport, organisierter Sportbetrieb, Leistungs- und Profisport Vierter Abschnitt Lageangepasste Ausnahmen, Abweichungen und Lockerungen § 36 Weitergehende Anordnungen, Maßnahmen bei Überschreitung der Risikowerte § 37 Modellprojekte § 38 Modellprojekte im Bereich Bildung, Jugend und Sport § 39 Regionalisierung, Stufenplan Fünfter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten § 40 Ordnungswidrigkeiten Sechster Abschnitt Schlussbestimmungen § 41 Unterstützung durch die Polizei § 42 Geltungsvorbehalte § 43 Überprüfung der infektionsschutzrechtlichen Festlegungen § 44 Einschränkung von Grundrechten § 45 Gleichstellungsbestimmung § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, vom 01.06.2021, gültig ab 02.06.2021 bis 30.06.2021 Inhaltsverzeichnis ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, vom 05.05.2021, gültig ab 06.05.2021 bis 01.06.2021 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2021, 174 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003B01NN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=CoronaVInfSchV_TH_Inhaltsverzeichnis
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.