Thüringer Schulordnung für die Pflegeberufe (ThürSOPfl) Vom
- Dezember 2007 Anlage 3 (zu § 13 Abs. 2 ) Zuordnung der Lerngebiete der Rahmenstundentafel nach Anlage 2 dieser Verordnung zu den Lernfeldern und Lernbereichen der Anlage 1 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lernfelder/Lernbereiche Lerngebiete schriftlicher Teil der Prüfung } Methodik der Altenpflege Berufsethische Grundfragen
- Lernfeld - Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen (Nr. 1.1 * ) - Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren (Nr. 1.2 * )
- Lernfeld - Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen (Nr. 1.3 * ) - Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken (Nr. 1.5 * )
- Lernfeld - Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen (Nr. 2.1 * ) } Alten- und Krankenpflege, Rehabilitation Gesundheitslehre Krankheitslehre Grundlagen der Psychologie Erste Hilfe Diagnostik und Therapie Soziologie des Alterns mündlicher Teil der Prüfung
- Lernfeld - alte Menschen Personen- und situationsbezogen pflegen (Nr. 1.3 * )
- Lernfeld - Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen (Nr. 3.1 * ) } Alten- und Krankenpflege, Rehabilitation Gesundheitslehre Krankheitslehre Grundlagen der Psychologie Erste Hilfe Gesetzes- und Staatskunde Betriebswirtschaft
- Lernfeld - Berufliches Selbstverständnis entwickeln (Nr. 4.1 * ) - Mit Krisen und schwierigen Situationen umgehen (Nr. 4.3 * ) } Berufskunde Angewandte Psychologie praktischer Teil der Prüfung
- Lernbereich Aufgaben und Konzepte der Altenpflege
- Lernbereich Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung } Methodik der Altenpflege Berufsethische Grundfragen Alten- und Krankenpflege, Rehabilitation Gesundheitslehre Krankheitslehre Grundlagen der Psychologie Erste Hilfe Kommunikation, Gesprächsführung, Beratung Diagnostik und Therapie Soziologie des Alterns Aktivierung und Übungen Fußnoten *) Die in Klammern stehenden Ziffern entsprechen der Nummerierung in Abschnitt A der Anlage 1 AltPflAPrV. Die in Klammern stehenden Ziffern entsprechen der Nummerierung in Abschnitt A der Anlage 1 AltPflAPrV. Die in Klammern stehenden Ziffern entsprechen der Nummerierung in Abschnitt A der Anlage 1 AltPflAPrV. Die in Klammern stehenden Ziffern entsprechen der Nummerierung in Abschnitt A der Anlage 1 AltPflAPrV. Die in Klammern stehenden Ziffern entsprechen der Nummerierung in Abschnitt A der Anlage 1 AltPflAPrV. Die in Klammern stehenden Ziffern entsprechen der Nummerierung in Abschnitt A der Anlage 1 AltPflAPrV. Die in Klammern stehenden Ziffern entsprechen der Nummerierung in Abschnitt A der Anlage 1 AltPflAPrV. Die in Klammern stehenden Ziffern entsprechen der Nummerierung in Abschnitt A der Anlage 1 AltPflAPrV. Die in Klammern stehenden Ziffern entsprechen der Nummerierung in Abschnitt A der Anlage 1 AltPflAPrV. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003BE6NN00000000037
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