Thüringer Schulordnung für die Pflegeberufe (ThürSOPfl) Vom
- Dezember 2007 Anlage 5 (zu § 14 ) Rahmenstundentafel für die Fachrichtung Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
- Theoretischer und praktischer Unterricht Lernfelder Gesamt- stundenzahl davon praktischer Unterricht Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten 747 Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten 320 320 Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten 106 24 Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten mitwirken und diese in das Pflegehandeln integrieren 40 11 Pflegehandeln personenbezogen ausrichten 146 12 Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten 52 Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten 117 15 Bei der Diagnostik und Therapie mitwirken 154 60 Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes einleiten 40 11 Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen 72 Auf die Entwicklung des Pflegeberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen 40 In Gruppen und Teams zusammenarbeiten 66 Zur Verteilung auf den theoretischen Unterricht der Lernfelder 200 Gesamtstunden theoretischer und praktischer Unterricht 2100 453
- Praktische Ausbildung 2 960 2.1 Allgemeiner Bereich 1 500 2.1.1 Stationäre Versorgung 1 000 Kurative Gebiete in den Fächern Innere Medizin mindestens 120 Geriatrie mindestens 80 Neurologie mindestens 80 Chirurgie mindestens 120 Gynäkologie mindestens 120 Pädiatrie mindestens 120 Wochen- und Neugeborenenpflege mindestens 40 mindestens zwei der oben genannten Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten mit insgesamt mindestens 120 2.1.2 Ambulante Versorgung 500 Sozialstationen 160 weitere unterschiedliche Einsätze in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten 340 2.2 Differenzierungsbereich 700 Gesundheits- und Krankenpflege in den Fächern Pädiatrie 300 Neonatologie 160 Kinderchirurgie 120 Neuropädiatrie 40 Kinder- und Jugendpsychiatrie 80 2.3 Zur Verteilung auf die Bereiche der praktischen Ausbildung 760 insgesamt Unterricht 2 100 Praktische Ausbildung 2 960
- Zuordnung der Lerngebiete zu den Wissensgrundlagen Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften 950 Pflege 815 Hygiene 45 Ernährungslehre 25 Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen 40 Rehabilitation 20 Gerontologie 5 Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin 500 Anatomie/Physiologie 110 Allgemeine und spezielle Krankheitslehre 340 Arzneimittellehre 35 Mikrobiologie 15 Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften 300 Psychologie 100 Sozialmedizin 30 Pädagogik 10 Deutsch/Fachsprache 20 Lerntechniken 20 Fachenglisch 40 Berufsethische Grundfragen 80 Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wissenschaft 150 Berufskunde 30 Gesetzeskunde 50 Wirtschaftslehre im Gesundheitswesen 30 Staatskunde 20 Elektronische Datenverarbeitung 20 Zur Verteilung auf den theoretischen Unterricht der Lerngebiete 200 Gesamtstunden theoretischer und praktischer Unterricht 2 100 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2007, 302 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003BE6NN00000000039
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