Thüringer Meldeverordnung (ThürMeldeVO) Vom 4. Dezember 2006 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeines, Sicherungsmaßnahmen, Aufgaben des Landesrechenzentrums § 1 Allgemeines § 2 Sicherungsmaßnahmen, Protokollierung § 3 Aufgaben des Landesrechenzentrums Zweiter Abschnitt Datenübergabe an das Landesrechenzentrum § 4 Umfang der Datenübergabe an das Landesrechenzentrum und Fortschreibung der Daten § 5 Form und Verfahren der Datenübergabe an das Landesrechenzentrum § 6 Einführung des Verfahrens § 7 Verarbeitungskontrolle Dritter Abschnitt Automatisierte Abrufverfahren § 8 Automatisiertes Abrufverfahren für die Polizei § 9 Automatisiertes Abrufverfahren für das Landesamt für Verfassungsschutz § 10 Automatisiertes Abrufverfahren für Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzugsbehörden § 11 Automatisiertes Abrufverfahren für Finanzbehörden und Steuerfahndungsstellen § 12 Automatisiertes Abrufverfahren für die Landkreise § 13 Adressauskunft an Behörden und sonstige öffentliche Stellen Vierter Abschnitt Regelmäßige Datenabgleiche § 14 Datenabgleich mit dem Landeskriminalamt § 15 Datenabgleich mit den staatlichen und kommunalen Versorgungsstellen § 15a Datenabgleich mit der im Landesverwaltungsamt eingerichteten Entschädigungsstelle § 16 Datenabgleich mit der Kataster- und Vermessungsverwaltung § 17 Datenabgleich mit den Wohngeldstellen Fünfter Abschnitt Datenübermittlungen § 18 Datenübermittlung an das Landesamt für Statistik § 19 Datenübermittlung an die Finanzämter § 20 Datenübermittlung an die bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen eingerichtete Zentrale Stelle § 20a Datenübermittlung an das beim Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz errichtete Vorsorgezentrum für Kinder § 21 Datenübermittlung an die Landkreise § 21a Datenübermittlung an die Jugendämter Sechster Abschnitt Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden über das Landesrechenzentrum (Vermittlungsstelle) § 22 Datenübertragung über das Landesrechenzentrum § 23 Form und Verfahren § 24 Pflegende Stelle Siebenter Abschnitt Amtliche Vordrucke § 25 Meldescheine § 26 Meldescheine für Beherbergungsstätten § 27 Verzeichnis für Krankenhäuser, Pflegeheime und sonstige Einrichtungen § 28 Weiterverwendung von Vordrucken Achter Abschnitt Einfache elektronische Melderegisterauskunft § 29 Auskunftsbehörden und Antragsformulare § 30 Datensicherheit § 31 Auskünfte und Auskunftsdaten § 32 Verarbeitung und Speicherung von Daten Neunter Abschnitt Kosten, Gebührenaufkommen, Schlussbestimmungen § 33 Kosten § 34 Teilbetrag der Meldebehörde am Gebührenaufkommen des Landesrechenzentrums § 35 Gleichstellungsbestimmung § 36 Inkrafttreten; Außerkrafttreten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis ThürMeldeVO, vom 08.08.2013, gültig ab 01.09.2013 bis 31.10.2015 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2006, 562 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003BEANN00000000004 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=MeldeV_TH_Inhaltsverzeichnis
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