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§ 2 SchullastDV TH 2015 Landesnorm Thüringen - Höhe des Sachkostenbeitrags Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs für das Hau

Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs für das Haushaltsjahr 2015 Vom 4. November 2015 § 2 Höhe des Sachkostenbeitrags

(1)Der jährliche Sachkostenbeitrag beträgt für jeden Schüler 1. an Grundschulen 402 Euro, 2. an Regelschulen 395 Euro, 3. an Gemeinschaftsschulen
  1. a)in den Klassenstufen 1 bis 4 402 Euro,
  2. b)ab Klassenstufe 5 395 Euro, 4. an Gymnasien 338 Euro, 5. an Gesamtschulen 327 Euro, 6. an Kollegs 327 Euro, 7. an berufsbildenden Schulen in Form
  3. a)der Berufsschule Teilzeit-/Blockunterricht 148 Euro,
  4. b)der Berufsfachschule Vollzeitunterricht 356 Euro, Teilzeitunterricht 148 Euro,
  5. c)der Höheren Berufsfachschule Vollzeitunterricht 356 Euro, Teilzeitunterricht 148 Euro,
  6. d)der Fachoberschule Vollzeitunterricht 356 Euro,
  7. e)des beruflichen Gymnasiums Vollzeitunterricht 356 Euro,
  8. f)der Fachschule Vollzeitunterricht 356 Euro, Teilzeitunterricht 148 Euro, 8. an berufsbildenden Schulen im Berufsvorbereitungsjahr in der Form des
  9. a)BVJ 1 Vollzeitunterricht 476 Euro, BVJ 1/k 274 Euro,
  10. b)BVJ 2 Vollzeitunterricht 476 Euro, BVJ 2/k 274 Euro,
  11. c)BVJ A Vollzeitunterricht 476 Euro, BVJ A/k 274 Euro,
  12. d)BVJ B Vollzeitunterricht 476 Euro, Teilzeitunterricht 274 Euro, 9. im gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bei sonderpädagogischem Förderbedarf
  13. a)in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Hören sowie emotionale und soziale Entwicklung Vollzeitunterricht 738 Euro, Teilzeitunterricht 283 Euro,
  14. b)in den Förderschwerpunkten Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung Vollzeitunterricht 1 553 Euro, Teilzeitunterricht 594 Euro,
  15. c)im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vollzeitunterricht 1 423 Euro, Teilzeitunterricht 544 Euro, 10. an regionalen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten
  16. a)Hören 481 Euro,
  17. b)Sehen 1 553 Euro,
  18. c)körperliche und motorische Entwicklung 1 553 Euro,
  19. d)Lernen 481 Euro,
  20. e)Sprache 481 Euro,
  21. f)emotionale und soziale Entwicklung 481 Euro,
  22. g)geistige Entwicklung 1 423 Euro, 11. mit sonderpädagogischem Förderbedarf in berufsbildenden Schulteilen/Klassen an berufsbildenden Schulen bei
  23. a)Vollzeitunterricht
  24. b)Teilzeitunterricht 476 Euro, 274 Euro, 12. an schulvorbereitenden Einrichtungen 242 Euro.
(2)Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung im gemeinsamen Unterricht in den Klassenstufen 1 und 2 bemisst sich der Sachkostenbeitrag abweichend von Absatz 1 Nr. 9 Buchst. a nach Absatz 1 Nr. 1. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2015, 184 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003C1DNN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=SchullastDV_TH_!_2

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