Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das technische Referendariat (ThürAPOtR) Vom 29. November 2016 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Technisches Referendariat § 1 Zweck, Ziel und Fachgebiete des technischen Referendariats § 2 Einstellungsvoraussetzungen § 3 Einstellungsverfahren § 4 Ernennung § 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen § 6 Dauer und Gliederung des technischen Referendariats § 7 Inhalt und Gestaltung der Ausbildung § 8 Begleitung und Überwachung der Ausbildung § 9 Beurteilung während der Ausbildung § 10 Urlaub, Schwerbehinderte Menschen § 11 Entlassung aus dem technischen Referendariat Zweiter Abschnitt Staatsexamen § 12 Zweck des Staatsexamens § 13 Abnahme des Staatsexamens § 14 Zulassung zum Staatsexamen § 15 Gliederung des Staatsexamens § 16 Häusliche Prüfungsarbeit § 17 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht § 18 Mündliche Prüfung § 19 Unterbrechung des Staatsexamens § 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen § 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil § 22 Prüfungszeugnis § 23 Wiederholung des Staatsexamens § 24 Verstöße gegen die Prüfungsordnung § 25 Prüfungsakte § 26 Ausführungsbestimmungen Dritter Abschnitt Besondere Bestimmungen der Fachgebiete Erster Unterabschnitt Fachgebiet Architektur § 27 Zulassungsvoraussetzungen für das Referendariat § 28 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde § 29 Gliederung der Ausbildung § 30 Sonstige Regelungen für die Ausbildung § 31 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten Zweiter Unterabschnitt Fachgebiet Städtebau § 32 Zulassungsvoraussetzungen für das Referendariat § 33 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde § 34 Gliederung der Ausbildung § 35 Sonstige Regelungen für die Ausbildung § 36 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten Dritter Unterabschnitt Fachgebiet Geodäsie und Geoinformation § 37 Zulassungsvoraussetzungen für das Referendariat § 38 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde § 39 Gliederung der Ausbildung § 40 Sonstige Regelungen für die Ausbildung § 41 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten Vierter Unterabschnitt Fachgebiet Landespflege § 42 Zulassungsvoraussetzungen für das Referendariat § 43 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde § 44 Gliederung der Ausbildung § 45 Sonstige Regelungen für die Ausbildung § 46 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten Fünfter Unterabschnitt Fachgebiet Wasserwesen § 47 Zulassungsvoraussetzungen für das Referendariat § 48 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde § 49 Gliederung der Ausbildung § 50 Sonstige Regelungen für die Ausbildung § 51 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten Sechster Unterabschnitt Fachgebiet Umwelttechnik § 52 Zulassungsvoraussetzungen für das Referendariat § 53 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde § 54 Gliederung der Ausbildung § 55 Sonstige Regelungen für die Ausbildung § 56 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen § 57 Übergangsbestimmung § 58 Gleichstellungsbestimmung § 59 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis ThürAPOtR, vom 23.10.2018, gültig ab 22.12.2018 bis 31.12.2022 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2016, 589 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003C2CNN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=TechnRefAPO_TH_Inhaltsverzeichnis
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