Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das technische Referendariat (ThürAPOtR) Vom
- November 2016 Anlage 7 (zu § 17 Abs. 6) Merkblatt für Referendare/Referendarinnen zur Anfertigung der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht mit informationstechnischen Systemen und Hilfsmitteln (Personal Computer) Bei der Anfertigung der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht unter Zuhilfenahme eines Personal Computers stehen lokale Personal Computer (hier verwendet als Sammelbegriff, also auch für Laptops und Ähnliches) mit den unten genannten technischen Eigenschaften zur Verfügung. Formerfordernisse einer mit Hilfe eines Personal Computers gefertigten Arbeit Für das Schriftbild ist eine Formatvorlage im Hochformat zu verwenden, als Korrekturrand ist etwa 1/3 des Blattes festzulegen. Es ist ein Zeilenabstand von 1,5 zu wählen, eine Seitennummerierung ist einzufügen. Als Schriftart ist eine Grotesk-Schrift auszuwählen (beispielsweise Arial). Die Schriftgröße des Fließtextes ist mit 11 pt zu wählen, die Schriftfarbe ist schwarz. Für die Formatierung ist eine Formatvorlage vorinstalliert, wobei alle Prüfungsteilnehmenden die Formatierung vor Beginn der Prüfung auf dem jeweiligen Personal Computer, der zur Verfügung steht, kurz überprüfen. Nach der Bearbeitungszeit von 6 Stunden wird die Prüfungsarbeit an dem zur Verfügung stehenden Drucker ausgedruckt. Der Druck vor Ablauf der 6 Stunden ist wegen störender Druckergeräusche nicht möglich. Eine Datensicherung ist durch eine regelmäßige automatische Datenspeicherung auf der Festplatte des Personal Computers gewährleistet. Das Risiko eines dennoch auftretenden Datenverlustes tragen die Prüfungsteilnehmenden selbst. Darüber werden Sie vor Beginn der Arbeit belehrt. Für den Fall einer technischen Havarie kann die Prüfung auch handschriftlich fortgesetzt oder im Ausnahmefall wiederholt werden. Ob und wie die handschriftliche Fortsetzung erfolgt, entscheidet die jeweilige Behörde (gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Oberprüfungsamt) umgehend im vorliegenden Einzelfall. Die Prüfungsarbeit ist in gedruckter Form und mit handschriftlicher Unterschrift abzugeben. Jede Seite ist mit Name und Unterschrift zu versehen. Anschließend wird die digitale Fassung vom Personal Computer gelöscht. Wertungsrelevant ist ausschließlich das so erzeugte analoge Original. Technische Voraussetzungen Da sich die hardwareseitigen Parameter ebenso häufig ändern wie die Ausprägung von Text- und Bildbearbeitungssoftware, sind hier lediglich die grundlegenden technischen Umgebungsbedingungen beschrieben, unter denen die Arbeit angefertigt wird. Alle Prüfungsbehörden halten sich jedoch an definierte technische Regelstandards und statten die Arbeitsplätze für alle an einem Prüfungstermin zu Prüfenden einheitlich aus. Folgende technische Umgebungsbedingungen der Personal Computer-Arbeitsplätze sind gegeben:
- „stand alone“ - Situation: • die eingesetzten Personal Computer haben keine aktive Vernetzung, das heißt Netzwerkschnittstellen sind nicht belegt (RJ 45) oder administrativ deaktiviert (beispielsweise WLAN, Bluetooth), • Medienzugänge (beispielsweise CD, USB, firewire) sind administrativ deaktiviert,
- klare Benutzerzuweisung: • für die Dauer der Prüfungsarbeit ist auf jedem Gerät ein lokales Benutzerprofil angelegt (beispielsweise Prüfling 01/2011) und jeweils ein zugehöriges Passwort vergeben, • der Zugang zu anderen Benutzerprofilen ist administrativ unterbunden,
- genormte Bedieneroberfläche: • alle Personal Computer sind mit einem einheitlichen Betriebssystem ausgestattet,
- Softwareeinsatz: • die Arbeiten sind mit einer gängigen Office-Anwendung (beispielsweise MS-Office oder OSS) anzufertigen, deren Möglichkeiten ausgenutzt werden dürfen; darüber hinaus sind keine Grafiktools oder andere Software zu benutzen, • größere grafische Darstellungen oder das Arbeiten in Plänen müssen nötigenfalls analog erfolgen und dem späteren Ausdruck des Textes auf separaten Blättern beigefügt werden, • die eingesetzte Office-Anwendung ist für alle zu Prüfungsarbeiten eingesetzten Personal Computer gleichartig hinsichtlich Produkten und Versionen, diese sind im Vorfeld (möglichst bei Übergabe dieses Merkblattes) durch die Prüfungsbehörde bekannt zu geben,
- Ausdruck der Arbeiten: • ein Ausdrucken der Arbeitsergebnisse erfolgt nach Ende der Prüfungszeit im Beisein der Prüfungsaufsicht, wozu an den zu Prüfungsarbeiten eingesetzten Personal Computern kurzzeitig ein Drucker angeschlossen wird,
- Sicherheit der Daten: • die Ablage der Ergebnisse erfolgt im Laufe der Erstellung auf der lokalen Festplatte; eine zusätzliche Sicherung ist nicht vorgesehen,
- Havarievorbeugung: • es werden gleichartig konfigurierte Ersatzgeräte (ein Ersatzgerät für jeweils bis zu fünf Personal Computer-Arbeitsplätze) bereitgehalten, • fachkundige Systemadministration steht im Notfall kurzfristig zur Verfügung,
- Barrierefreiheit: • auf Antrag ist in Absprache mit der Ausbildungsbehörde und den Oberprüfungsamt die Einrichtung spezieller anforderungsgerechter Umgebungsbedingungen möglich. Die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht können in begründeten Fällen auch in der herkömmlichen analogen Arbeitsweise erstellt werden, wenn zu Prüfende dieses eine Woche vor dem Prüfungstermin für alle vier schriftlichen Arbeiten schriftlich beantragen und erklären, dass sie auf eigenen Wunsch auf die Benutzung eines Personal Computers verzichten. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2016, 589 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003C2CNN00000000096
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