Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) Vom 19. August 2020 Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeines § 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen § 2 Verfahren § 3 Betretungs- und Teilnahmeverbot § 4 Hygieneplan und Infektionsschutzkonzept § 5 Kontaktnachverfolgung, Kontaktmanagement Zweiter Teil Kindertagesbetreuung, Betrieb sonstiger Einrichtungen nach den §§ 45 und 48a SGB VIII, Schulbetrieb Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 6 Infektionsmonitoring § 7 Melde- und Dokumentationspflichten § 8 Notbetreuung bei Schließung von Einrichtungen § 9 Konzepte für den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz Zweiter Abschnitt Kindertagesbetreuung Erster Unterabschnitt Grundlegende Regelungen § 10 Mindestabstand § 11 Mund-Nasen-Bedeckung § 12 Belehrung, Erklärung der Personensorgeberechtigten § 13 Kindertagespflege Zweiter Unterabschnitt Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz § 14 Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz Dritter Unterabschnitt Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz § 15 Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertageseinrichtungen § 16 Betreuungsumfang § 17 Gruppenbildung, Betreuungssettings § 18 Räume, Freiflächen, Aufenthalte im öffentlichen Raum § 19 Eingeschränkter Zutritt einrichtungsfremder Personen Vierter Unterabschnitt Schließung von Einrichtungen § 20 Notbetreuung § 21 Weitergehender eingeschränkter Zutritt einrichtungsfremder Personen Dritter Abschnitt Betrieb sonstiger Einrichtungen nach den §§ 45 und 48a SGB VIII Erster Unterabschnitt Grundlegende Regelungen § 22 Mindestabstand § 23 Ganztägige Betreuung Zweiter Unterabschnitt Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz § 24 Betrieb von Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Dritter Unterabschnitt Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz § 25 Einschränkung des Betriebs § 26 Eingeschränkter Zutritt einrichtungsfremder Personen Vierter Unterabschnitt Anordnung einer Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG in sonstigen Einrichtungen nach den §§ 45 und 48a SGB VIII § 27 Betreuung im Zeitraum einer angeordneten Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG § 28 Weitergehender eingeschränkter Zutritt einrichtungsfremder Personen Vierter Abschnitt Schulbetrieb Erster Unterabschnitt Grundlegende Regelungen § 29 Mund-Nasen-Bedeckung § 30 Grundlegende Schutzmaßnahmen für Personal Zweiter Unterabschnitt Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz § 31 Schulbetrieb § 32 Mindestabstand § 33 Schutzmaßnahmen für Schüler Dritter Unterabschnitt Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz § 34 Schulbetrieb § 35 Unterricht und Betreuung in der Primarstufe § 36 Sekundarstufen I und II, berufsbildende Schulen § 37 Ferienbetreuung, Ferienangebote § 38 Erweiterte Schutzmaßnahmen für Personal § 39 Erweiterte Schutzmaßnahmen für Schüler § 40 Eingeschränkter Zutritt einrichtungsfremder Personen Vierter Unterabschnitt Schließung von Schulen § 41 Häusliches Lernen § 42 Notbetreuung § 43 Weitergehender eingeschränkter Zutritt einrichtungsfremder Personen Dritter Teil Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, der ambulanten Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes Erster Abschnitt Allgemeines § 44 Dokumentations- und Meldepflichten Zweiter Abschnitt Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz § 45 Durchführung von Angeboten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Dritter Abschnitt Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz § 46 Durchführung von Angeboten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Vierter Abschnitt Infektionsschutzrechtliche Untersagung von Angeboten § 47 Zulässige Angebote zur Sicherstellung des Kinderschutzes Vierter Teil Organisierter Sportbetrieb § 48 Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz § 49 Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz § 50 Sportbetrieb bei Schließung von Sportanlagen § 51 Dokumentations- und Meldepflichten Fünfter Teil Schlussbestimmungen § 52 Einschränkung von Grundrechten § 53 Gleichstellungsbestimmung § 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2020, 430 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003CC3NN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=CoronaVKiJuSSpV_TH_Inhaltsverzeichnis
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