← Deutschland

ForstDKlV TH Landesnorm Thüringen Anlage 1 Thüringer Verordnung über die Dienstkleidung für den Forstdienst (Thüringer Dienstkleidungsverordnung Forst

Thüringer Verordnung über die Dienstkleidung für den Forstdienst (Thüringer Dienstkleidungsverordnung Forst) Vom 24. November 1993 Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2, §§ 5 , 6 , 8 ) 1. Dienstkleidung 1.1 Die Dienstkleidung besteht aus dem Dienstanzug und dem Walddienstanzug. 1.2 Zum Dienstanzug gehören: - Waldbluse Damen, - Waldbluse Herren, - lange Hose grau meliert mit grüner Biese, - Bundhose, - Kostümrock grau meliert, - hellgrünes Hemd/Damenbluse (weißes Hemd/Damenbluse), - dunkelgrüner oder schwarzer Binder ohne Motiv, - schwarze Schnürhalbschuhe oder Schnürschuhe/schwarze Damenschuhe mit halbhohem Absatz, - grüne oder graue Strümpfe/helle Strumpfhose, - Forsthut, - gegebenenfalls Lodenmantel, - gegebenenfalls graue Wildlederhandschuhe, - gegebenenfalls grauer oder dunkelgrüner Schal. 1.3 Zum Walddienstanzug gehören: - Dienstjacke gegebenenfalls mit Wärmefutter, - lange Hose mit Oberschenkelseitentasche oder Kniebund, Keilhose, Wildlederhose grau oder grün/ Rock grau oder grün, - hell- oder dunkelgrünes Diensthemd/Dienstbluse mit dunkelgrünem Binder, - gegebenenfalls Pullover, - braune oder schwarze Schnürschuhe oder Schnürhalbschuhe, - braune oder grüne Gummistiefel, - Forsthut oder Dienstmütze, - gegebenenfalls Lodenmantel, Lodenumhang, Parka, - gegebenenfalls Overall, - gegebenenfalls funktionsgerechte Allwetterbekleidung, - gegebenenfalls dunkelgrüner Schal, - gegebenenfalls graue oder dunkelgrüne Handschuhe. 2. Beschreibung der Dienstkleidung 2.1 Waldbluse 2.1.1 Waldbluse Herren Einreihige, mäßig taillierte Jacke aus grüngrau meliertem Trikot, glatter Rücken mit Mittelnaht, die Vorderseite mit verdeckter Knopfreihe, schräg eingearbeiteten Seitentaschen mit geraden Taschenpatten, die nicht geknöpft werden, einer äußeren, eingearbeiteten Brusttasche mit gerader Taschenpatte ohne Knopf auf der linken Brustseite, der Kragen als Fassonkragen gearbeitet mit dem Oberkragen aus dunkelgrünem Tuch. 2.1.2 Waldbluse Damen Wie Waldbluse Herren, aber ohne Brusttasche, mit abgerundeter Kante einreihig, zwei Loch. 2.2 Dienstjacke Parka aus robustem wind-, wasser- und schmutzabweisendem olivgrünem Outdoor-Stoff mit langem Arm, zwei schräg eingearbeiteten Leisten-Brusttaschen, Sportkragen, zwei Materialtaschen mit integrierten Schubtaschen, Kordelzügen in Taille und Saum, einer Vorrichtung an der linken Brusttasche zum Anknöpfen des Dienstabzeichens. 2.3 Diensthemd/Dienstbluse Diensthemd aus hell- oder dunkelgrünem Stoff mit langem oder kurzem Ärmel, zwei aufgesetzten Brusttaschen (Größe etwa 14 x 16

  1. cm)mit nach außen gelegten Falten und geschweiften Patten. Dienstbluse mit Steh-Umlegekragen oder Schalkragen. Diensthemd/Dienstbluse mit einer Vorrichtung an der linken Brusttasche zum Anknöpfen des Dienstabzeichens. Das Diensthemd/die Dienstbluse kann im Sommer ohne Binder getragen werden. 2.4. Pullover Pullover aus Wolle oder Wollmischqualität, mittelgrün, Rippenstruktur mit langem Arm, Rundausschnitt, Stoffbesätze an Ellenbogen und Schultern, dunkelgrün, mit einer Vorrichtung an der linken Brustseite zum Anknöpfen des Dienstabzeichens. 2.5 Hosen, Damenrock 2.5.1 Dienstanzug: lange Hose in normaler zeitgerechter Weite aus graumeliertem Trikot mit grünen Biesen. Standardbundhose, nicht modisch geprägt, aus grauem Wildleder. Rock in Farbe und Stoff der langen Hose entsprechend, in kurzer kniebedeckender, schlichter Form, Schlitz hinten, (etwa 25 cm). 2.5.2 Walddienstanzug: lange Hose aus robustem wind-, wasser- und schmutzabweisendem Outdoor-Stoff mit rechtsseitig aufgesetzter Oberschenkeltasche und Taschenklappe, doppelter Stoff im Kniebereich. Kniebundhose, Keilhose oder Stiefelhose, Material in schlichter Ausführung, keine Cord-Stoffe oder andere auffällige Strukturen, graumeliert. Rock in Material und Farbe wie die Hose. 2.6 Lodenmantel/-umhang Lodenmantel aus graugrünem Strickloden, einreihig mit verdeckter Knopfleiste, Kragen hochschließbar mit Windriegel, dunkelgrünem Unterkragen, zwei schräge Schubtaschen, Durchgriffe, Kellerfalte im Rücken, Mantellänge: Wadenansatz. Lodenumhang aus graugrünem Strickloden mit verdeckter Knopfleiste und Durchgriffleiste zum Knöpfen, einer Vorrichtung zum Anknöpfen des Dienstabzeichens. 2.7 Parka, Allwetterkleidung Unter Berücksichtigung des funktionellen Bedarfs nach Form, Aufmachung und Material in schlichter Ausführung, auch in Faserpelzausführung, keine Cord-Stoffe oder andere auffällige Strukturen, einfarbig grün oder graugrün in mittlerer bis dunkler Tönung, mit einer Vorrichtung zum Anknöpfen des Dienstabzeichens. 2.8 Overall Siehe Parka, Allwetterkleidung 2.9. Kopfbedeckung 2.9.1 Hut aus Filz in der Farbe der Waldbluse mit leicht gewölbter Krempe von etwa 6 cm Breite und hohem Kopfteil, mit in der Längsrichtung flacher Falte, 5 cm breites Hutband und Randeinfassung der Krempe aus dunkelgrünem Tuch; das Vorderteil der Krempe wird etwas nach vorn heruntergeklappt. Auf der linken Seite des Hutes kann an der Schleife des Hutbandes ein Sau-, Hirsch-, Dachs- oder Gamsbart getragen werden, der nicht über die Außenkante des Hutes ragt, anderer Hutschmuck ist unzulässig. 2.9.2 Dienstmütze aus dem Stoff und in der Farbe der Waldbluse mit festem, gleichfarbigem Schirm und herunterziehbarem Kopfschutz, dessen vordere sich verjüngende Ausläufer von zwei dunkelgrünen, geriffelten Knöpfen (Durchmesser etwa 14
  2. mm)zusammengehalten werden, den oberen Mützenrand schließt eine dunkelgrüne Biese ab; der Kopfschutz ist mit Vorstoß aus dunkelgrünem Tuch versehen. Im Sommer ist eine Dienstmütze aus Leinen in der Farbe der Waldbluse zugelassen. 2.10. Fußbekleidung Zum Dienstanzug schwarze Schnürhalb- oder Schnürschuhe. Zum Walddienstanzug braune oder schwarze Schnür- oder Schnürhalbschuhe gegebenenfalls mit grauen Kniebundstrümpfen; schwarze oder grüne Gummistiefel. Zum Damenrock schwarze Damenschuhe mit halbhohem Absatz, helle Nylonstrümpfe ohne Muster. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 1994, 49 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003CD8NN00000000017

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.