Thüringer Verordnung über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten (Thüringer Kehr- und Überprüfungsordnung - ThürKÜO -) Vom
- Dezember 1995 § 1 Begriffe Im Sinne dieser Verordnung sind:
- Abgasanlagen Abgasanlagen sind die Gesamtheit der Bauteile, baulichen Anlagen oder Einrichtungen, die Abgase von Feuerstätten und Verbrennungsmotoren, die auch zur Beheizung oder Brauchwassererwärmung dienen, ins Freie leiten.
- Abgase Abgase sind Verbrennungsprodukte von Brennstoffen.
- Abgasleitungen Abgasleitungen sind Bauteile, bauliche Anlagen oder Einrichtungen, die keine Schornsteine sind, aber wie diese Abgase ins Freie leiten.
- Abgaskanäle Abgaskanäle sind Bauteile, bauliche Anlagen oder Einrichtungen, die in ihrer gesamten Länge fest mit dem Boden oder anderen Bauteilen verbunden sind und dem Anschluß von Feuerstätten an Schornsteine dienen.
- Abgasrohre Abgasrohre sind frei in Räumen verlaufende Bauteile, bauliche Anlagen oder Einrichtungen, die dem Anschluß von Feuerstätten an Abgaskanäle oder Schornsteine dienen.
- Abgaswege Abgaswege sind die Strömungsstrecken der Abgase von Feuerstätten vom Brenner bis zum Eintritt in den aufwärtsführenden Teil einer Abgasanlage oder direkt ins Freie.
- Feuerstätten Feuerstätten sind Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe Wärme zu erzeugen und deren Abgase ins Freie abgeführt werden müssen.
- Heizgaswege Heizgaswege sind Teile der Abgaswege, in denen die Abgase Wärme an das Heizmedium abgeben.
- Lüftungseinrichtungen Lüftungseinrichtungen sind Bauteile, bauliche Anlagen oder Einrichtungen, die zur Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten oder zur Be- und Entlüftung von Räumen, in denen sich Feuerstätten oder abgasführende Teile befinden, erforderlich sind.
- Raumluftverbund Raumluftverbund ist ein lufttechnischer Verbund von Räumen zur Sicherstellung der Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten.
- Räucheranlagen Räucheranlagen sind Anlagen zum Konservieren oder Geschmacksverändern von Lebensmitteln. Sie bestehen aus Raucherzeuger, Räucherschrank oder -kammer sowie den dazugehörigen Abgasrohren und -kanälen.
- Schornsteine Schornsteine sind aufwärtsführende Bauteile, die dazu bestimmt und geeignet sind, Abgase ins Freie zu fördern und an die mindestens eine Feuerstätte angeschlossen ist.
- Dunstabzugsanlagen Bauliche Einrichtungen in denen Dünste von gewerblich genutzten Koch-, Grill-, Röst- und Bratanlagen gesammelt und ins Freie abgeführt werden.
- Nutzungseinheit Eine Nutzungseinheit besteht aus einem oder mehreren genutzten Räumen im Gebäude, die von anderen Nutzungseinheiten durch einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien, von einem Treppenhaus oder von einem gemeinsamen Flur abgetrennt sind.
- Lüftungsanlagen Lüftungsanlagen sind bauliche Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen, die nicht nur innerhalb einer Nutzungseinheit verlaufen.
- Feuerstätten, die nur überprüfungspflichtig sind Dies sind Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe sowie Feuerstätten für flüssige Brennstoffe, die entsprechend der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (
- BImSchV) in der Fassung vom
- März 1997 (BGBl. I S. 490) mindestens hinsichtlich ihrer Rußzahl wiederkehrend überwacht werden müssen. Es wird unterschieden in a) raumluftabhängige Heizwertfeuerstätten und b) Brennwertfeuerstätten und raumluftunabhängige Heizwertfeuerstätten. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 1995, 420 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003CDFNN00000000008 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=K%C3%9CO_TH_!_1
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