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Inhaltsverzeichnis ThürAPOgFD Landesnorm Thüringen Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Forstdienstes (

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Forstdienstes (ThürAPOgFD) Vom 13. Januar 1995 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich §

§ 9

Umfang und Ablauf § 10 Feststellung des Prüfungsergebnisses § 11 Prüfungsakten § 12 Mitteilung des Prüfungsergebnisses Dritter Abschnitt Fachpraktische Einführungszeit § 13 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen, Ausbildungsleiter, Ausbildungsbeamter § 14 Zulassungsvoraussetzungen, Zulassungsverfahren § 15 Zweck, Dauer und Gliederung Vierter Abschnitt Vorbereitungsdienst § 16 Rechtsstellung § 17 Zweck, Dauer und Gliederung § 18 Ausbildungsbehörde § 19 Ausbildungsstellen § 20 Ausbildungsleiter, Ausbildungsbeamter § 21 Zulassungsvoraussetzungen § 22 Zulassungsverfahren § 23 Urlaub § 24 Unterbrechung des Vorbereitungsdienstes § 25 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes § 26 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst, Beendigung des Beamtenverhältnisses Fünfter Abschnitt Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes Erster Unterabschnitt Erstes bis drittes Semester § 27 Ziel § 28 Zulassung § 29 Studienplan Zweiter Unterabschnitt Viertes und fünftes Semester § 30 Ziel § 31 Zulassung § 32 Ausbildungsplan § 33 Dauer und Gliederung § 34 Beurteilungen § 35 Kontrolle des Ausbildungserfolgs Dritter Unterabschnitt Sechstes Semester § 36 Ziel § 37 Zulassung § 38 Studienplan § 39 Diplomarbeit Sechster Abschnitt Prüfungen während des Vorbereitungsdienstes Erster Unterabschnitt Gemeinsame Bestimmungen § 40 Prüfungsausschüsse, Prüfer § 41 Schriftführer § 42 Schriftliche Prüfungen § 43 Mündliche Prüfungen § 44 Prüfungsnoten § 45 Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten § 46 Bewertung der Leistungen in den mündlichen Prüfungen § 47 Feststellung der Fachnoten § 48 Feststellung des Gesamtergebnisses § 49 Prüfungsakten § 50 Rücktritt, Fernbleiben § 51 Täuschungsversuch, Verstoß gegen die Ordnung § 52 Prüfungsnachricht § 53 Wiederholung von Prüfungen Zweiter Unterabschnitt Vorprüfung § 54 Ziel § 55 Zeitpunkt und Ort § 56 Zulassung § 57 Prüfungsbehörde,

§ 58

Umfang und Ablauf § 59 Feststellung des Prüfungsergebnisses § 60 Vordiplom Dritter Unterabschnitt Laufbahnprüfung für den gehobenen Forstdienst § 61 Ziel § 62 Zeitpunkt und Ort § 63 Zulassungsverfahren § 64 Zulassung § 65 Prüfungsbehörde,

§ 66

Umfang und Ablauf § 67 Feststellung des Prüfungsergebnisses § 68 Prüfungszeugnis § 69 Wiederholung der Laufbahnprüfung § 70 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Siebter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen § 71 Übergangsbestimmung § 72 Inkrafttreten Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 1995, 75 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003CE3NN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=ForstgDAPrV_TH_Inhaltsverzeichnis

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.