← Deutschland

Eingangsformel ThürSchulÄZustVO Landesnorm Thüringen Thüringer Verordnung über besondere Zuständigkeiten der Staatlichen Schulämter (Thüringer Schuläm

Thüringer Verordnung über besondere Zuständigkeiten der Staatlichen Schulämter (Thüringer Schulämterzuständigkeitsverordnung -ThürSchulÄZustVO-) Vom

  1. Februar 2012 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom
  2. Juli 2021 (GVBl. S. 368) zur Einzelansicht Thüringer Verordnung über besondere Zuständigkeiten der Staatlichen Schulämter (Thüringer Schulämterzuständigkeitsverordnung - ThürSchulÄZustVO -) vom
  3. Februar 2012 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Thüringer Verordnung über besondere Zuständigkeiten der Staatlichen Schulämter (Thüringer Schulämterzuständigkeitsverordnung - ThürSchulÄZustVO -) vom
  4. Februar 2012 28.03.2012 Eingangsformel 28.03.2012 § 1 - Übertragung und Konzentration von Aufgaben 01.08.2021 § 2 - Inkrafttreten 28.03.2012 Anlage 01.08.2021 Aufgrund des § 4 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht vom
  5. Juli 1993 (GVBl. S. 397), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
  6. Dezember 2008 (GVBl. S. 556), verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, hinsichtlich der Nummern 1.1 bis 3.1 der Anlage mit Zustimmung und hinsichtlich der Nummern 3.2 und 3.3 der Anlage mit Kenntnis des Landtagsausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur: zur Einzelansicht Eingangsformel § 1 Übertragung und Konzentration von Aufgaben Die den Staatlichen Schulämtern Mittelthüringen, Nordthüringen, Ostthüringen und Westthüringen in der Anlage zugewiesenen Aufgaben werden ihnen jeweils zur Wahrnehmung für alle Staatlichen Schulämter des Landes übertragen. zur Einzelansicht § 1 § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. zur Einzelansicht § 2 Anlage (zu § 1) 1 Staatliches Schulamt Mittelthüringen: 1.1 Bearbeitung der Anträge für das Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern 1.2 Betreuung des Austauschprogramms für Fremdsprachenassistenten (Einsatz von ausländischen und deutschen Fremdsprachenassistenten sowie von Ortslehrkräften) 2 Staatliches Schulamt Ostthüringen: 2.1 Bearbeitung der Trennungsgeld- und Umzugskostenanträge für die Schulleiter, Lehrer, Fachleiter, Lehramtsanwärter, Sonderpädagogischen Fachkräfte und Erzieher 2.2 Bearbeitung der Trennungsgeld- und Umzugskostenanträge für die Bediensteten der Staatlichen Schulämter 2.3 Bearbeitung der Reisekostenanträge für alle Staatlichen Studienseminare 3 Staatliches Schulamt Westthüringen: Bearbeitung der aus den Mitteln des Schulbudgets durch die Schulleitungen zur Unterstützung der Schulen vorbereiteten beziehungsweise abgeschlossenen Honorarverträge, einschließlich der haushaltsmäßigen Buchung und der schulaufsichtlichen Prüfung 4 Staatliches Schulamt Nordthüringen: 4.1 Aufgaben, die mit der Koordinierung der Expertenteams nach § 40b Abs. 3 Satz 2 und 3 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) verbunden sind, einschließlich der Beauftragung der Expertenteams 4.2 Genehmigung der Beauftragung anderer geeigneter Experten nach § 40b Abs. 3 Satz 4 ThürSchulG zur Einzelansicht

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.