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ThürWRRLVO Landesnorm Thüringen Anlage 3 - Oberirdische Gewässer: Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands Thüringer Verordnung z

Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Gewässerpolitik (Thüringer Wasserrahmenrichtlinienverordnung - ThürWRRLVO -) Vom 28. April 2004 Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1 Satz 1 ) Oberirdische Gewässer: Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands Der ökologische Zustand der Oberflächenwasserkörper ist nach biologischen und unterstützend nach hydromorphologischen sowie chemischen und chemischphysikalischen Qualitätskomponenten einzustufen. 1 Biologische Qualitätskomponenten Die biologischen Qualitätskomponenten umfassen die aquatische Flora, die Wirbellosenfauna und die Fischfauna nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle: Qualitäts- komponente Teilkomponente Flüsse Seen Gewässerflora Photoplankton X X Makrophyten, Photobenthos X X benthische wirbellose Fauna Makrozoobenthos X X Fischfauna X X Bei planktonführenden Gewässern ist Phytoplankton zu bestimmen, bei nicht planktonführenden Gewässern sind Makrophyten beziehungsweise Phytobenthos zu bestimmen. Es sind immer die Artenzusammensetzung und Artenhäufigkeit zu bestimmen, bei der Fischfauna zusätzlich die Altersstruktur beim Phytoplankton zusätzlich die Biomasse (außer in Flüssen). 2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle: Qualitäts- komponente Teilkomponente Flüsse Seen Wasserhaushalt Abfluss und Abflussdynamik X Verbindung zu Grundwasserkörpern X X Wasserstandsdynamik X Wassererneuerungszeit X Durchgängigkeit X Morphologie Tiefen- und Breitenvariation X Tiefenvariation X Struktur und Substrat des Bodens X Menge, Struktur und Substrat des Bodens X Struktur der Uferzone X X 3 Chemische und physikalisch-chemische Qualitätskomponenten Die chemischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle: Qualitäts- komponente Parameter Flüsse Seen Allgemein Sichttiefe (m) X Temperatur (°C) X X Sauerstoff (mg/l) X X Chlorid (mg/l) X X pH-Wert X X Gesamt-P (mg/l) o-Phosphat-P (mg/l) X X X X Gesamt-N (mg/l) Nitrat-N (mg/l) X X X X Spezifische Schadstoffe synthetische Schadstoffe nach Anlage 4 Nr. 2 bei Eintrag in signifikanten Mengen X X nicht synthetische Schadstoffe nach Anlage 4 Nr. 2 bei Eintrag in signifikanten Mengen X X 4 Künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper Künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper sind anhand der Qualitätskomponenten zu erfassen, die für diejenige der vier Gewässerkategorien gelten, die dem betreffenden künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer am ähnlichsten ist. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 522 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003D2ANN00000000030

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.