Thüringer Verordnung zur Festlegung von Einstandsgebieten für das Rot-, Dam- und Muffelwild sowie Bildung von Hegegemeinschaften für das Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild (ThürEGHGVO) Vom 11. Dezember 2011 § 6 Zuständigkeiten
(1)Zuständige Behörde für die Rotwild-Hegegemeinschaft
- „Harz“ sind die untere Jagdbehörde des Landkreises Nordhausen und das staatliche Forstamt Bleicherode-Südharz,
- „Zillbach-Pleß“ sind die unteren Jagdbehörden des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und des Wartburgkreises sowie die staatlichen Forstämter Bad Salzungen, Schmalkalden und Kaltennordheim,
- „Schleiz-Greiz-Bad Lobenstein“ sind die unteren Jagdbehörden des Saale-Orla-Kreises und des Landkreises Greiz sowie die staatlichen Forstämter Schleiz und Weida,
- „Westlicher Thüringer Wald“ sind die unteren Jagdbehörden des Wartburgkreises und des Landkreises Gotha sowie die staatlichen Forstämter Marksuhl und Finsterbergen,
- „Mittlerer Thüringer Wald (West)“ sind die unteren Jagdbehörden der Landkreise Schmalkalden-Meiningen, Gotha und Hildburghausen, des Ilm-Kreises und der Stadt Suhl sowie die staatlichen Forstämter Finsterbergen, Oberhof, Schmalkalden und Schwarza,
- „Mittlerer Thüringer Wald (Ost)“ sind die unteren Jagdbehörden des Ilm-Kreises, des Landkreises Hildburghausen sowie die staatlichen Forstämter Frauenwald, Schönbrunn, Gehren und Paulinzella,
- „Schiefergebirge“ sind die untere Jagdbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und die staatlichen Forstämter Gehren und Leutenberg und
- „Hohes Schiefergebirge“ sind die untere Jagdbehörde des Landkreises Sonneberg und das staatliche Forstamt Neuhaus am Rennweg.
(2)Zuständige Behörde für die Damwild-Hegegemeinschaft
- „Rastenberg“ sind die untere Jagdbehörde des Landkreises Sömmerda und das staatliche Forstamt Bad Berka,
- „Nordwest-Thüringen“ sind die unteren Jagdbehörden des Landkreises Eichsfeld und des Landkreises Nordhausen sowie die staatlichen Forstämter Leinefelde und Bleicherode-Südharz,
- „Hainleite“ sind die unteren Jagdbehörden des Kyffhäuserkreises und des Landkreises Sömmerda sowie die staatlichen Forstämter Oldisleben und Sondershausen,
- „Hainich“ sind die unteren Jagdbehörden des Unstrut-Hainich-Kreises und des Wartburgkreises sowie das staatliche Forstamt Hainich-Werratal,
- „Frauensee“ sind die untere Jagdbehörde des Wartburgkreises und die staatlichen Forstämter Marksuhl und Bad Salzungen,
- „Fahnersche Höhe“ sind die unteren Jagdbehörden der Landkreise Gotha und Sömmerda und der Stadt Erfurt sowie das staatliche Forstamt Erfurt-Willrode,
- „Hohenfelden-Bad Berka“ sind die unteren Jagdbehörden des Landkreises Weimarer Land und des Ilm-Kreises sowie die staatlichen Forstämter Bad Berka und Erfurt-Willrode,
- „Holzland“ sind die untere Jagdbehörde des Saale-Holzland-Kreises und das staatliche Forstamt Jena,
- „Leinawald“ sind die untere Jagdbehörde des Landkreises Altenburger Land und das staatliche Forstamt Weida,
- „Uhlstädter Heide“ sind die unteren Jagdbehörden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Saale-Orla-Kreises sowie die staatlichen Forstämter Paulinzella und Neustadt/Orla und
- „Rotehofsmühle“ sind die unteren Jagdbehörden des Saale-Holzland-Kreises und des Saale-Orla-Kreises sowie die staatlichen Forstämter Stadtroda und Neustadt/Orla.
(3)Zuständige Behörde für die Muffelwild-Hegegemeinschaft
- „Harz“ sind die untere Jagdbehörde des Landkreises Nordhausen und das staatliche Forstamt Bleicherode-Südharz,
- „Kyffhäuser“ sind die untere Jagdbehörde des Kyffhäuserkreises und das staatliche Forstamt Oldisleben,
- „Dün-Helbetal“ sind die unteren Jagdbehörden des Kyffhäuserkreises und des Landkreises Nordhausen sowie die staatlichen Forstämter Sondershausen und Bleicherode-Südharz,
- „Heiligenstadt-Ershausen“ sind die untere Jagdbehörde des Landkreises Eichsfeld und die staatlichen Forstämter Heiligenstadt und Leinefelde,
- „Vorderrhön“ sind die unteren Jagdbehörden des Wartburgkreises und des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie die staatlichen Forstämter Bad Salzungen, Kaltennordheim und Schmalkalden,
- „Neubrunn-Jüchsen“ sind die unteren Jagdbehörden der Landkreise Schmalkalden-Meiningen und Hildburghausen sowie die staatlichen Forstämter Schwarza und Heldburg,
- „Arnstadt-Reinsberge“ sind die untere Jagdbehörde des Ilm-Kreises und das staatliche Forstamt Erfurt-Willrode,
- „Tännich“ sind die unteren Jagdbehörden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, des Ilm-Kreises und des Landkreises Weimarer Land sowie die staatlichen Forstämter Paulinzella und Erfurt-Willrode,
- „Hohenfelden“ sind die unteren Jagdbehörden des Landkreises Weimarer Land und des Ilm-Kreises sowie die staatlichen Forstämter Bad Berka und Erfurt-Willrode,
- „Reinstädter Grund“ sind die unteren Jagdbehörden des Saale-Holzland-Kreises und des Landkreises Weimarer Land sowie die staatlichen Forstämter Stadtroda und Bad Berka,
- „Möckern-Mörsdorf“ sind die untere Jagdbehörde des Saale-Holzland-Kreises und das staatliche Forstamt Stadtroda,
- „Weida-Wildetaube“ sind die untere Jagdbehörde des Landkreises Greiz und die staatlichen Forstämter Stadtroda und Weida,
- „Leutenberg“ sind die unteren Jagdbehörden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Saale-Orla-Krei-ses sowie das staatliche Forstamt Leutenberg,
- „Uhlstädter Heide“ sind die unteren Jagdbehörden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Saale-Orla-Kreises sowie die staatlichen Forstämter Paulinzella und Neustadt/Orla und
- „Orlatal“ sind die untere Jagdbehörde des Saale-Orla-Kreises sowie das staatliche Forstamt Neustadt/Orla.
(4)Verwaltungsakte werden von der örtlich zuständigen unteren Jagdbehörde erlassen. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2011, 573 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003D2FNN00000000007 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=RotwuaEinstGebV_TH_!_6