Thüringer Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung (Thüringer Erosionsschutzverordnung-ThürErVO-) Vom 30. August 2010 Anlage (zu § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1) Methodik zur Einteilung von landwirtschaftlich genutzten Flächen nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser Bestimmung der potentiellen Erosionsgefährdung durch Wasser Die Einschätzung der potentiellen Wassererosionsgefährdung erfolgt durch die Verknüpfung von
- a)Bodenart (unter Heranziehung des Bodenerodierbarkeitsfaktors K als Kenngröße für die Erosionsanfälligkeit einer Bodenart),
- b)Hangneigung oder Relief (unter Heranziehung des Hangneigungsfaktors S) sowie
- c)Regenerosivität (unter Heranziehung des Regenerosivitätsfaktors R). Die Bestimmung der potentiellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser (E nat = K x S x R) erfolgt in Anlehnung an die DIN 19708 1 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG; Berlin 2005). 1. Verwendete Eingangsdaten Die Eingangsdaten bestehen aus digitalen Karten im ESRI-Grid-Format:
- a)K-Faktor: Repräsentative Bodenprofile mit relevanten Analysenparametern (Quelle: Landesanstalt für Landwirtschaft), Bezugssystem Digitale Bodengeologische Konzeptkarte 1 : 50 000 (Quelle: Landesanstalt für Umwelt und Geologie 2003)
- b)S-Faktor: Digitales Geländemodell im 5 x 5 m-Raster (DGM5; Quelle: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Thüringen - TLVermGeo),
- c)R-Faktor: korrigierte mittlere Niederschlagssummen für die Zeitreihe 1971 bis 2000, abgeleitet aus dem 1 x 1 Kilometer Raster des Deutschen Wetterdienstes (Müller-Westermeier 2003). 2. Ermittlung von K-, S- und R-Faktoren 2.1 Ermittlung des Bodenerodierbarkeitsfaktors K (K-Faktor) Der Bodenerodierbarkeitsfaktor K (K-Faktor) wurde aus den Gliedern Bodenart, Humus, Skelett, Aggregatgröße und Wasserdurchlässigkeit gemäß den Werten der Tabellen 4 bis 8 der DIN 19708 bestimmt. 2.2 Ermittlung des Hangneigungsfaktors S (S-Faktor) Voraussetzung für die feldblockbezogene Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser sind möglichst genaue und hochauflösende digitale Höhenmodelle. In Thüringen wurde das DGM5 verwendet. Gemäß DIN 19708 wird jeder Hangneigung ein S-Faktor zugeordnet, der mit Formel: S = -1,5 + {17/(1+e 2,3-6,1 sin a )} berechnet wurde. 2.3 Ermittlung des Regenerosivitätsfaktors R (R-Faktor) Der Regenerosivitätsfaktor R (R-Faktor) wurde nach DIN 19708 auf der Grundlage der für Thüringen ausgewiesenen Regression R = 0,0958 x NJ - 3,46 berechnet. 3. Ermittlung der Wassererosionsgefährdungsklasse auf Feldblockebene Durch Multiplikation der vorab ermittelten K-, S- und R-Faktoren wird ein dimensionsloser Wert je Grid-Zelle ermittelt. Anhand der zu einem Feldblock gehörenden Grid-Zellenwerte wird der Mittelwert für den Feldblock berechnet, auf dessen Grundlage die Einstufung des Feldblockes in seine Wassererosionsgefährdungsklasse nach Anlage 1 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung erfolgt. Fußnoten 1) Alle DIN im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln erschienen und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003D31NN00000000006