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§ 2 SchullastDV TH 2013/2014 Landesnorm Thüringen - Höhe des Sachkostenbeitrags Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs für di

Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Vom 24. Februar 2014 § 2 Höhe des Sachkostenbeitrags

(1)Der jährliche Sachkostenbeitrag im Haushaltsjahr 2013 beträgt für jeden Schüler 1. an Grundschulen 383 Euro, 2. an Regelschulen 376 Euro, 3. an Gemeinschaftsschulen
  1. a)in den Klassenstufen 1 bis 4 383 Euro,
  2. b)ab Klassenstufe 5 376 Euro, 4. an Gymnasien 321 Euro, 5. an Gesamtschulen 312 Euro, 6. an Kollegs 312 Euro, 7. an berufsbildenden Schulen in Form
  3. a)der Berufsschule Teilzeit-/Blockunterricht 141 Euro,
  4. b)der Berufsfachschule Vollzeitunterricht 339 Euro, Teilzeitunterricht 141 Euro,
  5. c)der Höheren Berufsfachschule Vollzeitunterricht 339 Euro, Teilzeitunterricht 141 Euro,
  6. d)der Fachoberschule Vollzeitunterricht 339 Euro,
  7. e)des beruflichen Gymnasiums Vollzeitunterricht 339 Euro,
  8. f)der Fachschule Vollzeitunterricht 339 Euro, Teilzeitunterricht 141 Euro, 8. an berufsbildenden Schulen im Berufsvorbereitungsjahr in der Form des
  9. a)BVJ 1 Vollzeitunterricht 453 Euro, BVJ 1/k 261 Euro,
  10. b)BVJ 2 Vollzeitunterricht 453 Euro, BVJ 2/k 261 Euro,
  11. c)BVJ A Vollzeitunterricht 453 Euro, BVJ A/k 261 Euro,
  12. d)BVJ B Vollzeitunterricht 453 Euro, Teilzeitunterricht 261 Euro, 9. im gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bei sonderpädagogischem Förderbedarf
  13. a)in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Hören sowie emotionale und soziale Entwicklung Vollzeitunterricht 703 Euro, Teilzeitunterricht 269 Euro,
  14. b)in den Förderschwerpunkten Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung Vollzeitunterricht 1 479 Euro, Teilzeitunterricht 565 Euro,
  15. c)im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vollzeitunterricht 1 354 Euro, Teilzeitunterricht 517 Euro, 10. an regionalen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten
  16. a)Hören 458 Euro,
  17. b)Sehen 1 479 Euro,
  18. c)körperliche und motorische Entwicklung 1 479 Euro,
  19. d)Lernen 458 Euro,
  20. e)Sprache 458 Euro,
  21. f)emotionale und soziale Entwicklung 458 Euro,
  22. g)geistige Entwicklung 1 354 Euro, 11. mit sonderpädagogischem Förderbedarf in berufsbildenden Schulteilen/Klassen an berufsbildenden Schulen bei
  23. a)Vollzeitunterricht 453 Euro,
  24. b)Teilzeitunterricht 261 Euro, 12. an schulvorbereitenden Einrichtungen 230 Euro.
(2)Der jährliche Sachkostenbeitrag im Haushaltsjahr 2014 beträgt für jeden Schüler 1. an Grundschulen 394 Euro, 2. an Regelschulen 387 Euro, 3. an Gemeinschaftsschulen
  1. a)in den Klassenstufen 1 bis 4 394 Euro,
  2. b)ab Klassenstufe 5 387 Euro, 4. an Gymnasien 331 Euro, 5. an Gesamtschulen 321 Euro, 6. an Kollegs 321 Euro, 7. an berufsbildenden Schulen in Form
  3. a)der Berufsschule Teilzeit-/Blockunterricht 145 Euro,
  4. b)der Berufsfachschule Vollzeitunterricht 349 Euro, Teilzeitunterricht 145 Euro,
  5. c)der Höheren Berufsfachschule Vollzeitunterricht 349 Euro, Teilzeitunterricht 145 Euro,
  6. d)der Fachoberschule Vollzeitunterricht 349 Euro,
  7. e)des beruflichen Gymnasiums Vollzeitunterricht 349 Euro,
  8. f)der Fachschule Vollzeitunterricht 349 Euro, Teilzeitunterricht 145 Euro, 8. an berufsbildenden Schulen im Berufsvorbereitungsjahr in der Form des
  9. a)BVJ 1 Vollzeitunterricht 467 Euro, BVJ 1/k 269 Euro,
  10. b)BVJ 2 Vollzeitunterricht 467 Euro, BVJ 2/k 269 Euro,
  11. c)BVJ A Vollzeitunterricht 467 Euro, BVJ A/k 269 Euro,
  12. d)BVJ B Vollzeitunterricht 467 Euro, Teilzeitunterricht 269 Euro, 9. im gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bei sonderpädagogischem Förderbedarf
  13. a)in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Hören sowie emotionale und soziale Entwicklung Vollzeitunterricht 724 Euro, Teilzeitunterricht 277 Euro,
  14. b)in den Förderschwerpunkten Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung Vollzeitunterricht 1 523 Euro, Teilzeitunterricht 582 Euro,
  15. c)im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vollzeitunterricht 1 395 Euro, Teilzeitunterricht 533 Euro, 10. an regionalen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten
  16. a)Hören 472 Euro,
  17. b)Sehen 1 523 Euro,
  18. c)körperliche und motorische Entwicklung 1 523 Euro,
  19. d)Lernen 472 Euro,
  20. e)Sprache 472 Euro,
  21. f)emotionale und soziale Entwicklung 472 Euro,
  22. g)geistige Entwicklung 1 395 Euro, 11. mit sonderpädagogischem Förderbedarf in berufsbildenden Schulteilen/Klassen an berufsbildenden Schulen bei
  23. a)Vollzeitunterricht 467 Euro,
  24. b)Teilzeitunterricht 269 Euro, 12. an schulvorbereitenden Einrichtungen 237 Euro.
(3)Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung im gemeinsamen Unterricht in den Klassenstufen 1 und 2 bemisst sich der Sachkostenbeitrag abweichend von Absatz 1 Nr. 9 Buchst. a nach Absatz 1 Nr. 1 und abweichend von Absatz 2 Nr. 9 Buchst. a nach Absatz 2 Nr. 1. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2014, 97 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003D32NN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=SchullastDV_TH_!_2

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