Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs für das Haushaltsjahr 2012 Vom 19. September 2012 § 2 Höhe des Sachkostenbeitrags
(1)Der jährliche Sachkostenbeitrag beträgt für jeden Schüler 1. an Grundschulen 372 Euro, 2. an Regelschulen 365 Euro, 3. an Gemeinschaftsschulen
- a)in den Klassenstufen 1 bis 4 372 Euro,
- b)ab Klassenstufe 5 365 Euro, 4. an Gymnasien 312 Euro, 5. an Gesamtschulen 303 Euro, 6. an Kollegs 303 Euro, 7. an berufsbildenden Schulen in Form
- a)der Berufsschule Teilzeit-/Blockunterricht 137 Euro,
- b)der Berufsfachschule Vollzeitunterricht 329 Euro, Teilzeitunterricht 137 Euro,
- c)der Höheren Berufsfachschule Vollzeitunterricht 329 Euro, Teilzeitunterricht 137 Euro,
- d)der Fachoberschule Vollzeitunterricht 329 Euro,
- e)des beruflichen Gymnasiums Vollzeitunterricht 329 Euro,
- f)der Fachschule Vollzeitunterricht 329 Euro. Teilzeitunterricht 137 Euro, 8. an berufsbildenden Schulen im Berufsvorbereitungsjahr in der Form des
- a)BVJ 1 Vollzeitunterricht 440 Euro, BVJ 1/k 253 Euro,
- b)BVJ 2 Vollzeitunterricht 440 Euro, BVJ 2/k 253 Euro,
- c)BVJ A Vollzeitunterricht 440 Euro, BVJ A/k 253 Euro,
- d)BVJ B Vollzeitunterricht 440 Euro, Teilzeitunterricht 253 Euro, 9. im gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bei sonderpädagogischem Förderbedarf
- a)in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Hören sowie emotionale und soziale Entwicklung Vollzeitunterricht 683 Euro, Teilzeitunterricht 261 Euro,
- b)in den Förderschwerpunkten Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung Vollzeitunterricht 1 436 Euro, Teilzeitunterricht 549 Euro,
- c)im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vollzeitunterricht 1 315 Euro, Teilzeitunterricht 502 Euro, 10. an regionalen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten
- a)Hören 445 Euro,
- b)Sehen 1 436 Euro,
- c)körperliche und motorische Entwicklung 1 436 Euro,
- d)Lernen 445 Euro,
- e)Sprache 445 Euro,
- f)emotionale und soziale Entwicklung 445 Euro,
- g)geistige Entwicklung 1 315 Euro, 11. mit sonderpädagogischem Förderbedarf in berufsbildenden Schulteilen/Klassen an berufsbildenden Schulen bei
- a)Vollzeitunterricht 440 Euro,
- b)Teilzeitunterricht 253 Euro, 12. an schulvorbereitenden Einrichtungen 223 Euro.
(2)Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung im gemeinsamen Unterricht in den Klassenstufen 1 und 2 bemisst sich der Sachkostenbeitrag abweichend von Absatz 1 Nr. 9 Buchst. a nach Absatz 1 Nr. 1. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2012, 419 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003D33NN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=SchullastDV_TH_!_2