Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) Vom 3. September 2021 Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeines § 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen § 2 Zuständigkeiten und Verfahren Zweiter Teil Grundlegende infektionsschutzrechtliche Bestimmungen § 3 Geimpfte Personen und genesene Personen § 4 Betretungs- und Teilnahmeverbot § 5 Einschränkung des Betreuungsumfangs § 6 Hygieneplan und Infektionsschutzkonzept § 7 Kontaktnachverfolgung, Kontaktmanagement Dritter Teil Infektionsschutzrechtliche Bestimmungen in der Basisphase Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen für die Kindertagesbetreuung, den Betrieb sonstiger Einrichtungen nach den §§ 45 und 48a SGB VIII und den Schulbetrieb in der Basisphase § 8 Infektionsmonitoring § 9 Melde- und Dokumentationspflichten § 10 Betrieb von Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 § 11 Luftqualität in Unterrichtsräumen § 12 Zutritt von Eltern und einrichtungsfremden Personen, Pflicht zur Verwendung qualifizierter Gesichtsmasken in der Basisphase Zweiter Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Kindertagesbetreuung und Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in der Basisphase § 13 Mindestabstand § 14 Mund-Nasen-Bedeckungen, qualifizierte Gesichtsmasken § 15 Belehrung, Erklärung der Personensorgeberechtigten § 16 Kindertagespflege Dritter Abschnitt Besondere Bestimmungen für den Schulbetrieb in der Basisphase § 17 Mund-Nasen-Bedeckungen, qualifizierte Gesichtsmasken und Mindestabstand § 18 Schutzausrüstung für Landesbedienstete § 19 Distanzunterricht § 20 Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Eingliederungshilfe, Erbringung sonstiger pflegerischer oder therapeutischer Leistungen § 21 Bildungsunterstützende Angebote während der Schulferien § 22 Schulträger und Träger der Schülerbeförderung Vierter Abschnitt Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, der ambulanten Hilfen zur Erziehung, des Kinderschutzes und des organisierten Sportes in der Basisphase § 23 Dokumentations- und Meldepflichten für Angebote nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 § 24 Durchführung von Angeboten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 § 25 Durchführung von Angeboten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Vierter Teil Infektionsschutzrechtliche Bestimmungen in der Situationsphase Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen in der Situationsphase § 26 Handlungserfordernis, Handlungsgrundsatz § 27 Zutritt von Eltern und einrichtungsfremden Personen in der Situationsphase Zweiter Abschnitt Weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen für Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie für Angebote nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 in der Situationsphase § 28 Weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen für die Kindertagesbetreuung § 29 Weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen für sonstige Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 § 30 Weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen für Angebote nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 § 31 Grundsätzlicher Betrieb von Angeboten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 § 32 Weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen für Angebote nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Dritter Abschnitt Weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen für den Schulbetrieb in der Situationsphase § 33 Verfahren für die Schulleitung § 34 Weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen für den Schulbetrieb § 35 Befreiung von der Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler § 36 Schutzmaßnahmen für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher mit Risikomerkmalen § 37 Ausnahmen von der Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nase-Bedeckung oder einer qualifizierten Gesichtsmaske § 38 Eingeschränkte Hortbetreuung während der Schulferien Fünfter Teil Infektionsschutzrechtliche Bestimmungen in der Warnphase § 39 Anordnungsbefugnisse des Ministeriums § 40 Befreiung von der Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler § 41 Verbindliches Testregime für Schülerinnen und Schüler § 42 Verbindliches Testregime für das Personal § 43 Befreiung vom Testregime in der Schule § 44 Verfahren bei Testungen in der Schule § 45 Testpflicht bei Angeboten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 § 46 Organisierter Sport in der Warnphase Sechster Teil Ordnungswidrigkeiten § 47 Ordnungswidrigkeiten Siebter Teil Schlussbestimmungen § 48 Einschränkung von Grundrechten § 49 Gleichstellungsbestimmung § 50 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2021, 475 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003D36NN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=CoronaVKiJuSSpV_THa_Inhaltsverzeichnis
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