Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des gehobenen vermessungstechnischen und des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes (ThürAPOgvermkartD) Vom 17. Juli 2006 § 4 Bewerbung
(1)Die Einstellungstermine bestimmt das jeweils zuständige Fachministerium.
(2)Bewerbungen um Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an die Einstellungsbehörde zu richten.
(3)Der Bewerbung sind beizufügen:
- ein Lebenslauf,
- das Zeugnis über die Fachhochschulreife oder der Nachweis über eine andere, zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder über einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
- das Abschlusszeugnis des Studiums nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 oder Abs. 2 und
- Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung.
(4)Vor der Einstellung hat der Bewerber vorzulegen:
- seine Geburtsurkunde, die Geburtsurkunden von etwaigen Kindern und gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder eine Bescheinigung über das Bestehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- den Nachweis über einen abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienst,
- eine schriftliche Erklärung darüber, ob der Bewerber zu dem in § 6 Abs. 2 ThürBG genannten Personenkreis gehört hat,
- ein amtsärztliches Zeugnis, das über den Gesundheitszustand und die Tauglichkeit für den gehobenen vermessungstechnischen oder gehobenen kartographischen Verwaltungsdienst Auskunft gibt, insbesondere über das Seh-, Farbunterscheidungs- und Hörvermögen sowie über die uneingeschränkte Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis,
- ein Führungszeugnis, welches nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen ist. Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Staaten haben ein im Herkunftsland dem deutschen Führungszeugnis entsprechendes Zeugnis in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
- den Nachweis, dass der Bewerber Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist, oder dass der Bewerber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- eine persönliche schriftliche Erklärung, ob gerichtliche Strafen gegen ihn ausgesprochen wurden, ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder ein Dienstordnungsverfahren gegen ihn anhängig ist und ob Disziplinarmaßnahmen verhängt worden sind; dabei sind nach gesetzlichen Vorschriften getilgte Strafen und Maßnahmen nicht zu berücksichtigen.
(5)Bei den in Absatz 3 Nr. 2 bis 4 und Absatz 4 Nr. 1 und 2 genannten Unterlagen genügt die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Ablichtung. Weitere Fassungen dieser Norm § 4 ThürAPOgvermkartD, vom 20.03.2009, gültig ab 01.04.2009 bis 31.03.2011 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2006, 453 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003D4DNN00000000013 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=KartgvermtDAPO_TH_!_4