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ThürAPOgvermkartD Landesnorm Thüringen Anlage 1 - Ausbildungsrahmenplan für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst bei den Kataster- u

Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des gehobenen vermessungstechnischen und des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes (ThürAPOgvermkartD) Vom 17. Juli 2006 Anlage 1 (zu § 10 Abs. 1 , § 19 Abs. 1 Satz 1 , § 30 Abs. 1 ) Ausbildungsrahmenplan für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst bei den Kataster- und Landesvermessungsbehörden Zu § 10 : Praktische Ausbildung Ausbildungs- Abschnitt Dauer +) (Wochen) Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt 1 14

(30)obere Katasterbehörde (einschließlich zwei Wochen Grundbuchamt) - Entstehung des Liegenschaftskatasters, Bestandteile, Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters, Fortführung des Liegenschaftskatasters - Benutzung des Liegenschaftskatasters und des Landesvermessungswerkes; Verwendung der Katasterunterlagen für Verwaltung und Wirtschaft - IT-Management, Geodaten - Vorbereitung, Ausführung und häusliche Ausarbeitung von Katastervermessungen - Abmarkungsverfahren - Bereitstellung von Vermessungsunterlagen - Erneuerung des Liegenschaftskatasters - Übernahme der Ergebnisse der Katastervermessungen - Aufbau, Fortführung und Erneuerung des Katasterfestpunktfeldes (KFP-Feld) - amtliche Lagepläne zu Bauanträgen, Belange des Liegenschaftskatasters bei der Ausführung von Bauvorhaben - Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen - topographische Laufendhaltung der amtlichen Kartenwerke, Topographische Landesaufnahme - allgemeine Geschäftsführung, Aufgaben und Organisation der Kataster- und Vermessungsverwaltung und der sonstigen Vermessungsstellen (Überblick) - Kostenwesen der Kataster- und Vermessungsverwaltung, Kostenangelegenheiten - Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen - Grundzüge des Rechts der Angehörigen des öffentlichen Dienstes - Beurkundungs- und Beglaubigungsbefugnis der Vermessungsbehörden - Einführung in die Bodenordnung - Gerichtsorganisation, allgemeine Grundlagen - Einrichtung und Führung des Grundbuchs - Verbindung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster 6
(6)Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder obere Katasterbehörde - Vorbereitung, Ausführung und häusliche Ausarbeitung von Katastervermessungen - vermessungstechnische Berechnungen aller Art - amtliche Lagepläne zu Bauanträgen, Belange des Liegenschaftskatasters bei der Ausführung von Bauvorhaben - Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure 2 6
(6)Flurbereinigungsbehörde - Organisation und Aufgaben der Landentwicklungsverwaltung - rechtliche und technische Grundzüge der Flurbereinigung - Grundzüge der Neugestaltung des Verfahrensgebietes - Berichtigung der öffentlichen Bücher (Grundbuch, Liegenschaftskataster) 3 8
(27)obere Landesvermessungsbehörde - Grundlagen des Lagefestpunktfeldes, Erhaltung des Lagefestpunktfeldes - Grundlagen des Höhenfestpunktfeldes, Erhaltung und Verdichtung des Höhenfestpunktfeldes - Grundlagen des Schwerefestpunktfeldes - Bestimmung von Katasterfestpunkten und Passpunkten - Aufbau, Aufgaben und Anwendung des Satellitenpositionierungssystems (SAPOS) - Bildflugplanung und -koordinierung, Luftbildsammlung, photogrammetrische Auswertung, Digitales Geländemodell (DGM) - Topographischer Informationsdienst, - Aufbau und Laufendhaltung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS), Digitales Landschaftsmodell (DLM) - Herstellung und Fortführung der Standardausgaben der topographischen Karten, Sonderkarten und Sonderausgaben - praktische Anwendung der Mess- und Rechenverfahren unter Einsatz der EDV 4 7
(14)obere Katasterbehörde oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur - Vertiefung der im Ausbildungsabschnitt 1 erworbenen Kenntnisse; Bearbeitung schwierigerer Aufgaben - Grundkenntnisse des Planungs- und Bodenordnungsrechts (Überblick), technische Bearbeitung von Bodenordnungsmaßnahmen (Baulandumlegung, vereinfachte Umlegung) - Liegenschaftsrecht und andere für das Kataster relevante Rechtsgebiete - Verwaltungs- und Widerspruchsrecht im Kosten- und Katasterrecht - Grundstückswertermittlung - Durchführung von Aufgaben der Landesvermessung - Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Kostenwesen in der oberen Katasterbehörde 5 8
(8)obere Kataster- und Landesvermessungsbehörde - fachtechnischer Lehrgang zur Unterrichtung ausgewählter Ausbildungsinhalte und Vertiefung der Kenntnisse entsprechend dem Stoffplan 6 5
(5)Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Sonderausbildungslehrgang für Anwärter des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes ( § 13 Abs. 3 ) 7 4
(4)obere Katasterbehörde, obere Landesvermessungsbehörde oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur - Anfertigung der Probearbeit ( § 19 ) 8 3
(10)obere Kataster- und Landesvermessungsbehörde - IT-Entwicklung der Geoinformationssysteme - Erneuerung von Bestandteilen des Liegenschaftskatasters z.B. durch Erstellung der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) - Entwicklung, Einführung und Betreuung von IT-Verfahren in der oberen Katasterbehörde 9 3
(3)Staatskasse - Einführung in die Kassengeschäfte der Staatskasse - Behandlung der mit der Kataster- und Vermessungsverwaltung zusammenhängenden Kassenangelegenheiten (Zusammenarbeit) Staatliche Rechnungsprüfungsstelle - Einrichtung und Aufgaben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle - Mitwirkung bei der Prüfung der Jahresrechnung einer Dienststelle des Landes - Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 10 7
(7)oberste Kataster- und Landesvermessungsbehörde - Dienst- und Fachaufsicht - Rechtsgrundlagen für das Behördenhandeln - Organisation, Personalangelegenheiten - Grundlagen der Personalführung und -entwicklung, Kommunikation, zielbewusste Gesprächsführung obere Kataster- und Landesvermessungsbehörde - Haushaltsplanung und -vollzug - Bestandsverwaltung und Beschaffung - Vertiefung im Verwaltungs-, Kosten-, Kataster-, Bodenordnungs- und Berufsrecht - Beschwerdebearbeitung - Geschäftsführung - Liegenschaftsrecht - ausgewählte Bereiche in der Grundstückswertermittlung - Aufgaben des Geographischen Informationszentrums - Vertrieb und Nutzung von Geobasisdaten - Information über Entwicklungen, Koordinierung und Betreuung im IT-Bereich - Herstellung und Prüfung reproduktions- und drucktechnischer Erzeugnisse - Öffentlichkeitsarbeit, Präsentation und Vertrieb - Controlling 11 ++)
(8)obere Kataster- und Landesvermessungsbehörde - fachwissenschaftlich orientiert gestalteter Lehrgang für Aufstiegsbeamte 12 ++)
(13)obere Landesvermessungsbehörde, obere Katasterbehörde oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur - Anwendung und Vertiefung der im fachwissenschaftlich orientiert gestalteten Lehrgang vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten etwa 7
(15)Wochen Erholungsurlaub zusammen 78
(156)Wochen = 18
(36)Monate Zu § 19 : Praktischer Teil der Laufbahnprüfung Die Probearbeit ist nach Beendigung der Ausbildungsabschnitte 1 bis 6 anzufertigen. Weitere Fassungen dieser Norm Anlage 1 ThürAPOgvermkartD, vom 03.02.2011, gültig ab 01.04.2011 bis 22.12.2015 Fußnoten +) Die Klammerzahlen beziehen sich auf § 30 Abs. 1 (Aufstiegsbeamte). ++) Bei Aufstiegsbeamten beginnt die Einführungszeit mit den Ausbildungsabschnitten 11 und 12. Bei Aufstiegsbeamten beginnt die Einführungszeit mit den Ausbildungsabschnitten 11 und 12. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003D4DNN00000000064

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.