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ThürAPOgvermkartD Landesnorm Thüringen Anlage 2 - Ausbildungsrahmenplan für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst bei den Flurbereini

Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des gehobenen vermessungstechnischen und des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes (ThürAPOgvermkartD) Vom 17. Juli 2006 Anlage 2 (zu § 10 Abs. 1 , § 19 Abs. 1 Satz 1 , § 30 Abs. 1 ) Ausbildungsrahmenplan für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst bei den Flurbereinigungsbehörden zu § 10 : Praktische Ausbildung Ausbildungs- Abschnitt Dauer +) (Wochen) Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt 1 1

(2)obere Flurbereinigungsbehörde - Einführung in allgemeine Behördenorganisation - Organisation der Landentwicklungsverwaltung und Verflechtung mit anderen Stellen - Ziele der Landentwicklung - Beamten- und Tarifrecht 2 *) 19
(28)Flurbereinigungsbehörde - Aufgaben der Flurbereinigungsbehörden - Raumordnung, Regional- und Bauleitplanung - Naturschutz- und Landschaftspflege - Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, Siedlung, Dorferneuerung, Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Baulandumlegung (Zweck, Ziele, Verfahrensart, Finanzierung) - Zusammenarbeit der Kataster- und Vermessungsbehörden mit den Flurbereinigungsbehörden - fachbezogene Rechtsgrundlagen - Durchführung der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz von der Vorbereitung der Verfahren bis zum Planwunschtermin - Einführung in das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 3 6
(6)obere Katasterbehörde - Entstehung, Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters - Benutzung des Liegenschaftskatasters; Verwendung der Katasterunterlagen für Verwaltung und Wirtschaft - Übernahme der Flurbereinigungsergebnisse in das Liegenschaftskataster - örtliche und häusliche Bearbeitung von Katastervermessungen - Zusammenarbeit mit anderen Vermessungsstellen nach § 8 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes - Verwaltungs-, Kosten-, Kataster-, Bodenordnungs- und Berufsrecht - Grundstückswertermittlung - Erneuerung des Liegenschaftskatasters 4 2
(3)Grundbuchamt - Grundzüge des Grundbuchrechts - Einrichtung und Führung des Grundbuchs - Verbindung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster - Verbindung zwischen Grundbuch und Flurbereinigung - Grundbuchberichtigung aufgrund der Flurbereinigungsergebnisse 5 2
(2)Staatskasse - Haushaltsrecht - Einrichtung und Aufgaben der Staatskasse - Behandlung der mit den Flurbereinigungsbehörden zusammenhängenden Kassenangelegenheiten - Zusammenarbeit zwischen Staatskasse und Flurbereinigungsbehörde 6 5
(5)Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Sonderausbildungslehrgang für Anwärter des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes ( § 13 Abs. 3 ) 7 3
(5)obere Kataster- und Landesvermessungsbehörde - Aufgaben und Organisation der oberen Kataster- und Landesvermessungsbehörde - Entstehung, Aufbau, Erneuerung, Erhaltung und Nachweis des Vermessungsfestpunktfeldes (Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeld) - Aufbau, Aufgaben und Anwendung des Satellitenpositionierungssystems (SAPOS) - Bildflugplanung und -koordinierung, Luftbildsammlung, photogrammetrische Auswertung, Digitales Geländemodell (DGM) - topographische und kartographische Bearbeitung und Fortführung der amtlichen Kartenwerke 8 *) 19
(27)Flurbereinigungsbehörde - Durchführung der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz vom Planwunsch bis zur Schlussfeststellung - Aufstellung des Finanzierungsplanes - Ausschreibungs- und Verdingungswesen - Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen - Herstellung landschaftspflegerischer Anlagen - Aufgabe der Flurbereinigungsbehörde als Vermessungsstelle und als katasterführende Stelle - Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde als Träger öffentlicher Belange 9 4
(4)Flurbereinigungsbehörde - Anfertigung der Probearbeit ( § 19 ) 10 10
(12)obere Flurbereinigungsbehörde - Vertiefung der Kenntnisse aus den Ausbildungsabschnitten 1 bis 4 und 8 - Grundlagen der Kommunikation, zielbewusste Gesprächsführung - Einsatz der EDV (z. B. Datenverarbeitungsanlagen, Datenerfassung, -aufbereitung, -verarbeitung, Herstellung der Verfahrenskarten) - Prüfung der Pläne nach den §§ 41 und 58 des Flurbereingungsgesetzes - Wasserrecht, Straßenrecht, Naturschutzrecht 11 ++)
(21)obere Flurbereinigungsbehörde - fachwissenschaftlich orientiert gestalteter Lehrgang für Aufstiegsbeamte (Vermittlung planerischer, geodätischer, technischer und bautechnischer Grundlagen) 12 ++)
(26)Flurbereinigungsbehörde - Vermittlung der ingenieurtechnischen Ausbildungsinhalte aus den Ausbildungsabschnitten 2 und 8 etwa 7
(15)Wochen Erholungsurlaub zusammen 78
(156)Wochen = 18
(36)Monate Zu § 19 : Praktischer Teil der Laufbahnprüfung Die Probearbeit ist nach Beendigung der Ausbildungsabschnitte 1 bis 4 sowie 7 und 8 anzufertigen. Weitere Fassungen dieser Norm Anlage 2 ThürAPOgvermkartD, vom 03.02.2011, gültig ab 01.04.2011 bis 22.12.2015 Fußnoten *) Die Abschnitte 2 und 8 können durch die Abschnitte 3 bis 7 und 9 unterbrochen werden. Die Abschnitte 2 und 8 können durch die Abschnitte 3 bis 7 und 9 unterbrochen werden. +) Die Klammerzahlen beziehen sich auf § 30 Abs. 1 (Aufstiegsbeamte). ++) Bei Aufstiegsbeamten beginnt die Einführungszeit mit den Ausbildungsabschnitten 11 und 12. Bei Aufstiegsbeamten beginnt die Einführungszeit mit den Ausbildungsabschnitten 11 und 12. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003D4DNN00000000066

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