Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan Vom 6. Oktober 2004 1.3 Gleichwertige Lebensverhältnisse sichern Nachhaltige Entwicklung heißt, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herzustellen. Deren Angleichung an die Bedingungen der alten Länder sowie eine demographische Stabilisierung in allen Landesteilen ist zentrale Aufgabe der Landesentwicklungspolitik und ein unerlässlicher Schritt zur Herstellung der inneren Einheit Deutschlands. Voraussetzung hierfür ist der Aufbau einer räumlich ausgewogenen, modernen und technologieorientierten Wirtschaftsstruktur mit wettbewerbsfähigen und innovativen Unternehmen sowie dauerhaften Arbeitsplätzen, um den Standort Thüringen als Wirtschafts- und Lebensraum zu stärken. Zur Gewährleistung einer hohen Lebensqualität, zur Sicherung einer kinder- und familienfreundlichen Entwicklung sowie zum fairen Ausgleich der Interessen und Bedürfnisse heutiger und nachfolgender Generationen gilt es, das Land in seiner Gesamtheit und in seinen Teilräumen dauerhaft wirtschafts-, sozial- und umweltverträglich zu entwickeln. Um in ländlichen Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte die Tragfähigkeit von Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen zu sichern, ist eine langfristig orientierte Strategie zur Bewahrung oder Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen gefordert. Räume mit besonderen strukturellen Nachteilen oder Landschaftsteile, die durch menschliche Eingriffe Schaden genommen haben, bedürfen der aktiven Entwicklung bzw. Sanierung. Die Zentralen Orte und ihr Umland haben dabei als Leistungsträger und Impulsgeber, ebenso wie der Ländliche Raum mit seinen Wirtschafts- und Naturpotenzialen, große Bedeutung für die Entwicklung des Freistaates. Das Modell der dezentralen Konzentration ist das Grundgerüst für die überörtlich raumwirksamen Entwicklungen und Entscheidungen. Es besagt, dass rechtzeitig Schwerpunkte für Infrastruktur und Gewerbe gesetzt werden müssen, um Ansiedlungen attraktiv zu machen, die räumlichen Standortvoraussetzungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze weiter zu verbessern, zusätzliche Transporte zu vermeiden und eine Abwanderung der Bevölkerung zu begrenzen. Die Zentralen Orte werden dabei durch ein Netz von Entwicklungsachsen ergänzt. Die Landesentwicklungspolitik will damit, auch im Hinblick auf den demographischen Wandel, dazu beitragen, die Attraktivität Thüringens als optimaler Standort für Wohnen und Arbeiten zu erhöhen. Um die Funktionsfähigkeit und Identität der Städte zu sichern bzw. wiederherzustellen sowie zur Überwindung negativer Tendenzen im Hinblick auf demographische Strukturveränderungen und Wohnungsleerstände sind, auch in Abstimmung mit den Umlandkommunen, Handlungskonzeptionen zu entwickeln, die alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ebenen umfassen und zur Revitalisierung der Innenstädte, Stadtteile und Ortskerne beitragen. Die Landesentwicklungspolitik tritt dafür ein, Zersiedelungstendenzen entgegenzuwirken. Die Inanspruchnahme von neuen Flächen für Siedlungs- und Infrastrukturvorhaben soll reduziert und Brachflächen sollen vorrangig einer Nachnutzung zugeführt werden. Sofern eine Nutzung dauerhaft nicht möglich ist, wird eine Renaturierung oder Sukzession der Flächen angestrebt. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 754 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003DA5NN00000000068 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=LEntwPlV_TH_1.3_Gleichwertige_Lebensverh%C3%A4ltnisse_sichern
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