Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan Vom 6. Oktober 2004 1.4 Wirtschaft und Infrastruktur entwickeln Die Wirtschaft nimmt bei der nachhaltigen Entwicklung eine wichtige Rolle ein. Der Aufbau einer räumlich ausgewogenen, modernen und technologieorientierten Wirtschaftsstruktur mit wettbewerbsfähigen und innovativen Unternehmen sowie dauerhaften Arbeitsplätzen ist die wesentliche Voraussetzung, um Thüringen als Wirtschafts- und Lebensraum zu stärken. Dies gilt umso mehr, solange die Wirtschaftskraft gegenüber der in den alten Ländern im Rückstand ist. Der Thüringer Kernraum mit bedeutenden Kultur- und Bildungseinrichtungen, großer Wirtschafts- und Verwaltungskraft und seiner Bevölkerungskonzentration ermöglicht dabei Synergieeffekte, die der Entwicklung aller Teilräume zugute kommen. Er ergänzt als Wachstumsmotor die deutschen Metropolregionen in ihrer Bedeutung für die nationale und internationale Entwicklung. Thüringen setzt auf die Herausbildung neuer, wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstrukturen. Die Stärken des Landes liegen dabei vor allem in der zentralen Lage des Freistaates, in der Kreativität der Menschen und in der Innovationskraft der Unternehmen. Vorrangig müssen solche Bereiche unterstützt werden, die auch in qualitativer Hinsicht einen wirksamen Wachstumsbeitrag leisten. Dies bedeutet insbesondere die Förderung solcher Investitionen, die zukunftsfähige Arbeitsplätze und zusätzliche Ausbildungsplätze bewirken, sowie die Begleitung bestehender Unternehmen in der Wachstumsphase, vor allem bei Schlüsseltechnologien und zukunftsträchtigen Branchen. In Thüringen gibt es eine Reihe Erfolg versprechender Wirtschafts- und Technologiefelder, die zukünftig ausgebaut und besser genutzt werden sollen. Zunehmend geht es darum, Überlegungen zu Vernetzungen und Clusterbildungen zu Industrieregionen anzustellen, um so Synergien und zusätzliche Dynamik zu erreichen. Die Landesentwicklungspolitik will dafür die notwendigen räumlichen Rahmenbedingungen schaffen und so die Eigeninitiative der Wirtschaft unterstützen. Dabei ist und bleibt die Thüringer Wirtschaftspolitik mittelstandsorientiert. Die traditionell arbeitsintensive und von kleinen und mittleren Unternehmen geprägte Wirtschaftsstruktur soll gestärkt und weiterentwickelt werden. Außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen spielen bei der Gewinnung neuen Wissens und dessen Transfer in die Thüringer Wirtschaft eine wesentliche Rolle. Es geht darum, den Ausbau und die Erneuerung der forschungs- und technologieorientierten Infrastruktur voranzubringen. Bei den technologiebezogenen Investitionen stehen die Standorte der Hochschulen und Berufsakademien im Vordergrund. Ein großes Potenzial liegt aber auch in der Zusammenführung von Wissen und Methoden unterschiedlicher Fachgebiete und Einrichtungen. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die Wirtschaft sollen daher stärker kooperieren und sich am Auf- und Ausbau von wettbewerbsfähigen Clustern und Netzwerken beteiligen. Inhaltliche und lokale Schwerpunkte können die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Land- und Forstwirtschaft sind prägende Wirtschaftsfaktoren im Ländlichen Raum. Sie sollen mit einer umweltgerechten Wirtschaftsweise Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe erzeugen. Die Landesentwicklungspolitik setzt sich dafür ein, wettbewerbsfähige Strukturen, zukunftsfähige Arbeitsplätze und vielfältige Kulturlandschaften flächendeckend zu erhalten bzw. zu entwickeln. Mit wertvollen Landschaften, interessanten Ortschaften und einem einzigartigen kulturellen Erbe verfügt Thüringen über gute Voraussetzungen für eine starke Tourismuswirtschaft. Die Landesentwicklungspolitik unterstützt eine bessere Ausschöpfung dieser Potenziale. Eine der zentralen Lage Thüringens in Deutschland und Europa angemessene, moderne Verkehrsinfrastruktur trägt dazu bei, den Leistungsaustausch mit den deutschen und europäischen Metropolen zu verbessern und die Erreichbarkeit aller Landesteile zu gewährleisten. Die Landesentwicklungspolitik orientiert dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Verkehrsträgern, eine effektive Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen und logistischer Standortvorteile sowie eine Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger. Die daraus erwachsenden Ansprüche werden in die Weiterentwicklung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes eingebracht. Ebenfalls unabdingbar ist ein nachfrageadäquates Angebot an Flächen und Infrastruktureinrichtungen. Das erfordert u. a. die qualitative Aufwertung bereits erschlossener Flächen, die Schaffung der Standortvoraussetzungen für großflächige Industrieansiedlungen, die langfristige Sicherung von Rohstofflagerflächen und die Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur. Die Landesentwicklungspolitik wirkt darauf hin, die teilungsbedingte Infrastruktur- und Produktivitätslücke zu schließen, den Aufholprozess zu beschleunigen, den Wirtschaftsstandort Thüringen professionell zu vermarkten und die Chancen in der erweiterten Europäischen Union zu nutzen. Damit wird jungen Frauen und Männern eine Perspektive eröffnet, in Thüringen zu bleiben oder nach Thüringen zu kommen. Das zur Versorgung der Bevölkerung notwendige Netz von Infrastruktureinrichtungen und Diensten im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen einschließlich des Breitensports und der übrigen Vereine muss so erhalten bzw. ausgebaut werden, dass in allen Landesteilen ein qualifiziertes und gleichwertiges Angebot besteht. Die Kapazitäten und die Formen der Dienstleistungen müssen der demographischen Entwicklung, insbesondere der sich verändernden Altersstruktur der Bevölkerung und dem daraus resultierenden Bedarf, angepasst werden. Die Gewährleistung einer zuverlässigen, dezentralen und umweltfreundlichen Energieversorgung und eine rationelle Energieverwendung sind wichtige Ziele der Landesentwicklungspolitik. Effektive Energieversorgungsstrukturen und erneuerbare Energien sollen einen wichtigen Beitrag zur zukünftigen Energieversorgung leisten. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 754 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003DA5NN00000000069 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=LEntwPlV_TH_1.4_Wirtschaft_und_Infrastruktur_entwickeln
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