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LEntwPlV TH 2004 Landesnorm Thüringen 1.5 Bildung und Forschung voranbringen Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan vom 6. Oktober 2004

Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan Vom 6. Oktober 2004 1.5 Bildung und Forschung voranbringen Bildung und Innovation sind ganz wesentliche Voraussetzungen einer nachhaltigen Entwicklung. Durch Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung werden die Grundlagen für die Zukunft gelegt. Eine moderne Gesellschaft ist auf bestmögliche Bildung und gute Ideen angewiesen. Nur durch lebensnahes und lebenslanges Lernen, kontinuierliche Fortbildung und die Bereitschaft zu Höchstleistungen sind die Anforderungen der Zeit zu bewältigen. Thüringen braucht gebildete und motivierte Menschen. Die Landesentwicklungspolitik will daher dazu beitragen, den guten Ruf, den Thüringen auf diesem Feld hat, zu festigen. Durch Konzentration und Spezialisierung, durch eine Vielfalt der Schularten und Schulformen, durch ein breites Angebot an Studiengängen, Qualifizierungsmaßnahmen und durch die Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft soll Bildung auch als Standortfaktor gestärkt werden. Im Hinblick auf den demographischen Wandel bedarf es der gemeinsamen Anstrengung aller gesellschaftlichen Kräfte, um den künftigen Bedarf an Fachkräften für die Wirtschaft zu sichern. Die moderne Arbeitswelt braucht gut ausgebildete und hoch motivierte Fachkräfte. Die Landesentwicklungspolitik unterstützt daher das Engagement der Thüringer Unternehmen, besonders im Handwerk und Mittelstand, bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, und setzt sich für ein hohes Ausbildungsniveau sowie eine enge Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen ein. Es geht aber auch darum, Perspektiven zu eröffnen, die dafür sorgen, dass Thüringen insbesondere für junge Menschen attraktiv bleibt und arbeitslose Fachkräfte für die Unternehmen zurückgewonnen bzw. durch Qualifikation für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden. Die Hochschulen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind wesentliche Standortfaktoren und Markenzeichen für das Wissenschaftsland Thüringen. Sie sind darüber hinaus ein wichtiger Faktor der Identität und Internationalität des Wirtschaftsstandortes Thüringen. Die Landesentwicklungspolitik plädiert daher für eine langfristig konkurrenz- und leistungsfähige Hochschul- und Forschungsinfrastruktur. Dazu müssen die anerkannte Thüringer Hochschullandschaft strukturell vervollständigt, der Wissenschafts-Campus- Thüringen ausgebaut und die Position der Thüringer Hochschulen durch eine gezielte Profilierung, ein ausgewogenes Angebot an Studiengängen und neue Studienangebote weiter gestärkt werden. Das Studium muss internationaler und flexibler werden, um junge Menschen auf den globalen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Investitionen in diesen Bereichen müssen daher weiterhin hohe Priorität haben. Bildungsangebote für ältere Menschen erhalten angesichts des demographischen Wandels immer größere Bedeutung. Ihre Teilhabe an der rasanten Entwicklung neuen Wissens und der Informationstechnologien ist ebenso wie die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Frage der Gerechtigkeit und der Zukunftsfähigkeit Thüringens. Der gleichberechtigte Zugang zu Bildung in allen Landesteilen sowie die verstärkte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere im Ländlichen Raum, sind daher ein wichtiges Anliegen der Landesentwicklungspolitik. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 754 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003DA5NN00000000070 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=LEntwPlV_TH_1.5_Bildung_und_Forschung_voranbringen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.