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LEntwPlV TH 2004 Landesnorm Thüringen 1.6 Natur und Kultur bewahren Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan vom 6. Oktober 2004 gültig ab

Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan Vom 6. Oktober 2004 1.6 Natur und Kultur bewahren Das reichhaltige und zum Teil einzigartige Natur- und Kulturerbe Thüringens hat große Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung des Landes. Es muss daher bewahrt, gepflegt und fortentwickelt werden. Eine intakte Umwelt und ein breites kulturelles Angebot sind stets auch wichtige Standortfaktoren bei Investitions- und Arbeitsplatzentscheidungen. Die Landesentwicklungspolitik tritt daher für einen verantwortlichen und sensiblen Umgang mit den Natur- und Kulturgütern ein. Für Thüringen ist es wichtig, die Naturgüter zu nutzen und zugleich die biologische Vielfalt zu erhalten, den Boden als Lebensraum und Erzeugungsstandort zu schützen, die Klimaschutzziele weiter zu verfolgen, den Zustand der Gewässer zu verbessern sowie zusammenhängende Lebensräume zu sichern. Damit kann zugleich ein Beitrag zur Umwelt- und Lebensqualität in Thüringen, zur angemessenen und ausgewogenen Weiterentwicklung ökologischer Verbundsysteme im europäischen Maßstab sowie zu globalen Umweltschutzbemühungen geleistet werden. Die Verfügbarkeit von Rohstoffen, Trinkwasser, fruchtbaren Böden, sauberer Luft und intakter Natur ist lebensnotwendig. Ressourcenschonung ist daher ein Gebot der Vernunft und ein wichtiges Anliegen der Landesentwicklungspolitik. Hochwasserschutz und Gewässerpflege, Immissions- und Klimaschutzmaßnahmen, geschlossene Stoffkreisläufe, Bodenschutz- und Sanierungsmaßnahmen sind daher auch zukünftig als Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und Lebensqualität unerlässlich. Qualitatives Wirtschaftswachstum bedeutet aber auch, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit und die natürliche Wirkungsvielfalt der Umwelt langfristig zu erhalten. Die Nutzung einer Ressource darf daher auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsfähigkeit oder die Substituierbarkeit aller ihrer Funktionen und die Freisetzung von Stoffen nicht größer als die Tragfähigkeit der Umweltmedien oder deren Assimilationsfähigkeit. Durch die Land- und Forstwirtschaft wird in allen Teilräumen ein unverzichtbarer Beitrag zur Stärkung des Ländlichen Raums mit der umweltgerechten Erzeugung von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen geleistet. Dabei sollen der ökologische Landbau, die artgerechte und flächengebundene Tierhaltung sowie die naturnahe Waldbewirtschaftung ausgeweitet werden. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung einer vielfältigen Kulturlandschaft. Der Bewahrung und Erschließung der Kulturgüter kommt herausragende Bedeutung zu. Die Landesentwicklungspolitik wirkt deshalb darauf hin, das reiche Kulturerbe des Freistaates, die Symbole deutscher Kulturgeschichte und die vielen geistig-kulturellen Zentren als wesentliche Bestandteile des Thüringer Profils im Hinblick auf regionale Identität, kulturelle Vielfalt und als Wirtschaftsfaktor zu erhalten und weiter zu stärken. Dies betrifft auch den Erhalt der Angebotsvielfalt von Museen, Theatern und Orchestern sowie die Pflege und touristische Erschließung von Kirchen, Schlössern, Burgen, Parkanlagen, Gärten und Landschaften. Die natürliche und kulturelle Ausstattung des Landes ist auch eine wichtige Grundlage für einen umweltfreundlichen und kulturorientierten Tourismus. Eine hohe Aufenthaltsqualität, aktive und gesundheitsorientierte Erholung, vielfältige Freizeitmöglichkeiten sowie sportliche und kulturelle Höchstleistungen sind Markenzeichen für Thüringen. Die Landesentwicklungspolitik trägt dazu bei, diese als Standortfaktor zu erhalten, besser zu vermarkten und langfristig zu nutzen. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 754 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003DA5NN00000000071 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=LEntwPlV_TH_1.6_Natur_und_Kultur_bewahren

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.