Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan Vom 6. Oktober 2004 b) Mittelzentren 2.2.7 G Mittelzentren sollen über ein breites Spektrum von Einrichtungen mit regionaler Bedeutung sowie umfassende Angebote an Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs verfügen. B Mittelzentren werden durch regionale Bildungs- und Ausbildungsstätten, eine hohe Arbeitsplatzzentralität, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, eine überregionale Verkehrsanbindung, die Ausrichtung des Nahverkehrs, zentrale Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote sowie Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens charakterisiert. Zur Ausstattung der Mittelzentren gehören z. B. weiterführende allgemein bildende und Berufsbildende Schulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie der Kultur, öffentliche Bibliotheken mit wissenschaftlichem Buchbestand, Behörden und Gerichte der unteren Stufe, Polizeidienststellen, bedarfsgerechte Sportstätten mit regionaler ggf. überregionaler Bedeutung, Krankenhäuser, vielseitige Einkaufsmöglichkeiten des gehobenen Bedarfs, Filialen von Banken und Versicherungseinrichtungen, Hotels. Darüber hinaus sollen sie in das Fernstraßen- (Autobahnen, Bundesstraßen) und das Eisenbahnnetz eingebunden sein. Es kann von einer dauerhaften Tragfähigkeit der mittelzentralen Funktionen ausgegangen werden, wenn in der Regel 30.000 Einwohner versorgt werden. Zur Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung sollen diese Einwohner das Mittelzentrum mit öffentlichen Verkehrsmitteln in maximal 45 Minuten bei mindestens drei Fahrtenpaaren pro Tag erreichen. 2.2.8 Z Mittelzentren sind die Städte Apolda, Arnstadt, Artern/Unstrut, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Greiz, Heiligenstadt, Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Hildburghausen, Ilmenau, Leinefelde-Worbis, Lobenstein, Meiningen, Neuhaus am Rennweg/Lauscha, Pößneck, Schleiz, Schmalkalden, Schmölln/Gößnitz, Sömmerda, Sondershausen, Sonneberg, Stadtroda und Zeulenroda/Triebes. B Die Thüringer Mittelzentren bilden ein enges Netz regionaler Bevölkerungsschwerpunkte. Sie sind in der Regel Standorte von regional bedeutsamen Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, nehmen als Verwaltungs- sowie Arbeitsplatzzentren wichtige regionale Funktionen wahr und sind in das überregionale Verkehrsnetz eingebunden. Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Lobenstein, Neuhaus am Rennweg, Schmölln, Stadtroda und Zeulenroda waren bisher teilfunktionale Mittelzentren und gehörten somit bereits zur Stufe der Mittelzentren. Sie erfüllen als ehemalige Kreisstädte wesentliche mittelzentrale Ausstattungskriterien und besitzen eine relativ hohe eigene Einwohnerzahl sowie Wirtschaftskraft bzw. aufgrund ihrer Lage im Raum einen ausgeprägten Einzugsbereich. Die Ausweisung von Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Lobenstein, Neuhaus am Rennweg/ Lauscha, Schmölln/Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda/Triebes wird nach drei Jahren überprüft [» 2.1.1]. Artern/Unstrut hat eine wichtige Bedeutung für die Einwohner der Stadt und ihres Umlandes, die ansonsten kein Thüringer Mittelzentrum innerhalb eines angemessenen Zeitraums erreichen würden. Die Einstufung Arterns trägt somit einerseits der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und andererseits möglicher Potenziale durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und einer gewerblich-industriellen Entwicklung Rechnung. Aufgrund der guten mittelzentralen Ausstattung von Bad Langensalza, der insgesamt positiven wirtschaftlichen Entwicklung und eines eigenen Versorgungsbereiches wird die Stadt als Mittelzentrum eingestuft. 2.2.9 G Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sollen über die mittelzentralen Funktionen hinaus ergänzende oberzentrale Aufgaben wahrnehmen. Sie sollen im Kontext zu den Oberzentren entwickelt werden. B Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums nehmen über die mittelzentralen Versorgungsfunktionen hinaus in wesentlichen Teilbereichen Aufgaben der spezialisierten, höheren Bedarfsdeckung wahr. Sie zeichnen sich durch oberzentrale Funktionen aus, ohne den kompletten Funktionsumfang eines Oberzentrums zu erreichen. Als leistungsfähige Zentren der Versorgung und des Arbeitsmarkts erfüllen diese Städte eine bedeutende Funktion zur Stärkung des Ländlichen Raums und zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung. Sie tragen zur Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen des Landes bei, dienen der Attraktivitätssteigerung des Ländlichen Raums und wirken somit dem Abbau von Arbeitsplätzen entgegen. Sie sind als Standorte oberzentraler Einrichtungen geeignet, insofern sie die Funktionsfähigkeit vergleichbarer Einrichtungen in benachbarten Oberzentren nicht beeinträchtigen. 2.2.10 Z Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sind Altenburg, Eisenach, Gotha, Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen, Saalfeld/Rudolstadt/ Bad Blankenburg, Suhl/Zella-Mehlis und Weimar. B Die Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums unterscheiden sich hauptsächlich durch oberzentrale Teilfunktionen und ihre höhere Einwohnerzahl von den übrigen Mittelzentren. Umfassende oberzentrale Funktionen, mit den Oberzentren vergleichbare Einwohnerzahlen sowie bundesweit bedeutsame Verdichtungsräume liegen jedoch nicht vor. Die Städte Altenburg und Eisenach nehmen oberzentrale Teilfunktionen in den Bereichen Kultur und Wirtschaft/Arbeitsstätten wahr. Eisenach kann bereits gegenwärtig eine besondere Wirtschaftskraft und einen spezialisierten Arbeitsmarkt mit regionalen und nationalen Verflechtungen vorweisen. Altenburg verfügt aufgrund seiner Lage im mitteldeutschen Wirtschaftsraum mit der räumlichen Nähe zum Sachsendreieck (Dresden, Leipzig gemeinsam mit Halle, Chemnitz und Zwickau) über die entsprechenden Potenziale. Die Stadt Gotha verfügt über zentrale Bildungseinrichtungen mit landesweitem Einzugsbereich, über bedeutende Einrichtungen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung und Dienstleistung. Mühlhausen/Thüringen weist in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Verwaltung und Justiz Teilfunktionen eines Oberzentrums auf. Nordhausen besitzt bereits in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung, Gesundheit, Versorgung und Dienstleistung sowie Kultur oberzentrale Teilfunktionen. Die besondere Bedeutung von Nordhausen für Nordthüringen drückt sich beispielsweise im hohen Einpendlerüberschuss aus. Aufgrund der Lage, insbesondere der großen Entfernung zu benachbarten Oberzentren, kommt der Sicherung oberzentraler Teilfunktionen neben der Stärkung als Innovations- und Wirtschaftsstandort besondere Bedeutung zu. Das Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg weist in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Verwaltung oberzentrale Teilfunktionen auf. Die Städte nehmen aufgrund enger funktioneller und siedlungsstruktureller Verknüpfung die Aufgaben eines Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums gemeinsam wahr. Suhl/Zella-Mehlis besitzt als Wirtschafts- und Versorgungszentrum eine dominierende Stellung in Südthüringen. Aufgrund der Lage dieses funktionsteiligen Zentralen Ortes, insbesondere der großen Entfernung zu benachbarten Oberzentren, kommt der Sicherung oberzentraler Teilfunktionen neben der Stärkung als Innovations- und Wirtschaftsstandort besondere Bedeutung zu. Voraussetzung für die oberzentrale Teilfunktion ist die kooperative Zusammenarbeit im Rahmen des Städteverbundes Südthüringen. Hierbei steuern insbesondere Meiningen kulturelle und justizbezogene sowie Schmalkalden wissenschaftliche Funktionen bei. In Weimar sind Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kultur sowie Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen von oberzentraler Bedeutung. Die Stadt nimmt die Funktion eines internationalen Kongress- und Tourismuszentrums wahr. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 754 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003DA5NN00000000077 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=LEntwPlV_TH_b%29_Mittelzentren
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