Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan Vom 6. Oktober 2004 a) Verdichtungsräume sowie Stadt- und Umlandräume im Ländlichen Raum 2.3.2 G Die Verdichtungsräume sowie Stadt- und Umlandräume im Ländlichen Raum sollen als Siedlungs-, Wirtschafts-, Kultur- und Dienstleistungsräume gestärkt und so weiterentwickelt werden, dass sie als leistungsfähige Standorträume im nationalen und europäischen Wettbewerb bestehen können. B Die Verdichtungsräume sowie die Stadt- und Umlandräume im Ländlichen Raum sind für die weitere wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung des Landes von besonderer Bedeutung. Sie sind bedeutende Standorte im nationalen Wettbewerb und haben wichtige Entwicklungsaufgaben. Sie sind Impulsgeber für angrenzende Teilräume. Die Verdichtungsräume sowie die Stadt- und Umlandräume im Ländlichen Raum sind demnach Entwicklungsräume. In den Verdichtungsräumen sowie Stadt- und Umlandräumen besteht aufgrund der größeren Siedlungsdynamik ein besonderer Ordnungsbedarf bei der Siedlungsentwicklung und dem Freiraumschutz. Die Verdichtungsräume sowie die Stadt- und Umlandräume sind also zugleich Ordnungsräume. Im Hinblick auf die Nutzung der Entwicklungschancen und den Ordnungsbedarf ist in den Stadt- und Umlandräumen und Verdichtungsräumen ein besonderes Abstimmungs- und Kooperationserfordernis gegeben. Sie sind somit auch Kooperationsräume [» 6.2.2]. 2.3.3 Z Verdichtungsräume sind die Oberzentren Erfurt, Gera und Jena mit ihrem verdichteten Umland. B Verdichtungsräume wurden laut Beschluss des Hauptausschusses der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) am 07.09.1993 gefasst. Die letzte Abgrenzung anhand der Kriterien Anteile der Siedlungs- und Verkehrsfläche und der Siedlungsdichte wurde an den Stand der Verwaltungsgrenzen vom 31.12.1999 angeglichen. Die Abgrenzungen werden auf Gemeindeebene vorgenommen. Die Kernstädte der Verdichtungsräume sind in der Karte 1 dargestellt. 2.3.4 Z Als Stadt- und Umlandräume werden Altenburg, Eisenach, Erfurt, Gera, Gotha, Greiz, Ilmenau, Jena, Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen, Saalfeld/ Rudolstadt/Bad Blankenburg, Sonneberg, Suhl/Zella-Mehlis und Weimar mit ihrem jeweiligen Umland ausgewiesen. B Die Stadt- und Umlandräume umfassen auch die Verdichtungsräume. Eine gemeindescharfe Abgrenzung der Stadt- und Umlandräume erfolgt nicht, da je nach Aufgabenstellung und speziellem Handlungsbedarf unterschiedliche Gemeinden in Abstimmungen einbezogen werden müssen. Die Stadt- und Umlandräume im Ländlichen Raum zeichnen sich durch folgende Kriterien aus: - mindestens 25.000 Einwohner in der Kernstadt, - Impulsgeber für das gesamte Land aufgrund ihrer Standortvorteile und Entwicklungschancen, - starke Verflechtungen zwischen Stadt und Umland durch Ansiedlung von Gewerbe im Umland, - hohe Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichte, - vorhandene oder potenziell erhöhte Siedlungsdynamik, - relativ stabile Bevölkerungsentwicklung sowie hohe Wohnungsbautätigkeit im Umland (Stadt-Umland-Wanderung). Die Umlandbedeutung der Städte Altenburg, Greiz und Sonneberg erstreckt sich über die Landesgrenze hinaus. So bestehen besondere Verflechtungsbeziehungen zwischen Altenburg, Borna, dem Kohrener Land und Zeitz sowie zwischen Greiz und Reichenbach, Mylau, Netzschkau und Elsterberg. Sonneberg ist verflochten mit Neustadt bei Coburg und Coburg in Bayern. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 754 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003DA5NN00000000080 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=LEntwPlV_TH_a%29_Verdichtungsr%C3%A4ume_sowie_Stadt-_und_Umlandr%C3%A4ume_im_L%C3%A4ndlichen_Raum
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