Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan Vom 6. Oktober 2004 2.4 Entwicklungsachsen 2.4.1 G Entwicklungsachsen sollen länderübergreifend die Standortgunst Thüringens und seiner Teilräume im Hinblick auf den Infrastrukturausbau und die Siedlungsentwicklung, insbesondere der Zentralen Orte, stärken. B Entwicklungsachsen vermitteln einerseits durch gute Erschließung und Versorgung in den von ihnen berührten Räumen, vor allem in den Achsenschnittpunkten, Standort- bzw. Lagevorteile, die strukturelle Entwicklungsimpulse hervorrufen können. Andererseits wird durch Bündelung und Auslastung der Bandinfrastruktur sowie die Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen, indem wichtige Ausgleichs- und Naherholungsflächen in den Achsen und Achsenzwischenräumen erhalten sowie willkürliche und ungeordnete Flächenzerschneidungen und unnötiger Bodenverbrauch in der freien Landschaft vermieden werden. Entwicklungsachsen sind durch zumindest regional bedeutsame Verkehrsverbindungen und eine unterschiedlich dichte Folge von Siedlungskonzentrationen gekennzeichnet. Die sich an der gewachsenen Siedlungsstruktur orientierenden Entwicklungsachsen stellen aufgrund ihrer Bündelungsfunktion ein geeignetes Entwicklungs- und Ordnungsinstrument für eine an Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ausgerichtete raumstrukturelle Entwicklung Thüringens und seiner Teilräume dar. Sie bieten Standortvorteile für verkehrsaffine Entwicklungen und stärken damit die Zentralen Orte in den Achsen. Bei nicht ausreichenden Entwicklungspotenzialen der Zentralen Orte (Flächen, Infrastruktur) kann eine Ausweisung von Entwicklungsachsen zur Einbeziehung von ausgewählten weiteren Siedlungsschwerpunkten erforderlich werden. Die Entwicklungsachsen werden in landes- und regional bedeutsame Entwicklungsachsen unterteilt [» 2.1.1, 2.4.2, 2.3.1]. Landesbedeutsame Entwicklungsachsen zeichnen sich neben der Siedlungskonzentration durch zumindest überregional bedeutsame Verkehrsverbindungen aus. Überregionale oder höherwertige Verkehrsverbindungen ohne vorhandene Siedlungskonzentrationen bzw. entsprechende raumstrukturelle Potenziale kommen als Entwicklungsachse nicht in Betracht. Insbesondere in Verdichtungsräumen sowie Stadt- und Umlandräumen im Ländlichen Raum ermöglichen die Entwicklungsachsen durch die Verknüpfung der Siedlungstätigkeit mit der Verkehrsinfrastruktur den Ausbau eines leistungsfähigen, insbesondere auch schienengebundenen ÖPNV bei gleichzeitiger Sicherung der notwendigen Freiräume zwischen den Siedlungseinheiten und zwischen den Achsen. Im Ländlichen Raum außerhalb der Stadt- und Umlandräume schaffen die Entwicklungsachsen mit der Bündelung von Infrastruktureinrichtungen besondere Standortvorteile. Die Verbindung der Verkehrsinfrastrukturen mit der bestehenden und geplanten Schwerpunktsetzung von Wohn- und Arbeitsstätten im Verlauf der Entwicklungsachsen trägt zu einer wirtschaftlichen und dauerhaft tragfähigen Entwicklung öffentlicher Infrastrukturen bei und wirkt einer dispersen Siedlungsentwicklung entgegen. Die landesbedeutsamen Entwicklungsachsen sind mit den Achsennetzen der Nachbarländer verzahnt und somit länderübergreifend wirksam. Sie sind in der Karte 1 ausgewiesen. 2.4.2 G In den Regionalplänen können regional bedeutsame Entwicklungsachsen zur Stärkung des Infrastrukturausbaus und der Siedlungsentwicklung entlang ausgewählter regional bedeutsamer Verkehrsverbindungen festgelegt werden. B Regional bedeutsame Entwicklungsachsen übernehmen eine Ergänzungsfunktion zum Netz der landesbedeutsamen Entwicklungsachsen. Sie sind durch zumindest regional bedeutsame Verkehrsverbindungen und eine unterschiedlich dichte Folge von Siedlungskonzentrationen gekennzeichnet. Verkehrsverbindungen ohne vorhandene Siedlungskonzentrationen bzw. entsprechende raumstrukturellen Potenziale kommen als Entwicklungsachse nicht in Betracht. 2.4.3 G In den Regionalplänen sollen die Entwicklungsachsen durch die Ausweisung von Siedlungsschwerpunkten konkretisiert und durch Siedlungszäsuren gegliedert werden. B Siedlungsschwerpunkte in den Entwicklungsachsen stellen in Ergänzung zu den Zentralen Orten die Konzentrationspunkte für die überörtlich bedeutsame Arbeits- und Wohnstättenentwicklung dar, wenn die entsprechenden Potenziale in den Zentralen Orten nicht ausreichen. Sie bieten günstige Siedlungspotenziale und einen leistungsfähigen ÖPNV-Anschluss, nach Möglichkeit schienengebunden, und sollen die Zentralen Orte stärken. Die Entwicklungsachsen sind nicht durchweg für die Ausweisung von Siedlungsflächen geeignet. Damit die gegliederte Siedlungsstruktur erhalten bleibt und zusätzliche Zerschneidungseffekte vermieden werden, ist eine Beschränkung auf einzelne Schwerpunkte in den Achsen erforderlich. Durch Siedlungszäsuren [» 3.1.5] wird die Steuerung einer gegliederten Entwicklung entlang der Verkehrsinfrastrukturen zusätzlich unterstützt. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 754 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003DA5NN00000000083 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=LEntwPlV_TH_2.4_Entwicklungsachsen
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