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LEntwPlV TH 2004 Landesnorm Thüringen a) Verkehrsinfrastruktur und Funktionalnetz Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan vom 6. Oktober

Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan Vom 6. Oktober 2004 a) Verkehrsinfrastruktur und Funktionalnetz 4.1.1 G Das Verkehrsnetz soll so gestaltet werden, dass Thüringen die Chancen und Herausforderungen, die sich aus seiner zentralen Lage in der Mitte Deutschlands und Europas ergeben, nutzen und bewältigen kann. Die Erreichbarkeit aller Landesteile soll gesichert und die Standortgunst verbessert werden. B Die Verkehrsinfrastruktur besitzt eine Schlüsselrolle für die Entwicklung des Landes. Die Standortvorteile, die das Land aufgrund seiner Lage mitten in Europa und Deutschland besitzt, können nur durch eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur nutzbar gemacht werden. Die Erweiterung der Europäischen Union und die damit einhergehenden wirtschaftlichen und verkehrlichen Veränderungen führen zu neuen Verkehrsbeziehungen und Verkehrswachstum, die bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere der Transeuropäischen Netze (TEN), berücksichtigt werden müssen. Durch die Verbesserung der Erreichbarkeit aller Landesteile werden der Leistungsaustausch zwischen den Zentren verbessert sowie gleichwertige Mobilitätschancen vor allem im Ländlichen Raum gesichert. 4.1.2 G Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen soll auf Verkehrsvermeidung, Verkehrsminimierung bzw. Verkehrsverlagerung auf möglichst umweltverträgliche Verkehrsträger, insbesondere das Schienennetz und den öffentlichen Personennahverkehr, sowie auf Lärmvermeidung orientiert werden. Durch die Verknüpfung der Verkehrssysteme soll Mobilität möglichst wirtschaftlich und umweltverträglich gewährleistet werden. Eine Verlagerung von Verkehren auf umweltverträgliche Verkehrsträger soll sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr unterstützt werden. B Im Rahmen von Landes-, Regional- und Stadtplanung wächst die Bedeutung von Verkehrsvermeidung bzw. -reduzierungen und umweltverträglichen Verkehrslösungen bei Standortentscheidungen bzw. -planungen, insbesondere um die negativen Wirkungen der auf kurzfristige ökonomische Interessen von Unternehmen gerichtete Standortwahl in nachhaltige Ziele einzubinden. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der Standortpotenziale der Entwicklungsachsen. Die komplexe, verkehrsträgerübergreifende Gestaltung und technische Weiterentwicklung der Systeme sowie die Verbesserung der aktiven und passiven Sicherheit sind Möglichkeiten, die negativen Begleiterscheinungen des modernen Verkehrs (Lärm, Luftschadstoffe, Unfälle) zu vermindern. Die Eisenbahn dient als umweltverträglicher Verkehrsträger der Verbindung der wichtigsten Wirtschaftsräume unter Beachtung der Zentralen Orte und des Tourismus. Im Personenverkehr kann eine sich ergänzende Verbesserung der Verbindungs- und Bedienungsqualität des Eisenbahnfernverkehrs und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dazu beitragen, den Verkehrsanteil der öffentlichen Verkehrsmittel stabil zu halten und zu erhöhen. Im Güterverkehr erfordert eine nachhaltige Entwicklung eine volkswirtschaftlich effiziente Aufgabenteilung der Verkehrsträger (z. B. durch Technologien des kombinierten Verkehrs Straße/ Schiene, Güterverkehrszentren). 4.1.3 G Zwischen den Siedlungen soll ein angemessenes Wegenetz (Radwege, landwirtschaftlich genutzte Wege, Ortsverbindungsstraßen) erhalten und, soweit erforderlich, geschaffen bzw. wiederhergestellt werden. Straßenbegleitende Radwege sollen mit dem touristischen Radwegenetz zu einem landesweiten und länderübergreifenden Radwegenetz verknüpft werden. B Um die Verbindung zwischen den Siedlungen, die Erschließung der Landschaft und die Sicherung und Nutzung von Flächen zu ermöglichen, müssen dem Individualverkehr und dem ÖPNV sowie dem gewerblichen Verkehr flächen- und umweltschonend ausgebaute, gute Verkehrswege zur Verfügung gestellt werden. Ein angemessenes Wegenetz bedeutet auch, dass auf einzelne Verbindungen im Interesse von hochwertigen Schutzgütern (insbesondere der Natur und Umwelt) verzichtet werden sollte und eine Bündelung der Verkehre erreicht werden kann. Unter den Bedingungen wachsender Probleme durch die zunehmende Motorisierung gewinnt der Umweltverbund zwischen ÖPNV und Fahrradverkehr (und damit des Radwegenetzes) wachsende Bedeutung [» 5.4.5]. 4.1.4 G Der schrittweise und bedarfsgerechte Ausbau des Verkehrsnetzes soll in den Thüringer Regionen gesichert werden. Dabei soll dem Ausbau vorhandener Verkehrswege Vorzug vor dem Neubau eingeräumt werden. Die Flächeninanspruchnahme soll möglichst gering gehalten und die Zerschneidung großer zusammenhängender Freiräume vermieden werden. B Der Verkehrsbau stellt als ständige Aufgabe zur Erhaltung und Verbesserung des Verkehrssystems entsprechend den sich ändernden Bedürfnissen einen wesentlichen Teil der Grund und Boden in Anspruch nehmenden Maßnahmen dar. Deshalb ist beim Verkehrswegeneubau und -ausbau den Erfordernissen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des sparsamen Flächenverbrauchs und des Umweltschutzes Rechnung zu tragen. Durch die weitgehende Nutzung vorhandener Trassen wird erreicht, dass auch bei neuen Vorhaben nur geringe negative Wirkungen für die Menschen und die Natur zu verzeichnen sind. Durch die Nutzung vorhandener Wege wird die Flächeninanspruchnahme gering gehalten und die Zerschneidung großer zusammenhängender Freiräume vermieden. 4.1.5 Z In den Regionalplänen sind im öffentlichen Interesse erforderliche Trassen freizuhalten. B Durch Ausweisung und Sicherung von raumverträglichen Trassen in den Regionalplänen werden den Vorhaben entgegenstehende Nutzungen vermieden. Die raumordnerische Prüfung von Alternativen im Falle einer Abweichung von den ursprünglichen Planungen ist damit nicht ausgeschlossen. 4.1.6 Z Das funktionale Verkehrsnetz (Schiene, Straße, Luftverkehr) wird in die europäische, großräumige, überregionale und regionale Netzebene gegliedert. B Mit dem funktionalen Verkehrsnetz wird ein entsprechend der zentralörtlichen Funktionen abgestufter Leistungsaustausch zwischen den Zentralen Orten und die Erreichbarkeit aller Landesteile gewährleistet. Die europäische Netzebene muss die Verbindungen zwischen Oberzentren und Metropolräumen sowie das Transeuropäische Netz berücksichtigen. Die großräumige Netzebene dient der Anbindung der Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums an die europäische Netzebene. Die überregionale Netzebene umfasst die Verbindungen zwischen den Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und die Anbindung der Mittelzentren an die übergeordneten Netzebenen (Karte 1). Die höherwertigen Verbindungen nehmen zugleich auch Verbindungsfunktionen niedrigerer Stufe wahr. Die Ergänzung durch regional bedeutsame Verbindungen erfolgt in den Regionalplänen [» 4.1.17]. Das Funktionalnetz dient dem Leistungsaustausch und der Verbesserung der Standortbedingungen für die Thüringer Wirtschaft. Die Anbindung an das europäische Netz soll dabei für die Aufwertung der Entwicklungsachsen im internationalen Standortwettbewerb Vorrang haben. Diese oberste Netzebene wird für den länderübergreifenden Leistungsaustausch über größere Entfernungen durch die großräumigen Verbindungen ergänzt. Die Verkehrstrassen der europäischen und großräumigen Netzebenen müssen durch ihre Trassenführung und den leistungsfähigen Ausbau auch die Entwicklungsachsen vom Durchgangsverkehr entlasten. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 754 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003DA5NN00000000091 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=LEntwPlV_TH_a%29_Verkehrsinfrastruktur_und_Funktionalnetz

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