Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan Vom 6. Oktober 2004 d) Überregional bedeutsames Verkehrsnetz 4.1.14 G Die überregional bedeutsamen Eisenbahnverbindungen sollen so ausgebaut werden, dass sie die Qualitätslücken bei den Verbindungen zwischen den Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und den Oberzentren schließen und die Erreichbarkeit von Räumen mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung verbessern. B Die überregional bedeutsamen Eisenbahnstrecken befinden sich z. T. in einem ungenügenden Ausbauzustand, so dass sie dem aus der Sicht der Nachhaltigkeit erforderlichen höheren Anteil am Verkehrsaufkommen nicht gerecht werden können. Es besteht vor allem auf den Strecken von Erfurt über Nordhausen nach Northeim (Niedersachsen), von Eisenach über Meiningen nach Sonneberg (hier auf dem Abschnitt bis Eisfeld) sowie zwischen Gera und Saalfeld grundhafter Erneuerungsbedarf. Das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) dient unter Beachtung der im Landesverkehrsprogramm bzw. im Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vorgegebenen Prioritäten dem schrittweisen Ausbau und dem langfristigen Erhalt des überregionalen Eisenbahnnetzes. Die überregional bedeutsamen Eisenbahnverbindungen sind in Karte 1 ausgewiesen. 4.1.15 G Die überregional bedeutsamen Straßenverbindungen sollen als Ergänzungsnetz zu den europäisch und großräumig bedeutsamen Verbindungen sowohl den steigenden Bedarf im Straßenfernverkehr als auch die gleichwertige Entwicklung aller Landesteile sichern. Dabei soll die Erreichbarkeit der Räume mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung, die Entlastung bedeutsamer Landschaftsräume und die länderübergreifende Netzbildung berücksichtigt werden. B Die Leistungsfähigkeit der Straßenverbindungen ist stärker als das Eisenbahnnetz durch die zunehmenden Verkehrsströme gefordert. Das betrifft insbesondere landesweit bedeutsame Verbindungen, die für die Erreichbarkeit höherstufiger Zentren und überregional bedeutsamer Gebiete für den Tourismus erforderlich sind. Eine hohe Bedeutung hat dabei die B 7 als direkte Verbindung der Zentren Gotha, Erfurt, Weimar und Jena sowie zur Anbindung von Jena und Gera an die A 9 bei Eisenberg [» 4.1.10]. Für die gleichwertige Entwicklung der Landesteile sind im überregionalen Straßennetz insbesondere die Ost-West-Verbindung durch Kyffhäuser- und Unstrut-Hainich-Kreis mit Anschluss an die neue A 71 bei Artern/Unstrut und die Anbindung von Altenburg an Gera und Zeitz zu verbessern. Für die Anbindung des östlichen Kyffhäuserkreises ist der Ausbau einer Nord-Süd-Verbindung (Querfurt/Sachsen-Anhalt) - Roßleben - Wiehe - Weimar sinnvoll. Zur Sicherung der überregionalen Erreichbarkeit sowie der Entlastung bedeutsamer Landschaftsräume ist für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung im Thüringer Wald und dem Thüringer Schiefergebirge ein Ausbau einer Ringstraße erforderlich. Sie kann von Eisenach über Ohrdruf, Ilmenau (Anschluss an die A 71), Gehren nach Neuhaus am Rennweg in das Thüringer Schiefergebirge führen. Von dort ist eine Fortsetzung über Eisfeld (zwischen Eisfeld und Suhl über die zukünftige A 73/A 71), Zella-Mehlis und Schmalkalden nach Eisenach möglich [» 5.1.11]. Die überregional bedeutsamen Straßenverbindungen sind in Karte 1 ausgewiesen. 4.1.16 G Der Regionalflughafen Altenburg-Nobitz soll erhalten und bei entsprechendem Bedarf weiterentwickelt werden. B Der Regionalflughafen Altenburg-Nobitz bietet in Ergänzung des nahe gelegenen Internationalen Flughafens Leipzig / Halle einen Anschluss an die europäische Netzebene. Die Entwicklung des Raums mit besonderen Entwicklungsaufgaben Altenburger Land soll durch die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs am Standort Altenburg-Nobitz gestärkt werden. Der Flugplatz trägt auch zur besseren luftfahrttechnischen Erreichbarkeit der ostthüringischen und südwestsächsischen Regionen mit den Oberzentren Gera, Chemnitz und Zwickau bei. Das erhebliche Bevölkerungspotenzial dieses Raums, der aufgrund der geographischen Gegebenheiten im Erzgebirgsvorland keine vergleichbar günstigen Bedingungen für größere Flugplätze bietet, bildet die notwendige nachfrageseitige Grundlage für das Verkehrsangebot. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 754 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003DA5NN00000000094 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=LEntwPlV_TH_d%29_%C3%9Cberregional_bedeutsames_Verkehrsnetz
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