Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan Vom 6. Oktober 2004 f) Hochwasserbezogenes Flächenmanagement 5.1.13 G Das hochwasserbezogene Flächenmanagement soll vor allem die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Hochwasservorsorge schaffen sowie der Sicherung von Überschwemmungsbereichen und der Vorsorge auch in überschwemmungsgefährdeten Bereichen dienen. Überschwemmungsbereiche sollen erhalten, wo möglich zurück gewonnen und vor dem Hochwasserschutz entgegenstehenden Nutzungen geschützt werden. In Überschwemmungsbereichen sollen Schadensrisiken vermieden und Risikovorsorge gegen Hochwasser betrieben werden. B Das hochwasserbezogene Flächenmanagement ist auf die Sicherung und Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsbereichen, die Risikovorsorge in überschwemmungsgefährdeten Bereichen sowie den Rückhalt des Wassers zur Versickerung und zur Verzögerung des Abflusses in der Fläche des gesamten Einzugsgebietes gerichtet. Überschwemmungsbereiche dienen der Vermeidung von Hochwasserschäden, der Regelung des Hochwasserabflusses, der Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe sowie der Verbesserung der hydrologischen und ökologischen Strukturen der Gewässer und ihrer Überflutungsmöglichkeiten. Überschwemmungsbereiche beinhalten Überschwemmungsgebiete und noch nicht festgesetzte faktische Überschwemmungsgebiete. Überschwemmungsgebiete sind im Sinne des Wasserrechts die Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern, sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen oder für die Hochwasserentlastung bzw. Rückhaltung beansprucht werden sowie Hochwasserschutzräume von Talsperren und Rückhaltebecken. Bei der Abgrenzung eines Überschwemmungsgebietes ist im Regelfall ein Hochwasserereignis als maßgebendes Hochwasser zugrunde zu legen, mit dem durchschnittlich einmal in einhundert Jahren zu rechnen ist (HQ 100). Siedlungstätigkeit in Überschwemmungsbereichen beeinträchtigt die Rückhaltung und den Abfluss des Hochwassers und erhöht damit das Gefahrenpotenzial. Überschwemmungsgefährdete Bereiche sind nicht durch Deiche geschützte oder hinter Deichen befindliche Bereiche, die bei Überschreitung des maßgebenden Hochwassers oder bei Versagen der Schutzeinrichtungen überflutet werden können. In diesen Bereichen wird das Risikobewusstsein in verstärktem Maße geschärft und auf angepasste Raumnutzungen orientiert. Auf hochwasserempfindliche Raumnutzungen wird verzichtet. Um zukünftig extremen Hochwässern besser begegnen zu können, werden auch Bereiche z. B. durch steuerbare Flutungspolder oder in Einzelfällen auch durch Deichrückbau bzw. Deichrückverlegung für die Ausbreitung des Hochwassers und die Reduzierung der Abflussspitzen zurück gewonnen. 5.1.14 G Naturraumtypische Vegetationsstrukturen mit Abfluss verzögernder Wirkung und eine den Standorten angepasste Landbewirtschaftung sollen erhalten und entwickelt werden. An geeigneten Standorten soll die Entwicklung von Auwäldern angestrebt werden. Der Abfluss der Niederschlagswässer soll bereits am Entstehungsort des Hochwassers durch Versickerung auf unversiegelten Flächen minimiert werden. Bereiche, die bei seltenen Hochwasserereignissen überschwemmt werden können, sollen soweit möglich zusätzlich für Versickerung, Abfluss und Wasserrückhalt gestaltet werden. B Das hochwasserbezogene Flächenmanagement beinhaltet auch die Betrachtung der Räume, die ein überdurchschnittliches Niederschlagsereignis bereits am Entstehungsort des Hochwassers am Oberlauf der Zuflüsse auffangen und hinsichtlich ihrer Nutzung speichern können. Die Speicherwirkung kann durch intakte Wälder erhöht werden. Um den Gefahren für die Bevölkerung besser begegnen zu können, ist es insbesondere in selten überschwemmten Gebieten erforderlich, neben der weiteren Verbesserung des Frühwarnsystems deren Kenntnis über verträgliche Nutzungen dieser Bereiche, die Reduzierung der Flächenversiegelung zum Erhalt der Versickerungsfähigkeit des Bodens und die Wirkungen der Schutzeinrichtungen zu erhöhen. 5.1.15 Z In den Regionalplänen sind zum vorbeugenden Hochwasserschutz Überschwemmungsbereiche als Vorranggebiete und überschwemmungsgefährdete Bereiche als Vorbehaltsgebiete „Hochwasserschutz“ auszuweisen sowie vorsorgend Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder zur Ergänzung des Wasserrückhaltes zu sichern. B Die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten „Hochwasserschutz“ trägt zum Schutz der bisher besiedelten Bereiche bei. Vorranggebiete „Hochwasserschutz“ dienen der konsequenten Freihaltung der noch vorhandenen Flächen für die Hochwasserrückhaltung (Retention), dem Hochwasserabfluss sowie wasserwirtschaftlichen Maßnahmen des Hochwasserschutzes gemäß §§ 80 und 130 Thüringer Wassergesetz. Diese Gebiete erfordern eine wasserwirtschaftlich abgestimmte und dem Hochwasserschutz nicht entgegenstehende Bewirtschaftung. Rohstoffabbau kann in den Vorranggebieten „Hochwasserschutz“ erfolgen, wenn die Retentionsräume dadurch nicht erheblich reduziert werden [» 5.3.3]. Mit Vorbehaltsgebieten „Hochwasserschutz“ werden überschwemmungsgefährdete Bereiche oder Gefahren- und Risikoflächen, z. B. hinter Deichen, für die Ausbreitung eines Hochwassers ausgewiesen und eine Vorsorge zur Schadensminimierung bei Versagen von Hochwasserschutzeinrichtungen getroffen. Durch Landnutzungen werden in diesen Gebieten Bodenversiegelung, -verdichtungen und -erosion sowie das Aufbringen Wasser gefährdender Stoffe weitgehend vermieden. Standorte, an denen ergänzend zum Wasserrückhalt in der Fläche nur die Errichtung von Rückhaltebecken einen ausreichenden Hochwasserschutz für die Unterlieger gewährleisten kann, werden vorsorgend mit raumordnerischen Instrumenten gesichert. Diese raumordnerische Standortsicherung betrifft insbesondere Räume für - Rückhaltebecken der Zahmen Gera (bei Angelroda), der Werra (bei Eisfeld), der Schleuse (bei Kloster Veßra) und der Wohlrose/Ilm (bei Wolfsberg/Ortsteil Gräfinau-Angstedt), - die Trinkwassertalsperre mit Hochwasserschutzraum an der Engnitz zur Versorgung von Sonneberg (Gemeinde Oberland am Rennsteig) und - Flutungspolderflächen am Mittellauf der Unstrut zwischen Straußfurt und der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt sowie am Unterlauf der Wipper zwischen Kindelbrück und der Mündung der Wipper in die Unstrut. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 754 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003DA5NN00000000114 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=LEntwPlV_TH_f%29_Hochwasserbezogenes_Fl%C3%A4chenmanagement
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