Thüringer Gesetz zur Eingliederung der Gemeinde Krippendorf in die kreisfreie Stadt Jena vom
Eingangsformel § 1 Bestandsänderung Die Gemeinde Krippendorf wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der kreisfreien Stadt Jena eingegliedert. Die kreisfreie Stadt Jena ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde.
§ 2 Ortschaftsverfassung Die aufgelöste Gemeinde besteht als Ortschaft mit eigenem Namen fort. Mit Wirksamwerden der Bestandsänderung ist für den Rest der gesetzlichen Amtszeit des Ortschaftsrats und des Ortsbürgermeisters der aufgelösten Gemeinde die Ortschaftsverfassung eingeführt. § 45 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juni 1997 (GVBl. S. 207), bleibt unberührt.
§ 4 Wohnsitz Soweit für Rechte oder Pflichten die Wohndauer im Gebiet der kreisfreien Stadt Jena maßgebend ist, wird die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes ununterbrochene Wohndauer im Gebiet der Gemeinde Krippendorf angerechnet.
§ 5 Freistellung von Kosten Das Land und die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften erheben für Rechtshandlungen, die bei der Durchführung dieses Gesetzes notwendig werden, keine Kosten (Gebühren und Auslagen).
§ 6 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.