Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes (ThürAPOhtD) Vom 17. Mai 2004 § 29 Gliederung der Ausbildung
(1)Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte: Abschnitt I: Öffentlicher Hochbau; Abschnitt II: Bauordnungswesen sowie Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen; Abschnitt III: Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben -, obere Bauaufsichtsbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.
(2)Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge vor und zwischen den Abschnitten vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für Lehrgänge in Anspruch genommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugeschlagen werden.
(3)Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht: Ausbildungsplan Fachrichtung: Hochbau Ausbildungs- Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt Abschnitt Dauer (Wochen) I 30 Staatliches oder kommunales Hochbauamt oder entsprechende öffentlich-rechtliche Körperschaften Öffentlicher Hochbau: Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Bauamtes, insbesondere Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von Haushaltsunterlagen, Facility-Management, Projektmanagement (delegierbare und nichtdelegierbare Bauherrenleistungen), Kostenplanung und Kostensteuerung (Kosten-Leistungs-Rechnung, Mittelbewirtschaftung), Terminplanung/Terminsteuerung, Vertragswesen, Verdingungswesen, Bauüberwachung, Vertragsabwicklung und Abrechnung, Unfallverhütungsvorschriften, Einsatz und Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik im Bauwesen, Rechte und Pflichten des Dienststellenleiters. II 20 Staatliche oder kommunale Bauverwaltung Bauordnungswesen: Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigungs- und Sonderverfahren (vereinfachtes Freistellungs-, Anzeige-, Zustimmungsverfahren), Ausnahmen und Befreiungen/Abweichungen, Bauüberwachung, Abnahmen, Bauzustandsbesichtigungen, Baunebenrecht, Fachplanungsrecht. 9 Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen: Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren): Flächennutzungsplan, (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Sicherung der Bauleitplanung, Besonderes Städtebaurecht, Fachplanungsrecht, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen. III 12 Mittlere oder oberste Behörde des Landes Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben - obere Bauaufsichtsbehörde: Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts, Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Eingaben/Petitionen, Haushaltswesen, Denkmalpflege, Landes- und Regionalplanung, Programmentwicklung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Wettbewerbswesen, Widerspruchsverfahren, Zustimmung und Befreiung. 6 Häusliche Prüfungsarbeit 15 Lehrgänge etwa 12 (Erholungsurlaub) 104 = 24 Monate Weitere Fassungen dieser Norm § 29 ThürAPOhtD, vom 24.09.2010, gültig ab 01.12.2010 bis 30.12.2016 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 637 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003E67NN00000000052 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=VwhtDAPO_TH_!_29