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§ 45 ThürAPOhtD Landesnorm Thüringen - Gliederung der Ausbildung Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen V

Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes (ThürAPOhtD) Vom 17. Mai 2004 § 45 Gliederung der Ausbildung

(1)Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte: Abschnitt I: Einführung in die Verwaltung; Praktische Mitarbeit und Information bei der unteren Naturschutz-/Landschaftsbehörde und bei der Kommunalverwaltung; Abschnitt II: Information und praktische Mitarbeit bei den Fachverwaltungen der Nachbargebiete der Landespflege und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes; Abschnitt III: Praktische Mitarbeit und Information bei einer Landesmittelbehörde und/oder Landesoberbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.
(2)Die Ausbildung wird durch Lehrgänge und Seminare ergänzt. Dies gilt insbesondere für die beiden fachübergreifenden Fächer "Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen" und "Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit".
(3)Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ihrer Teilabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht: Ausbildungsplan Fachrichtung: Landespflege Ausbildungs- Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt Abschnitt Dauer (Wochen) I.1 1 (1 bis 2) * Ausbildungsbehörde Einführung in die Ausbildung sowie die Verwaltung, die Aufgaben und die Organisation der Fachverwaltungen. I.2 32 (29 bis 35) * Untere Verwaltungsbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege (mindestens 16 Wochen) Praktische, fachspezifische Ausbildung im Schwerpunkt Naturschutz und Landschaftspflege. Kommunalverwaltung (mindestens 8 Wochen) Grundzüge der Verwaltungspraxis und selbstständige Mitarbeit und Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien. Planungs-, Kommunal- oder Regionalverband (maximal 4 Wochen) Vertiefende Anwendung des technischen und naturwissenschaftlichen Wissens in den einzelnen Aufgabenfeldern sowie der in den Lehrgängen vermittelten Kenntnisse; Ausweisung von Schutzgebieten und -objekten; Planung und Entwurf in der Landschafts-, Grünordnungs-, Biotop- und Objektplanung; Biotop- und Grünflächenpflege; Artenschutz; Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleit- und Fachplanung sowie bei sonstigen Vorhaben; Förderprogramme; Prüfung von Anträgen; Verfassen von Entwürfen für Genehmigungen, Anordnungen, Bescheide, Stellungnahmen und allgemeinen Schriftverkehr; Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen, Abwicklung von Aufträgen; Finanzkontrolle, Abrechnung, Liegenschaftswesen; Einsatz und Anwendung von ADV (Automatisierte Datenverarbeitung); Zusammenwirken mit Beiräten, Naturschutzverbänden, Naturschutzbeauftragten, Landschaftswarten sowie politischen Entscheidungsgremien; Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen; Geschäftsbetrieb und Bürotechnik; Arbeitsplanung, Ablauforganisation, Personaleinsatz; Personalführung, Beurteilungen; Personalentwicklung; Öffentlichkeitsarbeit; Teilnahme an Ausschusssitzungen, Scoping- und Anhörungsterminen, Abstimmungsgesprächen. II 14 (13 bis 15) * Fachverwaltungen insbesondere Landesfachdienststelle für Kennenlernen der relevanten Aufgaben, Organisation, Instrumente und Rechtsgrundlagen sowie der Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung und der Aufgaben als Träger öffentlicher Belange bei Fachplanungen; bei der Landesfachdienststelle insbesondere: Beratungsaufgaben gegenüber den Behörden und Stellen des Landes, der Kommunen; fachtechnische Betreuung der Naturschutz-/Landschaftsbehörden; Projektgruppenarbeit; Kennenlernen der Erstellung von Gutachten, der Erarbeitung von Stellungnahmen, der Bewertung von Umweltverträglichkeitsstudien und Fachplanungen; Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probenahmen. - Naturschutz, - Landschaftspflege, - Umwelt (mindestens 4 Wochen) - Wasserwirtschaft, - Landwirtschaft, - Flurbereinigung, - Forstwirtschaft - Städtebau (mindestens 4 Wochen) - Straßenbau III.1 13 (12 bis 14) * Mittlere und/oder oberste Verwaltungsbehörde für Naturschutz, Landschaftspflege und Umwelt Praktische Ausbildung; Organisation und Aufgaben der staatlichen Mittelinstanz als Bündelungsbehörde; Vertiefung der Abschnitte I und II: Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mitarbeit unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien; Umweltverträglichkeitsprüfungen, Fördermittel; Vollzug der fachlichen Rechtsvorschriften durch Rechtssetzungsverfahren, Bewilligungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Planfeststellungen, Bescheide, Beschlüsse, insbesondere in den Bereichen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Regional- und Gebietsentwicklungsplanung, der Bauleitplanung und den angrenzenden Fachgebieten. III.2 6 Häusliche Prüfungsarbeit 10 Management und Personalführung, Lehrgang und gegebenenfalls Erweiterung von I und III Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung; Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung; Rhetorik, Gesprächsführung; Psychologie; 12 Sonstige Grundlagenlehrgänge, Seminare, Arbeitsgemeinschaften, Exkursionen Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen; Allgemeine fachübergreifende Zielsetzungen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen: - Ziele und Notwendigkeit des Umweltschutzes, - Umweltschutz als planerische und ordnungsrechtliche Aufgabe, - Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprinzip, - Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen, Erfolgskontrolle, - Grundlagen und technische Regeln, - Voruntersuchungen, Planung, - Erheben, Beschreiben und Bewerten von Daten, - Grundzüge der Verwaltungspraxis; fachübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Grundlagen des Verwaltungsrechts; Verfassungsrecht; Rechtsstellung des Beamten; Geheimhaltungs- und Auskunftspflicht; Ordnungsrecht; Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht; Bau- und Planungsrecht; Zivilrecht; Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen; Disziplinarrecht, Personalvertretungsrecht, Haftungsrecht; Verwaltungsvollstreckungsrecht, verwaltungsgerichtliche Verfahren (Klagearten, Urteile), Arbeitsgemeinschaften im Natur- und Umweltschutz, Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände; Grundzüge und Vertiefung der fachbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften; nationales, internationales und EU-Recht in den Bereichen: Natur- und Artenschutz, Umweltverträglichkeit, Raumordnung und Landesplanung, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht; Wasser, Bodenschutz, Abfall, Altlasten; Immissionsschutz; Land- und Forstwirtschaft, Flurbereinigung; Energiewirtschaft; Kommunikationstechnik; Verkehrswesen; Jagd- und Fischereirecht; (Garten- Denkmalschutz/-pflege. 4 (3 bis 5) * Ausbildungsstationen und Lehrgänge nach freier Wahl etwa 12 (Erholungsurlaub) 104 = 24 Monate Weitere Fassungen dieser Norm § 45 ThürAPOhtD, vom 24.09.2010, gültig ab 01.12.2010 bis 30.12.2016 Fußnoten *) Die Reihenfolge der Abschnitte II, IR und IV kann vertauscht werden. Die Reihenfolge der Abschnitte II, IR und IV kann vertauscht werden. Die Reihenfolge der Abschnitte II, IR und IV kann vertauscht werden. Die Reihenfolge der Abschnitte II, IR und IV kann vertauscht werden. Die Reihenfolge der Abschnitte II, IR und IV kann vertauscht werden. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003E67NN00000000090 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=VwhtDAPO_TH_!_45

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