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ThürVwKostOAnerkG Landesnorm Thüringen Anlage - Verwaltungskostenverzeichnis Thüringer Verwaltungskostenordnung für öffentliche Leistungen nach dem Th

gesetz (ThürVwKostOAnerkG) Vom 11. September 2014 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1Thür

AllgVwKostO) mindestens 20 3 Ablehnung der Feststellung der Gleichwertigkeit und Darstellung der wesentlichen Unterschiede zwischen den vorhandenen im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden landesrechtlich geregelten Berufsbildung nach § 7 Abs. 2 und 3 ThürBQFG sowie der entsprechenden inländischen Berufsbildung nach § 7 Abs. 2 und 3 BQFG nach Zeitaufwand (Nr. 1.

§ 1Thür

AllgVwKostO) mindestens 20 4 Feststellung der vorhandenen Berufsqualifikationen und der wesentlichen Unterschiede gegenüber der entsprechenden landesrechtlich geregelten Berufsqualifikation nach § 10 Abs. 1 und 2 ThürBQFG sowie gegenüber der entsprechenden inländischen Berufsbildung nach § 10 Abs. 1 und 2 BQFG, einschließlich der Feststellung der Maßnahmen, durch welche die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können 75 bis 600 5 Ablehnung der Feststellung der Gleichwertigkeit bei Verletzung der Mitwirkungspflicht oder erheblicher Erschwerung der Aufklärung des Sachverhalts durch den Antragsteller nach § 15 ThürBQFG sowie § 15 BQFG nach Zeitaufwand (Nr. 1.

§ 1Thür

AllgVwKostO) mindestens 20 6 Ausstellung einer Zweitschrift der Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit 25 7 Entscheidung über eine erneute Antragstellung zur selben Berufsqualifikation nach erstmaliger Bescheidung 75 bis 600 8 Verfahren im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises nach § 13a Abs. 1 ThürBQFG nach Zeitaufwand (Nr. 1.

§ 1Thür

AllgVwKostO) 9 Ablehnung der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises und Feststellung der vorhandenen Berufsqualifikationen und der wesentlichen Unterschiede gegenüber der entsprechenden landesrechtlich geregelten Berufsqualifikation einschließlich der Feststellung der Maßnahmen, durch welche die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können nach Zeitaufwand (Nr. 1.

§ 1Thür

AllgVwKostO) mindestens 20 10 Ablehnung der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises bei Verletzung der Mitwirkungspflicht oder erheblicher Erschwerung der Aufklärung des Sachverhalts durch den Antragsteller nach § 15 ThürBQFG nach Zeitaufwand (Nr. 1.

§ 1Thür

AllgVwKostO) mindestens 20 11 Widerruf eines ausgestellten Europäischen Berufsausweises nach Zeitaufwand (Nr. 1.

§ 1Thür

AllgVwKostO) mindestens 20 12 Überprüfung der deutschen Sprachkenntnisse 50 bis 300 13 Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwaltungskosten nach § 17 Abs. 1 Satz 2 ThürBQFG verwaltungskostenfrei zur Einzelansicht

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.