Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinde Rüdersdorf vom
Eingangsformel § 1 Gemeinde Rüdersdorf Die Gemeinde Rüdersdorf wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Gemeinde Kraftsdorf eingegliedert. Die Gemeinde Kraftsdorf ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde.
§ 2 Ortschaftsverfassung, Gemeinderat Die aufgelöste Gemeinde besteht als Ortschaft mit eigenem Namen fort. Mit Wirksamwerden der Bestandsänderung ist für den Rest der gesetzlichen Amtszeit des Ortschaftsrats und des Ortsbürgermeisters der aufgelösten Gemeinde die Ortschaftsverfassung eingeführt. § 45 Abs. 7 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bleibt unberührt. § 9 Abs. 5 ThürKO findet keine Anwendung.
§ 4 Wohnsitz Soweit für Rechte oder Pflichten die Wohndauer im Gebiet einer Gemeinde maßgebend ist, wird die bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ununterbrochene Wohndauer im Gebiet der aufgelösten Gemeinde auf die Wohndauer in der aufnehmenden Gemeinde angerechnet.
§ 5 Freistellung von Kosten Das Land und die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften erheben für Rechtshandlungen, die bei der Durchführung dieses Gesetzes notwendig werden, keine Kosten (Gebühren und Auslagen).
§ 6 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
§ 7 In-Kraft-Treten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.