Thüringer Gesetz zur Eingliederung der Gemeinde Kleinwechsungen in die Gemeinde Werther vom
Eingangsformel § 1 Bestandsänderung Die Gemeinde Kleinwechsungen wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Gemeinde Werther eingegliedert. Die Gemeinde Werther ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde.
§ 2 Ortschaftsverfassung, Gemeinderat Die aufgelöste Gemeinde besteht als Ortschaft mit eigenem Namen fort. Mit Wirksamwerden der Bestandsänderung ist für den Rest der gesetzlichen Amtszeit des Ortschaftsrats und des Ortsbürgermeisters der aufgelösten Gemeinde die Ortschaftsverfassung eingeführt. § 45 Abs. 7 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bleibt unberührt. § 9 Abs. 5 ThürKO findet keine Anwendung.
§ 4 Wohnsitz Soweit für Rechte oder Pflichten die Wohndauer im Gebiet der Gemeinde Werther maßgebend ist, wird die bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ununterbrochene Wohndauer im Gebiet der Gemeinde Kleinwechsungen angerechnet.
§ 5 Freistellung von Kosten Das Land und die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften erheben für Rechtshandlungen, die bei der Durchführung dieses Gesetzes notwendig werden, keine Kosten (Gebühren und Auslagen).
§ 6 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
§ 7 In-Kraft-Treten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.