Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz - ThürLWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 1999 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Wahlsystem § 1 Zusammensetzung des Landtags und Wahlrechtsgrundsätze § 2 Gliederung des Wahlgebiets § 3 Stimmen § 4 Wahl in den Wahlkreisen § 5 Wahl nach Landeslisten § 6 Verteilung der Sitze nach Landeslisten Zweiter Abschnitt Wahlorgane § 7 Wahlorgane § 8 Wahlleiter und Wahlausschüsse § 9 Wahlvorsteher, Wahlvorstände, Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstände § 10 Verbot mehrfacher Berufung § 11 Verfahren in den Wahlausschüssen und Wahlvorständen § 12 Ehrenämter Dritter Abschnitt Wahlrecht und Wählbarkeit § 13 Wahlrecht § 14 Ausschluss vom Wahlrecht § 15 Ausübung des Wahlrechts § 16 Wählbarkeit § 17 Ausschluss von der Wählbarkeit Vierter Abschnitt Vorbereitung der Wahl § 18 Festsetzung des Wahltags, Dauer der Wahlhandlung § 19 Wählerverzeichnis und Wahlschein § 20 Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige § 21 Einreichung der Wahlvorschläge § 22 Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge § 23 Aufstellung von Parteibewerbern § 24 Vertrauensperson § 25 Zurücknahme von Wahlkreisvorschlägen § 26 Änderung von Wahlkreisvorschlägen § 27 Beseitigung von Mängeln § 28 Zulassung der Wahlkreisvorschläge § 29 Landeslisten § 30 Zulassung der Landeslisten § 31 Stimmzettel Fünfter Abschnitt Wahlhandlung § 32 Öffentlichkeit der Wahlhandlung § 33 Unzulässige Wahlbeeinflussung § 34 Wahrung des Wahlgeheimnisses § 35 Stimmabgabe mit Stimmzetteln § 36 Briefwahl Sechster Abschnitt Feststellung des Wahlergebnisses § 37 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk § 38 Feststellung des Briefwahlergebnisses § 39 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln § 40 Entscheidung des Wahlvorstandes § 41 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis § 42 Feststellung des Ergebnisses der Wahl nach Landeslisten Siebenter Abschnitt Besondere Bestimmungen für Nachwahlen und Wiederholungswahlen § 43 Nachwahl § 44 Wiederholungswahl Achter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag § 45 Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag § 46 Verlust der Mitgliedschaft im Landtag § 47 Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft § 48 Berufung von Listennachfolgern § 49 Ersatzwahl Neunter Abschnitt Anfechtung und Wahlprüfung § 50 Anfechtung § 51 Zuständigkeit im Wahlprüfungsverfahren § 52 Einspruchseinlegung, -frist § 53 Einspruchsberechtigte § 54 Anfechtungsgründe § 55 Wahlprüfungsausschuss § 56 Vorprüfung des Einspruchs § 57 Ladung zur mündlichen Verhandlung, Beteiligte § 58 Mündliche Verhandlung § 59 Anwendung von Bestimmungen der Zivilprozeßordnung § 60 Beratung im Wahlprüfungsausschuss § 61 Vorlage des Antrags beim Landtag § 62 Beschluss des Landtags § 63 Entscheidung § 64 Rechtsmittel § 65 Kosten Zehnter Abschnitt Wahlkosten und Wahlstatistik § 66 Wahlkosten § 67 Wahlstatistik Elfter Abschnitt Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen § 68 Auszahlung staatlicher Mittel für Parteien § 69 Staatliche Mittel für Einzelbewerber Zwölfter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen § 70 Ordnungswidrigkeiten § 71 Durchführung des Gesetzes § 72 Fristen und Termine § 73 Übergangsbestimmungen § 74 (In-Kraft-Treten) Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis ThürLWG, vom 22.03.2012, gültig ab 28.03.2012 bis (gegenstandslos) Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 1999, 145 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003EC2NN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=WahlG_TH_Inhaltsverzeichnis
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.