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Inhaltsverzeichnis ThürSchuldLbVO Landesnorm Thüringen Thüringer Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes (Thüringer Schuldienstlaufbahnverord

Thüringer Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes (Thüringer Schuldienstlaufbahnverordnung - ThürSchuldLbVO -) Vom 11. Oktober 2000 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeines § 1 Geltungsbereich § 2 Geltung der Thüringer Laufbahnverordnung § 3 Ordnung der Laufbahnen Zweiter Abschnitt Die Laufbahnen des Schuldienstes Erster Unterabschnitt Gemeinsame Bestimmungen § 4 Erwerb der Regellaufbahnbefähigungen § 5 Erwerb der Laufbahnbefähigung bei Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst § 6 Zuerkennung und Anerkennung von Laufbahnbefähigungen § 7 (aufgehoben) Zweiter Unterabschnitt Laufbahnen an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen § 8 Ausgestaltung der Laufbahn des Fachlehrers (Besoldungsgruppen A 9 und A 10) § 9 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Fachlehrers (Besoldungsgruppen A 9 und A 10) Dritter Unterabschnitt Laufbahnen im Grundschuldienst § 10 Ausgestaltung der Laufbahn des Lehrers an Grundschulen (Besoldungsgruppe A 11) § 11 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Lehrers an Grundschulen (Besoldungsgruppe A 11) § 12 Ausgestaltung der Laufbahn des Lehrers an Grundschulen (Besoldungsgruppe A 12) § 13 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Lehrers an Grundschulen (Besoldungsgruppe A 12) Vierter Unterabschnitt Laufbahnen im Regelschuldienst § 14 Ausgestaltung der Laufbahn des Lehrers an Regelschulen (Besoldungsgruppe A 12) § 15 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Lehrers an Regelschulen (Besoldungsgruppe A 12) § 16 Ausgestaltung der Laufbahn des Regelschullehrers (Besoldungsgruppe A 12) § 17 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Regelschullehrers (Besoldungsgruppe A 12) Fünfter Unterabschnitt Laufbahnen im Förderschuldienst § 18 Ausgestaltung der Laufbahn des Sonderpädagogischen Assistenten (Besoldungsgruppe A 9) § 19 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Sonderpädagogischen Assistenten (Besoldungsgruppe A 9) § 20 Ausgestaltung der Laufbahn des Lehrers an Förderschulen (Besoldungsgruppe A 11) § 21 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Lehrers an Förderschulen (Besoldungsgruppe A 11) § 22 Ausgestaltung der Laufbahn des Förderschullehrers (Besoldungsgruppe A 12) § 23 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Förderschullehrers (Besoldungsgruppe A 12) § 24 Ausgestaltung der Laufbahn des Förderschullehrers (Besoldungsgruppe A 13) § 25 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Förderschullehrers (Besoldungsgruppe A 13) Sechster Unterabschnitt Laufbahnen im Gymnasialdienst § 26 Ausgestaltung der Laufbahn des Lehrers am Gymnasium (Besoldungsgruppe A 12) § 27 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Lehrers am Gymnasium (Besoldungsgruppe A 12) § 28 Ausgestaltung der Laufbahn des Lehrers für das Gymnasium (Besoldungsgruppe A 12) § 29 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Lehrers für das Gymnasium (Besoldungsgruppe A 12) § 30 Ausgestaltung der Laufbahn des Lehrers für das Gymnasium (Besoldungsgruppe A 13) § 31 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Lehrers für das Gymnasium (Besoldungsgruppe A 13) § 32 Ausgestaltung der Laufbahn des Gymnasiallehrers (Besoldungsgruppe A 13) § 33 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Gymnasiallehrers (Besoldungsgruppe A 13) Siebter Unterabschnitt Laufbahnen im Berufsschuldienst § 34 Ausgestaltung der Laufbahn des Fachlehrers (Besoldungsgruppe A 10) § 35 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Fachlehrers (Besoldungsgruppe A 10) § 36 Ausgestaltung der Laufbahn des Fachlehrers (Besoldungsgruppe A 11) § 37 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Fachlehrers (Besoldungsgruppe A 11) § 38 Ausgestaltung der Laufbahn des Lehrers (Besoldungsgruppe A 12) § 39 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Lehrers (Besoldungsgruppe A 12) § 40 Ausgestaltung der Laufbahn des Lehrers (Besoldungsgruppe A 13) § 41 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Lehrers (Besoldungsgruppe A 13) § 42 Ausgestaltung der Laufbahn des Berufsschullehrers (Besoldungsgruppe A 13) § 43 Fachliche Voraussetzungen für die Laufbahn des Berufsschullehrers (Besoldungsgruppe A 13) Achter Unterabschnitt Laufbahnen im Gesamtschuldienst § 44 Ausgestaltung und fachliche Voraussetzungen Neunter Unterabschnitt Besondere Bestimmungen für die Beförderung in höher bewertete Dienstposten § 45 Voraussetzung für Beförderungen in Funktionsämter Dritter Abschnitt Besondere Laufbahnen § 46 Laufbahn des Schulpsychologischen Dienstes Vierter Abschnitt Andere Bewerber § 47 Voraussetzungen Fünfter Abschnitt Dienstliche Beurteilung § 48 Dienstliche Beurteilung Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen § 49 Gleichstellungsbestimmung § 50 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis ThürSchuldLbVO, vom 11.10.2000, gültig ab 01.01.2000 bis 30.12.2010 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2000, 317 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003ED1NN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige 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