Gemeinsame Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen (ThürGGO) Vom 31. August 2000 Inhaltsübersicht Erster Teil Regierung § 1 Ministerpräsident und Minister § 2 Unterrichtung des Ministerpräsidenten § 3 Staatskanzlei Zweiter Teil Organisation § 4 Aufbau der Ministerien Dritter Teil Zeichnungsbefugnis § 5 Zeichnung § 6 Mitzeichnung Vierter Teil Zusammenarbeit § 7 Beteiligung anderer Ministerien, Gender Mainstreaming, Zusammenarbeit in Frauen-, Behinderten- und Ausländerfragen § 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit § 9 Arbeitsprogramm Fünfter Teil Kabinettangelegenheiten, Gesetze, Rechtsverordnungen § 10 Kabinettangelegenheiten § 11 Kabinettvorlagen § 12 Behandlung von Kabinettsachen im Geschäftsgang § 13 Vorbereitung der Kabinettsitzungen § 14 Teilnahme an den Kabinettsitzungen § 15 Kabinettsitzungen § 16 Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 17 Niederschriften über die Kabinettsitzungen § 18 Schriftliches Beschlussverfahren § 19 Referentenentwürfe, erster Kabinettdurchgang § 20 Beteiligung der Verbände der Gemeinden, Städte und Landkreise § 21 Anhörung anderer Stellen § 22 Unterrichtung des Landtags über Referentenentwürfe § 23 Form eines Gesetzentwurfs § 24 Rechtliche Prüfung § 25 Vorlage von Gesetzentwürfen, zweiter Kabinettdurchgang § 26 Vorbereitung, rechtliche Prüfung und Vorlage von Rechtsverordnungen § 27 Verkündung von Rechtsverordnungen § 28 Amtliche Blätter Sechster Teil Landtags- und Bundesratsangelegenheiten, Verkehr mit außerhalb der Landesregierung stehenden Stellen § 29 Einbringen von Vorlagen beim Landtag § 30 Landtagsdrucksachen § 31 Vorbereitung der Landtagssitzungen § 32 Teilnahme an den Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse § 33 Anfragen und Anträge § 34 Große Anfragen § 35 Kleine Anfragen § 36 Mündliche Anfragen § 37 Anträge und Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags § 38 Behandlung von Petitionen § 39 Berichtsersuchen § 40 Sonstiger Verkehr mit dem Landtag § 41 Bundesratssachen § 42 Verkehr mit Bundes- und Landesbehörden sowie mit Organen der Europäischen Union § 43 Verkehr mit nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts § 44 Verkehr mit amtlichen Stellen im Ausland und ausländischen Dienststellen sowie Aufnahme von Verhandlungen über zwischenstaatliche Vereinbarungen § 45 Verhandlungen über länderübergreifende Vereinbarungen Siebenter Teil Schlussbestimmungen § 46 Ergänzende Bestandteile § 47 Einsatz von Informationstechniken, elektronischer Datenverkehr § 48 Gleichstellungsbestimmung § 49 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2000, 237 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003F03NN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=LRGGO_TH_Inhaltsverzeichnis
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