← Deutschland

Inhaltsverzeichnis ThürPPVO Landesnorm Thüringen Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) vom 4. Dezember 2009

Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) *) Vom

  1. Dezember 2009 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Prüfingenieure und Prüfsachverständige § 3 Voraussetzungen der Anerkennung § 4 Allgemeine Voraussetzungen § 5 Allgemeine Pflichten § 6 Anerkennungsverfahren § 7 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung § 8 Führen der Bezeichnungen § 9 Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung Zweiter Abschnitt Prüfingenieure für Standsicherheit § 10 Besondere Voraussetzungen § 11 Prüfungsausschuss § 12 Prüfungsverfahren § 13 Aufgabenerledigung Dritter Abschnitt Prüfämter für Standsicherheit, Typenprüfung und Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten § 14 Prüfämter für Standsicherheit § 15 Typenprüfung, Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten Vierter Abschnitt Prüfingenieure für Brandschutz § 16 Besondere Voraussetzungen § 17 Prüfungsausschuss § 18 Prüfungsverfahren § 19 Aufgabenerledigung Fünfter Abschnitt Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen § 20 Besondere Voraussetzungen § 21 Fachrichtungen § 22 Aufgabenerledigung Sechster Abschnitt Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau § 23 Besondere Voraussetzungen § 24 Verfahren § 25 Aufgabenerledigung Siebter Abschnitt Vergütung Erster Unterabschnitt Vergütung der Prüfingenieure für Standsicherheit § 26 Allgemeines § 27 Anrechenbare Bauwerte und Bauwerksklassen § 28 Berechnungsart der Vergütung § 29 Höhe der Gebühren § 30 Vergütung der Prüfämter § 31 Umsatzsteuer, Fälligkeit Zweiter Unterabschnitt Vergütung der Prüfingenieure für Brandschutz § 32 Vergütung der Prüfingenieure für Brandschutz Dritter Unterabschnitt Vergütung der Prüfsachverständigen § 33 Vergütung der Prüfsachverständigen Achter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen § 34 Ordnungswidrigkeiten § 35 Gleichstellungsbestimmung § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Fußnoten *) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
  2. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
  3. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. Nr. L 204 vom 21.07.1998, S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
  4. November 2006 (ABl. Nr. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) sind beachtet worden. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2009, 789 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003F4ANN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=PPV_TH_Inhaltsverzeichnis

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.