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§ 2 ThürSlaPVO 2022 Landesnorm Thüringen - Höhe des Sachkostenbeitrags Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs und der Pauscha

Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs und der Pauschalerstattung für das Haushaltsjahr 2022 (ThürSlaPVO 2022) Vom 10. November 2022 § 2 Höhe des Sachkostenbeitrags

(1)Der jährliche Sachkostenbeitrag im Haushaltsjahr 2022 beträgt für jede Schülerin und jeden Schüler 1. an Grundschulen 436 Euro, 2. an Regelschulen 427 Euro, 3. an Gemeinschaftsschulen
  1. a)in der Primarstufe 436 Euro,
  2. b)in der Sekundarstufe 427 Euro, 4. an Gesamtschulen 354 Euro, 5. an Gymnasien 365 Euro, 6. an Kollegs 354 Euro, 7. an berufsbildenden Schulen in Form
  3. a)der Berufsschule Teilzeit-/ Blockunterricht 160 Euro,
  4. b)der Berufsfachschule Vollzeitunterricht 388 Euro, Teilzeitunterricht 160 Euro,
  5. c)der Höheren Berufsfachschule Vollzeitunterricht 388 Euro, Teilzeitunterricht 160 Euro,
  6. d)der Fachoberschule Vollzeitunterricht 388 Euro,
  7. e)des beruflichen Gymnasiums Vollzeitunterricht 388 Euro,
  8. f)der Fachschule Vollzeitunterricht 388 Euro, Teilzeitunterricht 160 Euro,
  9. g)der Förderberufsschule Vollzeitunterricht 516 Euro, Teilzeitunterricht 297 Euro, 8. an berufsbildenden Schulen
  10. a)in Vorklassen 516 Euro,
  11. b)im Berufsvorbereitungsjahr Vollzeitunterricht 516 Euro, Teilzeitunterricht 297 Euro, 9. im gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bei sonderpädagogischem Förderbedarf
  12. a)in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Hören sowie emotionale und soziale Entwicklung Vollzeitunterricht 799 Euro, Teilzeitunterricht 306 Euro,
  13. b)in den Förderschwerpunkten Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung Vollzeitunterricht 1.684 Euro, Teilzeitunterricht 643 Euro,
  14. c)im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vollzeitunterricht 1.542 Euro, Teilzeitunterricht 589 Euro, 10. an regionalen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten
  15. a)Hören 521 Euro, b Sehen 1.684 Euro,
  16. c)körperliche und motorische Entwicklung 1.684 Euro,
  17. d)Lernen 521 Euro,
  18. e)Sprache 521 Euro,
  19. f)emotionale und soziale Entwicklung 521 Euro,
  20. g)geistige Entwicklung 1.542 Euro.
(2)Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung im gemeinsamen Unterricht in den Klassenstufen 1 und 2 bemisst sich der Sachkostenbeitrag abweichend von Absatz 1 Nr. 9 Buchst. a nach Absatz 1 Nr. 1. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2022, 467 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003F7ENN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=SchullastDV_TH_!_2

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