Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs und der Pauschalerstattung für das Haushaltsjahr 2022 (ThürSlaPVO 2022) Vom 10. November 2022 § 2 Höhe des Sachkostenbeitrags
(1)Der jährliche Sachkostenbeitrag im Haushaltsjahr 2022 beträgt für jede Schülerin und jeden Schüler 1. an Grundschulen 436 Euro, 2. an Regelschulen 427 Euro, 3. an Gemeinschaftsschulen
- a)in der Primarstufe 436 Euro,
- b)in der Sekundarstufe 427 Euro, 4. an Gesamtschulen 354 Euro, 5. an Gymnasien 365 Euro, 6. an Kollegs 354 Euro, 7. an berufsbildenden Schulen in Form
- a)der Berufsschule Teilzeit-/ Blockunterricht 160 Euro,
- b)der Berufsfachschule Vollzeitunterricht 388 Euro, Teilzeitunterricht 160 Euro,
- c)der Höheren Berufsfachschule Vollzeitunterricht 388 Euro, Teilzeitunterricht 160 Euro,
- d)der Fachoberschule Vollzeitunterricht 388 Euro,
- e)des beruflichen Gymnasiums Vollzeitunterricht 388 Euro,
- f)der Fachschule Vollzeitunterricht 388 Euro, Teilzeitunterricht 160 Euro,
- g)der Förderberufsschule Vollzeitunterricht 516 Euro, Teilzeitunterricht 297 Euro, 8. an berufsbildenden Schulen
- a)in Vorklassen 516 Euro,
- b)im Berufsvorbereitungsjahr Vollzeitunterricht 516 Euro, Teilzeitunterricht 297 Euro, 9. im gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bei sonderpädagogischem Förderbedarf
- a)in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Hören sowie emotionale und soziale Entwicklung Vollzeitunterricht 799 Euro, Teilzeitunterricht 306 Euro,
- b)in den Förderschwerpunkten Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung Vollzeitunterricht 1.684 Euro, Teilzeitunterricht 643 Euro,
- c)im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vollzeitunterricht 1.542 Euro, Teilzeitunterricht 589 Euro, 10. an regionalen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten
- a)Hören 521 Euro, b Sehen 1.684 Euro,
- c)körperliche und motorische Entwicklung 1.684 Euro,
- d)Lernen 521 Euro,
- e)Sprache 521 Euro,
- f)emotionale und soziale Entwicklung 521 Euro,
- g)geistige Entwicklung 1.542 Euro.
(2)Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung im gemeinsamen Unterricht in den Klassenstufen 1 und 2 bemisst sich der Sachkostenbeitrag abweichend von Absatz 1 Nr. 9 Buchst. a nach Absatz 1 Nr. 1. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2022, 467 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003F7ENN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=SchullastDV_TH_!_2