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Inhaltsverzeichnis ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO Landesnorm Thüringen Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmu

Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) Vom

  1. Februar 2022 *) Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine infektionsschutzrechtliche Bestimmungen Erster Unterabschnitt Präventive Maßnahmen § 1 Mindestabstand, Grundsätze § 2 Anwendungsvorrang, Begriffsbestimmungen § 3 Allgemeine Infektionsschutzregeln § 4 Besondere Infektionsschutzregeln § 5 Infektionsschutzkonzepte, verantwortliche Person § 6 Qualifizierte Gesichtsmaske § 7 Arbeitsschutz § 8 Öffentliche Verwaltung, Mitarbeitervertretungen und Betriebsveranstaltungen § 9 Selbsttest § 10 Geimpfte Personen und genesene Personen § 11 Kontakterfassung Zweiter Unterabschnitt Absonderung § 12 Absonderungspflichtige Personen § 13 Pflichten der Absonderungspflichtigen § 14 Ausnahmen von der Absonderungspflicht § 15 Ende der Absonderungspflicht § 16 Melde-, Belehrungs- und Dokumentationspflichten § 17 Aufgaben der zuständigen Behörden Zweiter Abschnitt Zugangsbeschränkungen § 18 Allgemeine Bestimmungen der Zugangsbeschränkungen § 19 Arbeitgeber, Beschäftigte und sonstige tätige oder beauftragte Personen Dritter Abschnitt Infektionsschutzrechtliche Bestimmungen in der Basisstufe Erster Unterabschnitt Allgemeine infektionsschutzrechtliche Bestimmungen in der Basisstufe § 20 Basisstufe § 21 Kontaktbeschränkungen § 22 Versammlungen, religiöse, weltanschauliche oder parteipolitische Veranstaltungen § 23 Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen der Pflege, Angeboten der Eingliederungshilfe und Tagespflegeeinrichtungen § 24 Krankenhäuser und weitere stationäre Einrichtungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch § 25 Regelungen für Leistungen der Eingliederungshilfe § 26 Außer- und überbetriebliche Einrichtungen und Maßnahmen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und zur beruflichen Integration § 27 Hochschulen Zweiter Unterabschnitt Besondere infektionsschutzrechtliche Bestimmungen in der Basisstufe § 28 Veranstaltungen in der Basisstufe § 29 Weitere Zugangsbeschränkungen in der Basisstufe § 30 Angebote und Veranstaltungen in Schullandheimen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in der Basisstufe § 31 Organisierter Sportbetrieb in der Basisstufe Vierter Abschnitt Besondere infektionsschutzrechtliche Bestimmungen in der Infektionsstufe § 32 Infektionsstufe § 33 Veranstaltungen in der Infektionsstufe § 34 Weitere Zugangsbeschränkungen in der Infektionsstufe § 35 Angebote und Veranstaltungen in Schullandheimen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in der Infektionsstufe § 36 Organisierter Sportbetrieb in der Infektionsstufe Fünfter Abschnitt Weitergehende Allgemeinverfügungen § 37 Weitergehende Allgemeinverfügungen Sechster Abschnitt Ordnungswidrigkeiten § 38 Ordnungswidrigkeiten Siebter Abschnitt Schlussbestimmungen § 39 Unterstützung durch die Polizei § 40 Geltungsvorbehalte § 41 Überprüfung der infektionsschutzrechtlichen Festlegungen § 42 Einschränkung von Grundrechten § 43 Gleichstellungsbestimmung § 44 Außerkrafttreten Fußnoten *) Verkündet als Artikel 1 der Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom
  2. Februar 2022 (GVBl. S. 107). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2022, 107 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003FAANN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=CoronaVInfSchV_TH_Inhaltsverzeichnis

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