Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG) Vom
- Juni 2011 * Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich § 2 Arten der Versorgung § 3 Regelung durch Gesetz § 4 Allgemeine Anpassung § 5 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge § 6 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht § 7 Rückforderung von Versorgungsbezügen § 8 Verjährung von Ansprüchen § 9 Anzeigepflicht § 10 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge Zweiter Abschnitt Versorgung der Beamten Erster Unterabschnitt Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag § 11 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts § 12 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge § 13 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit § 14 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit § 15 Wehrdienst und vergleichbare Zeiten § 16 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst § 17 Sonstige Zeiten § 18 Ausbildungszeiten § 19 Zeiten vor dem
- Oktober 1990 § 20 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung § 21 Höhe des Ruhegehalts § 22 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes § 23 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis § 24 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte Zweiter Unterabschnitt Unfallfürsorge § 25 Allgemeines § 26 Dienstunfall § 27 Einsatzversorgung § 28 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen § 29 Heilverfahren § 30 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag § 31 Unfallausgleich § 32 Unfallruhegehalt § 33 Erhöhtes Unfallruhegehalt § 34 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte § 35 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes § 36 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung § 37 Schadensausgleich in besonderen Fällen § 38 Nichtgewährung von Unfallfürsorge § 39 Meldung und Untersuchungsverfahren § 40 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche Dritter Unterabschnitt Übergangsgeld § 41 Übergangsgeld für entlassene Beamte § 42 Übergangsgeld für entlassene politische Beamte Vierter Unterabschnitt Gemeinsame Bestimmungen § 43 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung § 44 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung Dritter Abschnitt Hinterbliebenenversorgung Erster Unterabschnitt Allgemeine Hinterbliebenenversorgung § 45 Allgemeines § 46 Bezüge für den Sterbemonat § 47 Sterbegeld § 48 Witwengeld § 49 Höhe des Witwengeldes § 50 Witwenabfindung § 51 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen § 52 Waisengeld § 53 Höhe des Waisengeldes § 54 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe Zweiter Unterabschnitt Unfall-Hinterbliebenenversorgung § 55 Unfall-Hinterbliebenenversorgung § 56 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie § 57 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene Dritter Unterabschnitt Gemeinsame Bestimmungen § 58 Versorgung von Witwern und hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartnern § 59 Beginn der Zahlungen § 60 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung § 62 Entzug von Hinterbliebenenversorgung Vierter Abschnitt Bezüge bei Verschollenheit § 63 Zahlung der Bezüge Fünfter Abschnitt Kinder- und pflegebezogene Leistungen § 64 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag § 65 Kindererziehungszuschlag § 66 Kindererziehungsergänzungszuschlag § 67 Kinderzuschlag zum Witwengeld § 68 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag § 69 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen Sechster Abschnitt Ruhens- und Kürzungsbestimmungen § 70 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen § 71 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge § 72 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten § 73 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung § 74 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments § 75 Kürzung der Versorgungsbezüge § 76 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge Siebter Abschnitt Versorgung besonderer Beamtengruppen § 77 Beamte auf Zeit § 78 Personal an Hochschulen § 79 Gerichtsvollzieher § 80 Beamte als fliegendes Personal § 81 Ehrenbeamte Achter Abschnitt Versorgungsbeteiligung beim Dienstherrenwechsel § 82 Anwendung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags § 83 Verteilung der Versorgungskosten § 84 Weitere Anwendung des § 107b BeamtVG Neunter Abschnitt Übergangsbestimmungen § 85 Bestimmungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 § 86 Bestimmungen für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes vorhandene Beamte § 87 Bestimmungen für vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandene Versorgungsempfänger § 88 Bestimmungen für Beamte und Richter aus dem früheren Bundesgebiet § 89 Regelung zu § 90 Abs. 8 des Thüringer Hochschulgesetzes § 90 Versorgungsabschlag für schwerbehinderte Beamte § 91 Versorgungsabschlag bei Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze des
- Lebensjahres § 92 Versorgungsabschlag bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit Zehnter Abschnitt Schlussbestimmungen § 93 Gleichstehende Versorgungsleistungen § 94 Verweis auf aufgehobene Bestimmungen § 95 Erlass von Verwaltungsvorschriften, Übertragung von Zuständigkeiten § 96 Gleichstellungsbestimmung Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis ThürBeamtVG, vom 04.10.2021, gültig ab 01.11.2021 bis (gegenstandslos) Inhaltsverzeichnis ThürBeamtVG, vom 09.07.2019, gültig ab 01.01.2020 bis 31.10.2021 Inhaltsverzeichnis ThürBeamtVG, vom 14.12.2018, gültig ab 01.01.2019 bis (gegenstandslos) Inhaltsverzeichnis ThürBeamtVG, vom 18.12.2018, gültig ab 01.01.2019 bis 31.12.2019 Inhaltsverzeichnis ThürBeamtVG, vom 12.10.2018, gültig ab 01.11.2018 bis 31.12.2018 Inhaltsverzeichnis ThürBeamtVG, vom 24.04.2017, gültig ab 01.05.2017 bis 31.10.2018 Fußnoten *) Verkündet als Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Regelung der Versorgung der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom
- Juni 2011 (GVBl. S. 99) Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2011, 99 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003FB0NN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=BeamtVG_TH_Inhaltsverzeichnis
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.