Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs und der Pauschalerstattung für das Haushaltsjahr 2021 (ThürSlaPVO 2021) Vom 8. Dezember 2021 § 2 Höhe des Sachkostenbeitrags
(1)Der jährliche Sachkostenbeitrag im Haushaltsjahr 2021 beträgt für jede Schülerin und jeden Schüler 1. an Grundschulen 430 Euro, 2. an Regelschulen 422 Euro, 3. an Gemeinschaftsschulen
- a)in der Primarstufe 430 Euro,
- b)in der Sekundarstufe 422 Euro, 4. an Gesamtschulen 349 Euro, 5. an Gymnasien 360 Euro, 6. an Kollegs 349 Euro, 7. an berufsbildenden Schulen in Form
- a)der Berufsschule Teilzeit-/ Blockunterricht 158 Euro,
- b)der Berufsfachschule Vollzeitunterricht 383 Euro, Teilzeitunterricht 158 Euro,
- c)der Höheren Berufsfachschule Vollzeitunterricht 383 Euro, Teilzeitunterricht 158 Euro,
- d)der Fachoberschule Vollzeitunterricht 383 Euro,
- e)des beruflichen Gymnasiums Vollzeitunterricht 383 Euro,
- f)der Fachschule Vollzeitunterricht 383 Euro, Teilzeitunterricht 158 Euro,
- g)der Förderberufsschule Vollzeitunterricht 509 Euro, Teilzeitunterricht 293 Euro, 8. an berufsbildenden Schulen
- a)in Vorklassen 509 Euro,
- b)im Berufsvorbereitungsjahr Vollzeitunterricht 509 Euro, Teilzeitunterricht 293 Euro, 9. im gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bei sonderpädagogischem Förderbedarf
- a)in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Hören sowie emotionale und soziale Entwicklung Vollzeitunterricht 789 Euro, Teilzeitunterricht 302 Euro,
- b)in den Förderschwerpunkten Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung Vollzeitunterricht 1 662 Euro, Teilzeitunterricht 635 Euro,
- c)im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vollzeitunterricht 1 522 Euro, Teilzeitunterricht 581 Euro, 10. an regionalen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten
- a)Hören 514 Euro,
- b)Sehen 1 662 Euro,
- c)körperliche und motorische Entwicklung 1 662 Euro,
- d)Lernen 514 Euro,
- e)Sprache 514 Euro,
- f)emotionale und soziale Entwicklung 514 Euro,
- g)geistige Entwicklung 1 522 Euro, 11. an schulvorbereitenden Einrichtungen 258 Euro.
(2)Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung im gemeinsamen Unterricht in den Klassenstufen 1 und 2 bemisst sich der Sachkostenbeitrag abweichend von Absatz 1 Nr. 9 Buchst. a nach Absatz 1 Nr. 1. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2021, 603 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003FB5NN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=SchullastDV_TH_!_2