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§ 2 ThürSlaPVO 2021 Landesnorm Thüringen - Höhe des Sachkostenbeitrags Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs und der Pauscha

Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs und der Pauschalerstattung für das Haushaltsjahr 2021 (ThürSlaPVO 2021) Vom 8. Dezember 2021 § 2 Höhe des Sachkostenbeitrags

(1)Der jährliche Sachkostenbeitrag im Haushaltsjahr 2021 beträgt für jede Schülerin und jeden Schüler 1. an Grundschulen 430 Euro, 2. an Regelschulen 422 Euro, 3. an Gemeinschaftsschulen
  1. a)in der Primarstufe 430 Euro,
  2. b)in der Sekundarstufe 422 Euro, 4. an Gesamtschulen 349 Euro, 5. an Gymnasien 360 Euro, 6. an Kollegs 349 Euro, 7. an berufsbildenden Schulen in Form
  3. a)der Berufsschule Teilzeit-/ Blockunterricht 158 Euro,
  4. b)der Berufsfachschule Vollzeitunterricht 383 Euro, Teilzeitunterricht 158 Euro,
  5. c)der Höheren Berufsfachschule Vollzeitunterricht 383 Euro, Teilzeitunterricht 158 Euro,
  6. d)der Fachoberschule Vollzeitunterricht 383 Euro,
  7. e)des beruflichen Gymnasiums Vollzeitunterricht 383 Euro,
  8. f)der Fachschule Vollzeitunterricht 383 Euro, Teilzeitunterricht 158 Euro,
  9. g)der Förderberufsschule Vollzeitunterricht 509 Euro, Teilzeitunterricht 293 Euro, 8. an berufsbildenden Schulen
  10. a)in Vorklassen 509 Euro,
  11. b)im Berufsvorbereitungsjahr Vollzeitunterricht 509 Euro, Teilzeitunterricht 293 Euro, 9. im gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bei sonderpädagogischem Förderbedarf
  12. a)in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Hören sowie emotionale und soziale Entwicklung Vollzeitunterricht 789 Euro, Teilzeitunterricht 302 Euro,
  13. b)in den Förderschwerpunkten Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung Vollzeitunterricht 1 662 Euro, Teilzeitunterricht 635 Euro,
  14. c)im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vollzeitunterricht 1 522 Euro, Teilzeitunterricht 581 Euro, 10. an regionalen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten
  15. a)Hören 514 Euro,
  16. b)Sehen 1 662 Euro,
  17. c)körperliche und motorische Entwicklung 1 662 Euro,
  18. d)Lernen 514 Euro,
  19. e)Sprache 514 Euro,
  20. f)emotionale und soziale Entwicklung 514 Euro,
  21. g)geistige Entwicklung 1 522 Euro, 11. an schulvorbereitenden Einrichtungen 258 Euro.
(2)Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung im gemeinsamen Unterricht in den Klassenstufen 1 und 2 bemisst sich der Sachkostenbeitrag abweichend von Absatz 1 Nr. 9 Buchst. a nach Absatz 1 Nr. 1. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2021, 603 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003FB5NN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=SchullastDV_TH_!_2

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