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Inhaltsverzeichnis ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO Landesnorm Thüringen Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung

Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) Vom

  1. Februar 2021 * Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeines § 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen § 2 Zuständigkeiten und Verfahren § 2a Geimpfte Personen und genesene Personen § 3 Betretungs- und Teilnahmeverbot § 4 Hygieneplan und Infektionsschutzkonzept § 5 Kontaktnachverfolgung, Kontaktmanagement Zweiter Teil Kindertagesbetreuung, Betrieb sonstiger Einrichtungen nach den §§ 45 und 48a SGB VIII, Schulbetrieb Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 6 Infektionsmonitoring § 7 Melde- und Dokumentationspflichten § 8 Einschränkung des Betreuungsumfangs § 9 Konzepte für den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz Zweiter Abschnitt Kindertagesbetreuung Erster Unterabschnitt Grundlegende Regelungen § 10 Mindestabstand § 11 Mund-Nasen-Bedeckung, qualifizierte Gesichtsmasken § 12 Belehrung, Erklärung der Personensorgeberechtigten § 12a Testungen in der Kindertagesbetreuung § 13 Kindertagespflege Zweiter Unterabschnitt Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz § 14 Betrieb der Kindertageseinrichtungen während der Phase „Grün“ Dritter Unterabschnitt Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz § 15 Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertageseinrichtungen während der Phase „Gelb II“ § 16 Betreuungsumfang während der Phase „Gelb II“ § 17 Gruppenbildung und Betreuungssettings während der Phase „Gelb II“ § 18 Nutzung der Räume und Freiflächen sowie Aufenthalte im öffentlichen Raum während der Phase „Gelb II“ § 19 Eingeschränkter Zutritt einrichtungsfremder Personen während der Phase „Gelb II“ § 19a Reaktion vor Ort während der Phase „Gelb III“ Vierter Unterabschnitt Schließung von Einrichtungen § 20 Notbetreuung während der Phase „Rot“ § 21 Weitergehender eingeschränkter Zutritt einrichtungsfremder Personen während der Phase „Rot“ Dritter Abschnitt Betrieb sonstiger Einrichtungen nach den §§ 45 und 48a SGB VIII Erster Unterabschnitt Grundlegende Regelungen § 22 Mindestabstand § 23 Ganztägige Betreuung Zweiter Unterabschnitt Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz § 24 Betrieb von Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 während der Phase „Grün“ Dritter Unterabschnitt Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz § 25 Einschränkung des Betriebs während der Phase „Gelb“ § 26 Eingeschränkter Zutritt einrichtungsfremder Personen während der Phase „Gelb“ Vierter Unterabschnitt Anordnung einer Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG in sonstigen Einrichtungen nach den §§ 45 und 48a SGB VIII § 27 Betreuung im Zeitraum einer angeordneten Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG während der Phase „Rot“ § 28 Weitergehender eingeschränkter Zutritt einrichtungsfremder Personen während der Phase „Rot“ § 28a Testungen in der Schule § 28b Testungen in der Schule und Betretungsverbot Vierter Abschnitt Schulbetrieb Erster Unterabschnitt Grundlegende Regelungen für den Schulbetrieb § 29 Häusliches Lernen § 29a Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Eingliederungshilfe, Erbringung sonstiger pflegerischer oder therapeutischer Leistungen § 30 Schutzausrüstung für Personal § 30a Versetzte Unterrichts- und Pausenzeiten § 31 Qualifizierte Gesichtsmasken für Dritte und Schülerbeförderung § 32 Bildungsunterstützende Angebote während der Schulferien § 33 Schulträger und Träger der Schülerbeförderung Zweiter Unterabschnitt Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz § 34 Mund-Nasen-Bedeckung, qualifizierte Gesichtsmasken und Mindestabstand während der Phase „Grün“ § 35 Schutzmaßnahmen für Schüler mit Risikomerkmalen während der Phase „Grün“ Dritter Unterabschnitt Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz § 36 Aufhebung der Präsenzpflicht für pädagogisches Personal und Schüler mit Risikomerkmalen während der Phase „Gelb I“ § 37 Veränderte Präsenz für Schüler während der Phase „Gelb II“ § 38 Organisation des Präsenzunterrichts während der Phase „Gelb II“ § 39 Ferienbetreuung oder Ferienangebote während der Phase „Gelb II“ § 40 Eingeschränkter Zutritt einrichtungsfremder Personen während der Phase „Gelb II“ § 41 Reaktion vor Ort während der Phase „Gelb III“ Vierter Unterabschnitt Schließung von Schulen § 42 Ausnahmen von der Schließung und Organisation während der Phase „Rot“ § 43 Notbetreuung bei einer Schließung von Schulen während der Phase „Rot“ Dritter Teil Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, der ambulanten Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes Erster Abschnitt Allgemeines § 44 Dokumentations- und Meldepflichten Zweiter Abschnitt Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz § 45 Durchführung von Angeboten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 während der Phase „Grün“ Dritter Abschnitt Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz § 46 Durchführung von Angeboten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 während der Phase „Gelb“ Vierter Abschnitt Infektionsschutzrechtliche Untersagung von Angeboten § 47 Zulässige Angebote zur Sicherstellung des Kinderschutzes während der Phase „Rot“ Vierter Teil Organisierter Sportbetrieb § 48 Organisierter Sportbetrieb während der Phase „Grün“ § 49 Eingeschränkter organisierter Sportbetrieb während der Phase „Gelb“ § 50 Organisierter Sportbetrieb bei Schließung von Sportanlagen während der Phase „Rot“ § 51 Dokumentations- und Meldepflichten Fünfter Teil Schlussbestimmungen § 52 Einschränkung von Grundrechten § 53 Gleichstellungsbestimmung § 54 Außerkrafttreten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO, vom 16.04.2021, gültig ab 28.04.2021 bis 30.06.2021 Inhaltsverzeichnis ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO, vom 13.02.2021, gültig ab 15.02.2021 bis 27.04.2021 Fußnoten *) Verkündet als Artikel 1 der Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb vom
  2. Februar
  3. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2021, 73 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003FBBNN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=CoronaVKiJuSSpV_TH_Inhaltsverzeichnis

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