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§ 10a 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO Landesnorm Thüringen - Kindertagesbetreuung, Schulen Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sonder

Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung - 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO -) Vom 14. Dezember 2020 * § 10a Kindertagesbetreuung, Schulen

(1)Die folgenden Einrichtungen sind geschlossen zu halten:
  1. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4 und Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Kindergartengesetzes (ThürKigaG) vom
  2. Dezember 2017 (GVBl. S. 276) in der jeweils geltenden Fassung sowie
  3. die staatlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate, die der Schulaufsicht nach § 2 Abs. 6 des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht vom
  4. Juli 1993 (GVBl. S. 397) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen, sowie die Schulen in freier Trägerschaft; die Schüler befinden sich im häuslichen Lernen. Die Schließungen nach Satz 1 Nr. 2 gelten nicht für
  5. unaufschiebbare Leistungsnachweise von Schülern der Abschlussklassen,
  6. den Unterricht für Schüler, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen,
  7. den Unterricht für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, wobei der Lese- und Schriftspracherwerb in der Schuleingangsphase besonders zu berücksichtigen ist, sowie
  8. den notwendigen Betrieb der Internate für a) Schüler nach den Nummern 1 bis 3 und b) Schüler, die Bundeskaderathleten (Nachwuchskader 1 und 2, Perspektivkader, Ergänzungskader) oder Sportler sind, die sich aktuell auf nationale oder internationale Wettkämpfe im Rahmen des Trainingsbetriebs nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 vorbereiten.
(2)Die Erbringung von Leistungsnachweisen nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und der Unterricht für Schüler, der aufgrund des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 erfolgt, finden unter ständiger Wahrung des Mindestabstands nach § 1 Abs. 1 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO statt; die Größe der Lerngruppen ist entsprechend der Raumkapazitäten zu begrenzen. Der Unterricht für Schüler, der aufgrund des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 erfolgt, beschränkt sich auf den nach Entscheidung der Schulleitung zur Prüfungsvorbereitung oder zur Förderung und Unterstützung notwendigen Fachunterricht und weicht von der regulären Stundentafel ab; die Schulleitung berücksichtigt die jeweils vorhandenen personellen Ressourcen.
(3)Das gesamte Personal der Einrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Schüler ab Klassenstufe 7 sind verpflichtet, im Gebäude bei jedem Kontakt mit anderen an Schule Beteiligten eine Mund-Nasen-Bedeckung entsprechend den Vorgaben des § 6 Abs. 3 bis 5
  1. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO zu verwenden; dies gilt auch im Unterricht und in der Notbetreuung nach § 10b . In regelmäßigen Abständen ist eine Pause von der Verwendung der Mund-Nasen-Bedeckung sicherzustellen. Über Ausnahmen der Verwendung der Mund-Nasen-Bedeckung entscheidet die Schulleitung nach pflichtgemäßem Ermessen. Weitere Fassungen dieser Norm § 10a
  2. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO, vom 12.03.2021, gültig ab 14.03.2021 bis 31.03.2021 § 10a
  3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO, vom 18.02.2021, gültig ab 19.02.2021 bis 13.03.2021 § 10a
  4. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO, vom 09.01.2021, gültig ab 10.01.2021 bis 25.01.2021 Fußnoten *) Verkündet als Artikel 1 der Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom
  5. Dezember
  6. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2020, 631 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00004023NN00000000069 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=CoronaVSonderV_TH_!_10a

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