gesetz (ThürPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 2012 § 90 Abweichungen und Sonderregelungen für die Beschäftigten im Polizeidienst des Landes (1) Für die Beschäftigten im Polizeid
Artikel 10
des Thüringer Gesetzes zur Neufassung und zur Änderung polizeiorganisatorischer Regelungen vom
- Oktober 2011 (GVBl. S. 268) treten die Nummern 1, 2 und 4 in der hier abgedruckten Fassung am
- Juli 2012 in Kraft.
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- Oktober 2011 (GVBl. S. 268) treten die Nummern 1, 2 und 4 in der hier abgedruckten Fassung am
- Juli 2012 in Kraft.
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- Oktober 2011 (GVBl. S. 268) treten die Nummern 1, 2 und 4 in der hier abgedruckten Fassung am
- Juli 2012 in Kraft. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00004049NN00000000159 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=PersVG_TH_!_90