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Inhaltsverzeichnis ThürDSG Landesnorm Thüringen Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 gültig ab

Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung § 5 Rechte des Betroffenen § 5 a Automatisierte Einzelentscheidung § 6 Datengeheimnis § 7 Automatisiertes Abrufverfahren § 8 Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag § 9 Technische und organisatorische Maßnahmen § 10 Verfahrensverzeichnis § 10 a Beauftragter für den Datenschutz Zweiter Abschnitt Schutzrechte § 11 Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz § 12 (aufgehoben) § 13 Auskunft an den Betroffenen § 14 Berichtigungsanspruch § 15 Anspruch auf Sperrung § 16 Anspruch auf Löschung § 17 Benachrichtigung bei regelmäßigen Datenübermittlungen § 18 Anspruch auf Schadensersatz Dritter Abschnitt Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung § 19 Datenerhebung § 20 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung § 21 Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs § 22 Datenübermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs § 23 Datenübermittlung an Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes § 24 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen § 25 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen Vierter Abschnitt Besondere Bestimmungen § 26 Öffentliche Stellen, die am Wettbewerb teilnehmen § 27 Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften § 28 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Rundfunk § 29 Beauftragter für den Datenschutz im Rundfunk § 30 Personenbezogene Daten aus ehemaligen Einrichtungen § 31 Verarbeitung personenbezogener Daten aus ehemaligen Einrichtungen § 32 Widerspruchsrecht § 33 (aufgehoben) Fünfter Abschnitt Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen § 34 Sicherstellung des Datenschutzes § 35 Bestellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz § 36 Rechtsstellung und Verschwiegenheitspflicht § 36 a Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften § 37 Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz § 38 Pflicht zur Unterstützung § 39 Beanstandung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz § 40 Weitere Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz § 41 Beirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sechster Abschnitt Aufsichtsbehörden für die Datenverarbeitung nicht öffentlicher Stellen § 42 Aufsichtsbehörde Siebter Abschnitt Strafbestimmung, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 43 Strafbestimmung § 43 a Übergangsbestimmungen § 43 b Gleichstellungsbestimmung § 44 (In-Kraft-Treten) Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis ThürDSG, vom 30.11.2011, gültig ab 09.12.2011 bis (gegenstandslos) Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2001, 276 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH000040B8NN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=DSG_TH_Inhaltsverzeichnis

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.