Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung § 5 Rechte des Betroffenen § 5 a Automatisierte Einzelentscheidung § 6 Datengeheimnis § 7 Automatisiertes Abrufverfahren § 8 Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag § 9 Technische und organisatorische Maßnahmen § 10 Verfahrensverzeichnis § 10 a Beauftragter für den Datenschutz Zweiter Abschnitt Schutzrechte § 11 Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz § 12 (aufgehoben) § 13 Auskunft an den Betroffenen § 14 Berichtigungsanspruch § 15 Anspruch auf Sperrung § 16 Anspruch auf Löschung § 17 Benachrichtigung bei regelmäßigen Datenübermittlungen § 18 Anspruch auf Schadensersatz Dritter Abschnitt Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung § 19 Datenerhebung § 20 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung § 21 Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs § 22 Datenübermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs § 23 Datenübermittlung an Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes § 24 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen § 25 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen Vierter Abschnitt Besondere Bestimmungen § 26 Öffentliche Stellen, die am Wettbewerb teilnehmen § 27 Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften § 28 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Rundfunk § 29 Beauftragter für den Datenschutz im Rundfunk § 30 Personenbezogene Daten aus ehemaligen Einrichtungen § 31 Verarbeitung personenbezogener Daten aus ehemaligen Einrichtungen § 32 Widerspruchsrecht § 33 (aufgehoben) Fünfter Abschnitt Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen § 34 Sicherstellung des Datenschutzes § 35 Bestellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz § 36 Rechtsstellung und Verschwiegenheitspflicht § 36 a Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften § 37 Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz § 38 Pflicht zur Unterstützung § 39 Beanstandung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz § 40 Weitere Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz § 41 Beirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sechster Abschnitt Aufsichtsbehörden für die Datenverarbeitung nicht öffentlicher Stellen § 42 Aufsichtsbehörde Siebter Abschnitt Strafbestimmung, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 43 Strafbestimmung § 43 a Übergangsbestimmungen § 43 b Gleichstellungsbestimmung § 44 (In-Kraft-Treten) Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis ThürDSG, vom 30.11.2011, gültig ab 09.12.2011 bis (gegenstandslos) Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2001, 276 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH000040B8NN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=DSG_TH_Inhaltsverzeichnis
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