Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) Vom
- März 2009 * Inhaltsübersicht Erster Teil Einleitende Bestimmungen und Begriffsbestimmungen § 1 Geltungsbereich § 2 Verleihung der Dienstherrnfähigkeit durch Satzung (§ 2 BeamtStG) § 3 Oberste Dienstbehörde, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter § 4 Leistungen des Dienstherrn Zweiter Teil Das Beamtenverhältnis Erster Abschnitt Allgemeines § 5 Laufbahnrechtliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG) § 6 Stellenausschreibung, Eignung, Nachteilsausgleich bei Einstellungen (§ 9 BeamtStG) Zweiter Abschnitt Ernennung § 7 Ernennung beim Wechsel der Laufbahngruppe (§ 8 BeamtStG) § 8 Zuständigkeit für die Ernennung, Wirksamwerden, Folgen (§ 8 BeamtStG) § 9 Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit (§ 10 BeamtStG) § 10 Verfahren bei Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 11 BeamtStG) § 11 Verfahren bei Rücknahme der Ernennung (§ 12 BeamtStG) § 12 Gültigkeit von Amtshandlungen Dritter Abschnitt Laufbahnen § 13 Ermächtigung für Laufbahnvorschriften sowie für Ausbildungs- und Prüfungsordnungen § 14 Bildungsgänge, Laufbahnvorschriften, Erwerb der Vorbildung und Laufbahnbefähigung bei einem anderen Dienstherrn § 15 Vorbereitungsdienst § 16 Einfacher Dienst § 17 Mittlerer Dienst § 18 Gehobener Dienst § 19 Höherer Dienst § 20 Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG § 21 Beamte besonderer Fachrichtungen § 22 Andere Bewerber § 23 Dienstanfänger Vierter Abschnitt Einstellung, Probezeit, Beförderung, Aufstieg § 24 Einstellung § 25 Probezeit (§ 10 BeamtStG) § 26 Beförderung § 27 Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten § 28 Aufstieg in die nächst höhere Laufbahn Fünfter Abschnitt Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes Erster Unterabschnitt Abordnung, Versetzung § 29 Abordnung § 30 Versetzung § 31 Verfahrensbestimmungen Zweiter Unterabschnitt Umbildung von Körperschaften § 32 Umbildung einer Körperschaft § 33 Rechtsfolgen der Umbildung § 34 Rechtsstellung der Beamten § 35 Rechtsstellung der Versorgungsempfänger Sechster Abschnitt Beendigung des Beamtenverhältnisses Erster Unterabschnitt Entlassung § 36 Entlassung kraft Gesetzes (§ 22 BeamtStG) § 37 Zuständigkeit, Form und Wirksamwerden der Entlassung (§§ 22, 23 BeamtStG) § 38 Besondere Verfahrensvorschriften bei Entlassung auf eigenen Antrag (§ 23 BeamtStG) § 39 Rechtsfolgen der Entlassung Zweiter Unterabschnitt Verlust der Beamtenrechte § 40 Rechtsfolgen des Verlustes der Beamtenrechte (§ 24 Abs. 1 BeamtStG) § 41 Wirkung des Wiederaufnahmeverfahrens (§ 24 Abs. 2 BeamtStG) § 42 Gnadenerweis Dritter Unterabschnitt Ruhestand und einstweiliger Ruhestand § 43 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze, Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand (§ 25 BeamtStG) § 44 Versetzung in den Ruhestand auf Antrag § 45 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 26 BeamtStG) § 46 Zwangsweise Versetzung in den Ruhestand § 47 Mitteilung des Arztes bei Versetzung in den Ruhestand § 48 Versetzung in den einstweiligen Ruhestand (§ 30 BeamtStG) § 49 Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bei Umbildung oder Auflösung von Behörden § 50 Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bei Umbildung von Körperschaften (§ 18 Abs. 2 BeamtStG) § 51 Beginn des einstweiligen Ruhestands § 52 Zuständigkeit für Ruhestandsversetzung, Beginn des Ruhestands Vierter Unterabschnitt Dienstzeugnis § 53 Recht auf Erteilung eines Dienstzeugnisses Dritter Teil Rechtliche Stellung der Beamten Erster Abschnitt Pflichten und Folgen bei Nichterfüllung von Pflichten § 54 Diensteid, Gelöbnis (§ 38 BeamtStG) § 55 Wahl des Wohnorts, Bestimmung des Aufenthaltsorts § 56 Führung von Amtsbezeichnungen oder Titeln § 57 Bestimmungen über Dienstkleidung § 58 Zuständigkeiten nach den §§ 37, 39, 42 BeamtStG § 59 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten (§ 47 Abs. 2 BeamtStG) § 60 Schadenersatzpflicht, Rückgriff (§ 48 BeamtStG) § 61 Übergang eines Schadenersatzanspruchs gegen Dritte § 62 Übermittlungen bei Strafverfahren (§ 49 BeamtStG) Zweiter Abschnitt Befreiung von Amtshandlungen, Auskünfte an die Presse § 63 Befreiung von Amtshandlungen § 64 Auskünfte an die Presse Dritter Abschnitt Nebentätigkeit und Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses § 65 Nebentätigkeit auf Verlangen des Dienstherrn § 66 Genehmigung der Nebentätigkeit § 67 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten § 68 Rückgriff bei Haftungsschäden von Beamten § 69 Beendigung von Nebenämtern und -beschäftigungen § 70 Rechtsverordnung über Nebentätigkeit § 71 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses (§ 41 BeamtStG) Vierter Abschnitt Arbeitszeit, Teilzeit und Beurlaubung § 72 Arbeitszeit, Mehrarbeit § 73 Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung § 74 Beurlaubung bei Bewerberüberhang § 75 Altersteilzeit § 76 Widerruf und Änderung der Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung bei langfristiger ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit § 77 Hinweispflicht auf die Folgen von Teilzeitarbeit und langfristiger Beurlaubung, Benachteiligungsverbot § 78 Erholungsurlaub und Urlaub aus anderen Anlässen § 79 Dienstleistungspflicht, Verlust der Dienstbezüge Fünfter Abschnitt Fürsorge und Schutz § 80 Besoldung, Versorgung, Reise- und Umzugskosten, Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen § 81 Ersatz von Sachschäden § 82 Mutterschutz und Elternzeit § 83 Arbeitsschutz § 84 Entsprechende Geltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes § 85 Jubiläumszuwendungen § 86 Annahme von Titeln, Orden und Ehrenzeichen § 87 Beihilfe § 88 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung Sechster Abschnitt Personalakten § 89 Anlage und Bestandteile (§ 50 BeamtStG) § 90 Beihilfeakte § 91 Aufnahme von Vorgängen in die Personalakte § 92 Akteneinsicht § 93 Vorlage und Auskunft § 94 Führung der Personalakte § 95 Aufbewahrung von Personalakten § 96 Personalaktendaten in Dateien Siebenter Abschnitt Personalvertretung, Verfahren bei Erlass allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen § 97 Personalvertretung § 98 Beteiligung der Gewerkschaften, Berufsverbände und kommunalen Spitzenverbände Vierter Teil Landespersonalausschuss § 99 Landespersonalausschuss § 100 Zusammensetzung § 101 Aufgaben § 102 Geschäftsordnung § 103 Verfahren § 104 Vorsitzender, Geschäftsstelle § 105 Beweiserhebung, Amtshilfe § 106 Bekanntmachung und Wirkung der Beschlüsse § 107 Dienstaufsicht über die Mitglieder des Landespersonalausschusses Fünfter Teil Besondere Beamtengruppen Erster Abschnitt Beamte beim Landtag § 108 Beamte beim Landtag Zweiter Abschnitt Ehrenbeamte § 109 Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG) Dritter Abschnitt Polizeivollzugsbeamte § 110 Geltung des Thüringer Beamtengesetzes § 111 Arbeitszeit § 112 Gemeinschaftsunterkunft § 113 Heilfürsorge § 114 Dienstkleidung § 115 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte § 116 Polizeidienstunfähigkeit § 117 Eintritt in den Ruhestand Vierter Abschnitt Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes § 118 Rechtsstellung Fünfter Abschnitt Beamte des Justizvollzugsdienstes § 119 Rechtsstellung Sechster Abschnitt Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen § 120 Rechtsstellung Siebenter Abschnitt Beamte auf Zeit § 121 Grundsatz, Verpflichtung zur Weiterführung des Amtes, Ruhestand (§ 6 BeamtStG) § 122 Kommunale Wahlbeamte Achter Abschnitt Beamte des Landesrechnungshofs § 123 Rechtsstellung Sechster Teil Beschwerden, Rechtsschutz, Zustellung (§ 54 BeamtStG) § 124 Anträge, Beschwerden und Eingaben § 125 Vertretung des Dienstherrn § 126 Zustellung Siebenter Teil Übertragung von Zuständigkeiten, Verwaltungsvorschriften § 127 Übertragung von Zuständigkeiten § 128 Verwaltungsvorschriften Achter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen § 129 Übergangsbestimmungen § 130 Gleichstellungsbestimmung Fußnoten *) Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Beamtenrechts vom
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- Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2009, 238 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH000040C3NN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=BG_TH_Inhaltsverzeichnis
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.